Johann Haner

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Johann Haner scheint seit 1520 "versus rector" der Pfarrei (also Inhaber der Pfründe), offensichtlich aufgrund eines Besuchs beim Papst, gewesen zu sein. Für die gottesdienstliche Arbeit hatte er als Verweser Johann Hofmann. Er gehört in die Rubrik der sog. Pfründenjäger, der möglicherweise die Kirche St. Michael nie von innen gesehen hat.

Bezeichnenderweise sind von ihm Streitigkeiten über die Pfründenabgaben überliefert. Solche Streitigkeiten zwischen Haner und seinem Plebanus Johann Hofmann führten 1537 zu einem Schriftwechsel zwischen dem Rat der Stadt Nürnberg und dem Dompropsteiamt Bamberg.[1] Nach dem Tode Hofmanns erwirkte Haner sogar die Beschlagnahme des Vermögens des verstorbenen Fürther Pfarrers.[1] Dabei vertritt der Nürnberger Rat in der Rechtsangelegenheit zwar die Witwe, macht ihr aber wenig Hoffnung "und wenn gleich Haner ein jud oder türk wer, sei man dennocht schuldig, um solche Schulden zu verhelfen".[2] Dem Rat war wichtiger, dass der Gerichtsstandort Nürnberg und nicht Bamberg ist.

Als Theologe scheint Johann Haner ein Suchender gewesen zu sein, der zwischen alter und neuer Lehre herumirrte.[3] Anfänglich hielt er es wohl mit der Lehre Zwinglis, schwenkte dann aber auf die lutherische Seite über. Es existiert ein Brief von ihm an Oekolampadius aus dem Jahr 1526.[4]

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Hoffmanns, Josef: Johann Hofmann, der erste evangelische Pfarrer Fürths. In: Fürther Heimatblätter, 1975/1, S. 12
  2. Hoffmanns, Josef, Seite 13
  3. Hoffmanns, Josef: Johann Hofmann, der erste evangelische Pfarrer Fürths. In: Fürther Heimatblätter, 1974/4, S. 106
  4. Johann Christoph Adelung: Fortsetzung des Allgemeinen Gelehrten-Lexikons, 2. Band, 1787, Seite 1779 - online