Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
5 Bytes hinzugefügt ,  17:58, 4. Jan. 2019
Zeile 17: Zeile 17:  
Aufgrund der Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 15. März [[1940]] über die Erfassung von Nichteisenmetallen im Rahmen der Metallspende des deutschen Volkes ordnete das Bayerische Staatsministeriums des Inneren am 11. April 1940 die Erfassung und die Begutachtung des künstlerischen Wertes der in öffentlicher Hand befindlichen Denkmäler aus Kupfer, Zinn, Nickel und Blei und deren Legierungen an; nachfolgend am 16. April 1940 das Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Ausweitung auf die Denkmäler im staatlichen oder kirchlichen Eigentum.
 
Aufgrund der Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 15. März [[1940]] über die Erfassung von Nichteisenmetallen im Rahmen der Metallspende des deutschen Volkes ordnete das Bayerische Staatsministeriums des Inneren am 11. April 1940 die Erfassung und die Begutachtung des künstlerischen Wertes der in öffentlicher Hand befindlichen Denkmäler aus Kupfer, Zinn, Nickel und Blei und deren Legierungen an; nachfolgend am 16. April 1940 das Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Ausweitung auf die Denkmäler im staatlichen oder kirchlichen Eigentum.
 
   
 
   
Die Ablieferung der Denkmäler an die Metallspende des deutschen Volkes sollte auf Wunsch des Führers durch die Gemeinden selbst erfolgen, deswegen wurde der Vorsitzende des Deutschen Gemeindetages und Leiter des Hauptamtes der NSDAP, Reichsleiter Oberbürgermeister Fiehler, beauftragt, die Ablieferung zu leiten. Das Verfahren wurde genau vorgegeben und immer wieder präzisiert; beteiligt waren für Bayern Staats- und Bezirksregierung, der Deutsche Gemeindetag, die Reichsstelle für Metalle in Berlin, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und die NSDAP. Demnach hatte zuerst der Gemeindeleiter die in seinem Bereich vorhandenen Denkmäler zu ermitteln und die Frage der Ablieferung oder Erhaltung der einzelnen Denkmäler unter beratender Mitwirkung von örtlichen Fachleuten der Kunst, der Kunstwissenschaft und der Heimatpflege insbesondere unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob das Denkmal aus künstlerischen, politischen, geschichtlichen oder heimatlichen Gründen von Wert ist: ''„Es gilt, künstlerisch Wertvolles vom Alltäglichen und Überflüssigen zu unterscheiden.“'' Die Gauleitung Franken der NSDAP wies extra auf die Einbeziehung ihrer Kreisleiter bei der Erfassung und Bewertung hin, in Fürth war [[Hans Sandreuter]] der Kreisbeauftragte für Altmaterialerfassung.
+
Die Ablieferung der Denkmäler an die Metallspende des deutschen Volkes sollte auf Wunsch des Führers durch die Gemeinden selbst erfolgen, deswegen wurde der Vorsitzende des Deutschen Gemeindetages und Leiter des Hauptamtes der [[NSDAP]], Reichsleiter Oberbürgermeister Fiehler, beauftragt, die Ablieferung zu leiten. Das Verfahren wurde genau vorgegeben und immer wieder präzisiert; beteiligt waren für Bayern Staats- und Bezirksregierung, der Deutsche Gemeindetag, die Reichsstelle für Metalle in Berlin, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und die NSDAP. Demnach hatte zuerst der Gemeindeleiter die in seinem Bereich vorhandenen Denkmäler zu ermitteln und die Frage der Ablieferung oder Erhaltung der einzelnen Denkmäler unter beratender Mitwirkung von örtlichen Fachleuten der Kunst, der Kunstwissenschaft und der Heimatpflege insbesondere unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob das Denkmal aus künstlerischen, politischen, geschichtlichen oder heimatlichen Gründen von Wert ist: ''„Es gilt, künstlerisch Wertvolles vom Alltäglichen und Überflüssigen zu unterscheiden.“'' Die Gauleitung Franken der NSDAP wies extra auf die Einbeziehung ihrer Kreisleiter bei der Erfassung und Bewertung hin, in Fürth war [[Hans Sandreuter]] der Kreisbeauftragte für Altmaterialerfassung.
    
Für die Stadt Fürth erstellte daraufhin das Hochbauamt die geforderten Verzeichnisse samt Stellungnahme des Oberbürgermeisters über die Zuführung zur Metallspende:
 
Für die Stadt Fürth erstellte daraufhin das Hochbauamt die geforderten Verzeichnisse samt Stellungnahme des Oberbürgermeisters über die Zuführung zur Metallspende:
Zeile 47: Zeile 47:  
[[Datei:AGr. 37 00029|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1]]
 
[[Datei:AGr. 37 00029|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1]]
 
[[Datei:AGr. 37 00033|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 5]]
 
[[Datei:AGr. 37 00033|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 5]]
Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Spielplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde -, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
+
Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Sportplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde -, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
 +
 
 
==Abnahme, Einlagerung und Ablieferung der Denkmäler/Denkmalteile==
 
==Abnahme, Einlagerung und Ablieferung der Denkmäler/Denkmalteile==
 
===Abnahme und Ablieferung der „freiwillig“ gespendeten Denkmäler===
 
===Abnahme und Ablieferung der „freiwillig“ gespendeten Denkmäler===
86.148

Bearbeitungen

Navigationsmenü