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enstraße/Hirschenstraße sowie die Berufsschule V für Landwirtschaft an der Jahnstraße organisatorisch in die gewerbliche Berufsschule I an der Fichtenstraße eingegliedert wurden, wurde die Berufsschule IV für Metall- und Elektrotechnik an der Ottostraße neu nummeriert und zur Berufsschule III. Der Startschuss für den Bau ihrer Metallwerkstätten fiel dann im Jahr 2000 und wurde 2002 mit der Fertigstellung der Metallwerkstätten abgeschlossen.900 Um Jugendlichen ohne Schulabschlüsse - die in Fürth nach Auslaufen des „Einheitsbooms“ zwar berufsschulpflichtig, aber ebenso wie viele nicht oder nur niedrig qualifizierte Erwachsene immer stärker von Arbeitslosigkeit betroffen waren - mit Hilfe von Praxisprojekten wie einem Stadt- und Familienservice zu beruflichen Kenntnissen und Erfahrungen sowie mittels begleitender Lernkurse zu nachträglichen Schulabschlüssen zu verhelfen, hatte das Referat für Schule und Kultur, Jugend und Soziales im Rahmen des für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen entwickelten Programms der Hilfe zur Arbeit im September 1997 die städtische Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Einsteigen, Lernen, Arbeiten, Neuorientieren (ELAN) als gemeinnützige GmbH gegründet, die vom Jugendamt im 1958 für die Jugendarbeit errichteten Jugendhaus Lindenhain an der Kapellenstraße untergebracht wurde.901 In die gemeinnützige GmbH wurde vom Jugendamt auch das 1983 im Rahmen der berufsbezogenen Jugendhilfe entstandene Projekt für arbeitslose Jugendliche integriert, bei dem anfangs 33 Jugendliche durch von der Bundesanstalt für Arbeit bezuschusste und zeitlich befristete Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bei Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung beschäftigt und von zwei vollzeitbeschäftigten und ebenfalls auf Basis von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen finanzierten Sozialpädagogen/innen betreut worden und 1996 noch elf arbeitslose Jugendliche und zwei teilzeitbeschäftigte Sozialpädagogen/innen tätig waren.902

900Vgl.: Wilfried Büchel, W (Schulleiter), B III Fürth vor 2004, Fürth 2009, in: Homepage der Martin-

Segitz-Schule Fürth, www.b3-fuerth.de. 901Vgl. den Artikel ELAN, in: www.fuerthwiki.de, hier: Ausdruck vom 16.02.2023. 902Vgl.: Stadt Fürth/Referat für Schule, Jugend, Kultur und Soziales/Sozialamt, Das Programm Hilfe zur

Arbeit. Arbeit statt Sozialhilfe. Vorlage zur Sitzung des Stadtrates am 03.12.1997, Fürth 1997, S.1316, Abschnitt Bisherige Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in der Stadt Fürth, hier: S.13: „Als zweites Projekt der berufsbezogenen Jugendhilfe entstand 1984 auf Initiative des evangelischen Vereins zur Förderung jugendlicher und erwachsener Arbeitsloser das Projekt Arbeiten und Lernen mit 39 Plätzen, die zu je einem Drittel für Schreiner-, Schlosser- und Näharbeiten zur Verfügung standen… Die Trägerschaft des Projektes wurde 1992 von der Kinderarche übernommen.“ Da es in der Stadt Fürth für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen seit Ende der 1960er Jahre aufgrund der lange Zeit eher günstigen Arbeitsmarktlage lediglich einige Stellen beim Grünflächenamt zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft nach § 20 BSHG gegeben hatte und in der Stadt Nürnberg angesichts der seit 1981/82 hohen Arbeitslosigkeit 1984 die ersten 20 Stellen nach der Entgeltvariante gemäß § 19 BSHG eingerichtet worden waren, die 1986 auf 60 Stellen aufgestockt werden sollten, bewilligte der Stadtrat in Fürth im Juli 1985 ebenfalls Finanzmittel für 20 örtliche Arbeitsstellen nach der Entgeltvariante. „Durch die 20 Arbeitsstellen nach der Entgeltvariante gemäß § 19 BSHG, die ab 01.01.1986 bei der Stadt, Wohlfahrtsverbänden und sozialen Initiativen zur Verfügung gestellt wurden, konnten bis Ende 1996 insgesamt 224 Personen für mindestens ein Jahr, rund ein Drittel sogar für die Dauer von bis zu zwei Jahren beschäftigt werden. Falls anschließend keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden wurde, waren zumindest Ansprüche auf Arbeitslosengeld für 6 bis 12 Monate und anschließende Arbeitslosenhilfe gegeben. Die Gesamtkosten der Beschäftigungsmaßnahmen beliefen sich von 1986 bis Ende 1996 auf 6,65 Millionen DM“ (Ebd., S.14). Durch das Programm der Hilfe zur Arbeit wurde nun der Kreis der in Arbeit zu vermittelnden Sozialhilfeempfänger/innen auf alle potenziell geeigneten Personen ausgedehnt, die Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt ohne oder mit Lohnkostenzuschüssen in den Vordergrund gerückt und die Anzahl der Stellen nach der Entgeltvariante gemäß § 19 BHSG erhöht.

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