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Der '''Behindertenrat''' der Stadt Fürth wurde als beratendes Gremium eingerichtet, um die Belange der Menschen mit Behinderung gegenüber den städtischen Gremien, der Stadtverwaltung sowie der Öffentlichkeit und allen Institutionen in der Stadtgesellschaft zu vertreten. Dabei tritt der Behindertenrat stets für die größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der betroffenen Personen und Personengruppen ein, mit dem Ziel der Teilhabe an der Gemeinschaft. Hierzu ist der Behindertenrat berechtigt, über den Oberbürgermeister an den Stadtrat und an die Verwaltung Anträge, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu behindertenrelevanten Angelegenheiten heranzutragen. Damit wirkt der Behindertenrat aktiv und lösungsorientiert zur Verbesserung der Belange der in der Stadt Fürth wohnenden betroffenen Menschen mit. Die Tätigkeit der Behindertenräte ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Behindertenrat angemessen mit städtischen Mitteln ausgestattet werden.
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Der '''Behindertenrat der Stadt Fürth''' wurde als beratendes Gremium eingerichtet, um die Belange der Menschen mit Behinderung gegenüber den städtischen Gremien, der Stadtverwaltung sowie der Öffentlichkeit und allen Institutionen in der Stadtgesellschaft zu vertreten. Dabei tritt der Behindertenrat stets für die größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der betroffenen Personen und Personengruppen ein, mit dem Ziel der Teilhabe an der Gemeinschaft. Hierzu ist der Behindertenrat berechtigt, über den Oberbürgermeister an den Stadtrat und an die Verwaltung Anträge, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu behindertenrelevanten Angelegenheiten heranzutragen. Damit wirkt der Behindertenrat aktiv und lösungsorientiert zur Verbesserung der Belange der in der Stadt Fürth wohnenden betroffenen Menschen mit. Die Tätigkeit der Behindertenräte ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Behindertenrat angemessen mit städtischen Mitteln ausgestattet werden.
    
== Aufbau ==
 
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