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[[Datei:Armenpflegeschaft 1906 .jpg|thumb|right|Ratsmitglieder um 1906]]
 
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[[Datei:Stadtrat 1988.jpg|miniatur|rechts|Sitzungsaal, um 1988]]
 
[[Datei:Stadtrat 1988.jpg|miniatur|rechts|Sitzungsaal, um 1988]]
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen, was in Fürth "kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der [[Lokale Demokratie|lokalen Demokratie]] in Fürth.
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Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen, was in Fürth "kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der lokalen Demokratie in Fürth.
    
Fürth besitzt seit [[1818]], als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
 
Fürth besitzt seit [[1818]], als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
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