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== Zweites offizielles Stadtwappen der Stadt Fürth ==
 
== Zweites offizielles Stadtwappen der Stadt Fürth ==
 
[[Datei:Fürth -Stadtwappen-.JPG|miniatur|rechts|2. Wappen ab 1939]]
 
[[Datei:Fürth -Stadtwappen-.JPG|miniatur|rechts|2. Wappen ab 1939]]
[[1904]]/05 wurde das Kleeblatt erstmals in seiner Form verändert. Dies geschah in der Amtszeit des [[Oberbürgermeister]]s [[Theodor Kutzer]]. Anlass der Änderung war eine Stiftung für das Armee-Museum in München, wozu das Wappen auf Glas gemalt wurde. Der Eichenblätter-Kranz um das nun vereinfachte Kleeblatt wurde dabei realistischer dargestellt.<ref>Stadtarchiv Fürth - Akte 021.279, Zeichnung der Hof-Glasmanufaktur-Anstalt München, Carl de Bouché, vom 12. Dezember 1904 und Quittung vom 29. März 1905 über 25 Mark. </ref>
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[[1904]]/05 wurde das Kleeblatt erstmals in seiner Form verändert. Dies geschah in der Amtszeit des [[Oberbürgermeister]]s [[Theodor Kutzer]]. Anlass der Änderung war eine Stiftung für das Armee-Museum in München, wozu das Wappen auf Glas gemalt wurde. Der Eichenblätter-Kranz um das nun vereinfachte Kleeblatt wurde dabei realistischer dargestellt.<ref>Stadtarchiv Fürth - Akte 021.279, Wappen, Flaggen und Dienstsiegel, Korrespondenz, Zeichnung der Hof-Glasmanufaktur-Anstalt München, Carl de Bouché, vom 12. Dezember 1904 und Quittung vom 29. März 1905 über 25 Mark. </ref>
    
Den Anstoß zu einer erneuten künstlerisch besseren Fassung, die von heraldisch geschulten Künstlern sein sollen, gab schließlich am [[29. September]] [[1926]] der Stadtbaurat [[Hermann Herrenberger]], Leiter des Hochbauamtes, der auch sonst stadtgeschichtlich aktiv war. Mit Billigung des [[Oberbürgermeister]]s Dr. [[Robert Wild|Wild]] wandte er sich an den Kunstmaler und Professor Otto Hupp in München-Schleißheim. Hupp wies darauf hin, dass er den Auftrag, auch für ein neues Dienstsiegel, nur im Benehmen mit dem Hauptstaatsarchiv München annehmen könne. Dieser Behörde müsste zunächst eine Skizze zur Begutachtung vorgelegt werden, so Hupp.
 
Den Anstoß zu einer erneuten künstlerisch besseren Fassung, die von heraldisch geschulten Künstlern sein sollen, gab schließlich am [[29. September]] [[1926]] der Stadtbaurat [[Hermann Herrenberger]], Leiter des Hochbauamtes, der auch sonst stadtgeschichtlich aktiv war. Mit Billigung des [[Oberbürgermeister]]s Dr. [[Robert Wild|Wild]] wandte er sich an den Kunstmaler und Professor Otto Hupp in München-Schleißheim. Hupp wies darauf hin, dass er den Auftrag, auch für ein neues Dienstsiegel, nur im Benehmen mit dem Hauptstaatsarchiv München annehmen könne. Dieser Behörde müsste zunächst eine Skizze zur Begutachtung vorgelegt werden, so Hupp.
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Die beiden Änderungen bedingten eine neue Zeichnung und neue Ätzung des Druckstocks für das Siegel. Nachdem Professor Hupp die Punkte im Februar 1938 in einem neuen Entwurf umgesetzt hatte, wurde die Genehmigung des Reichsstatthalters in Bayern im März [[1938]] eingeholt. Gleichzeitig sollte das Stadtwappen auch auf die Stadtflagge zu einer offiziellen Festlegung kommen. Deren Streifen wurden in weiß/grün/weiß vorgeschlagen. Die Prüfung zog sich anschließend bis [[1939]] hin, wobei verschiedenen Varianten der Stadtflagge erarbeitet wurden.
 
Die beiden Änderungen bedingten eine neue Zeichnung und neue Ätzung des Druckstocks für das Siegel. Nachdem Professor Hupp die Punkte im Februar 1938 in einem neuen Entwurf umgesetzt hatte, wurde die Genehmigung des Reichsstatthalters in Bayern im März [[1938]] eingeholt. Gleichzeitig sollte das Stadtwappen auch auf die Stadtflagge zu einer offiziellen Festlegung kommen. Deren Streifen wurden in weiß/grün/weiß vorgeschlagen. Die Prüfung zog sich anschließend bis [[1939]] hin, wobei verschiedenen Varianten der Stadtflagge erarbeitet wurden.
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Mit Erlass des Reichsstatthalters in Bayern Franz von Epp wurde am 15. März 1939 das neue Stadtwappen genehmigt. Gleichzeitig genehmigte von Epp ebenfalls eine eigene Fahne mit den Farben weiß-grün. Allerdings war die Fahne in weiß/grün/weiß/grün/weiß, also fünf-fach gestreift. Daran hat sich die Stadt später nicht gehalten, sondern nur die vorher üblichen zwei Streifen verwendet. Allerdings hieß es im Genehmigungsschreiben vom 13. März 1939 auch nur: ''Gleichzeitig verleihe ich der Stadt Fürth das Recht, eine eigene Flagge in den Farben weiß-grün zu führen.''<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte 021.279</ref>
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Mit Erlass des Reichsstatthalters in Bayern Franz von Epp wurde am 15. März 1939 das neue Stadtwappen genehmigt. Gleichzeitig genehmigte von Epp ebenfalls eine eigene Fahne mit den Farben weiß-grün. Allerdings war die Fahne in weiß/grün/weiß/grün/weiß, also fünf-fach gestreift. Daran hat sich die Stadt später nicht gehalten, sondern nur die vorher üblichen zwei Streifen verwendet. Allerdings hieß es im Genehmigungsschreiben vom 13. März 1939 auch nur: ''Gleichzeitig verleihe ich der Stadt Fürth das Recht, eine eigene Flagge in den Farben weiß-grün zu führen.''<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte 021.279, Wappen, Flaggen und Dienstsiegel, Korrespondenz</ref>
    
Dass das neue Stadtwappen, entworfen von Prof. Otto Hupp, sei ''zur vollen Zufriedenheit'' der Stadt Fürth ausgefallen. Darüber freute sich auch der Schöpfer in seinem Schreiben vom [[26. April]] [[1939]] gegenüber der Stadt Fürth.  
 
Dass das neue Stadtwappen, entworfen von Prof. Otto Hupp, sei ''zur vollen Zufriedenheit'' der Stadt Fürth ausgefallen. Darüber freute sich auch der Schöpfer in seinem Schreiben vom [[26. April]] [[1939]] gegenüber der Stadt Fürth.  
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Die Stadtfahne ist ''weiß-grün'', obwohl diese Anordnung den heraldischen Regeln widerspricht. Auf diesen Umstand verwies schon der Archivdirektor Schwammberger. Nach heraldischem Brauch und den staatlichen Vorschriften hat die Farbe der Wappenfigur (hier: Kleeblatt in Grün) derjenigen des Feldes (Silber bzw. Weiß) vorzustehen. Nachdem es aber andersherum stets der Brauch war, blieb es in Fürth bei der überlieferten Form. Das bedeutet, bei einer wehenden Fahne an einem Mast muss die weiße Farbe oben und die grüne unten sein. Wenn die Fahne senkrecht nach unten hängt, muss weiß links sein.
 
Die Stadtfahne ist ''weiß-grün'', obwohl diese Anordnung den heraldischen Regeln widerspricht. Auf diesen Umstand verwies schon der Archivdirektor Schwammberger. Nach heraldischem Brauch und den staatlichen Vorschriften hat die Farbe der Wappenfigur (hier: Kleeblatt in Grün) derjenigen des Feldes (Silber bzw. Weiß) vorzustehen. Nachdem es aber andersherum stets der Brauch war, blieb es in Fürth bei der überlieferten Form. Das bedeutet, bei einer wehenden Fahne an einem Mast muss die weiße Farbe oben und die grüne unten sein. Wenn die Fahne senkrecht nach unten hängt, muss weiß links sein.
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Im städtischen Schriftverkehr - mit Anträgen zur Überlassung eines Wappenabdrucks - findet sich ein Schreiben vom [[31. Oktober]] [[1952]] des städtischen Referats VII, in dem ausgeführt wird:<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte 021.279</ref>  
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Im städtischen Schriftverkehr - mit Anträgen zur Überlassung eines Wappenabdrucks - findet sich ein Schreiben vom [[31. Oktober]] [[1952]] des städtischen Referats VII, in dem ausgeführt wird:<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte 021.279, Wappen, Flaggen und Dienstsiegel, Korrespondenz</ref>  
 
:''Das Fürther Stadtwappen wird z. Z. in der auf dem beiliegendem Abdruck ersichtlichen Form verwendet, die der Stadt Fürth vom Reichstatthalter in Bayern mit Entschließung vom 13. März 1939 genehmigt wurde. Die Fürther Farben sind weiß-grün; der Schild also weiß (Silber) und das Kleeblatt in natürlichem Grün gehalten. Der obere und untere Rand der Kartusche wird zur Erzielung einer plastischen Wirkung des Wappens gelb (Gold) getönt.''
 
:''Das Fürther Stadtwappen wird z. Z. in der auf dem beiliegendem Abdruck ersichtlichen Form verwendet, die der Stadt Fürth vom Reichstatthalter in Bayern mit Entschließung vom 13. März 1939 genehmigt wurde. Die Fürther Farben sind weiß-grün; der Schild also weiß (Silber) und das Kleeblatt in natürlichem Grün gehalten. Der obere und untere Rand der Kartusche wird zur Erzielung einer plastischen Wirkung des Wappens gelb (Gold) getönt.''
  
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