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tern nach dem Abstammungsprinzip übernommenen ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. Außerdem konnten Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebten, nun nach einem Einbürgerungstest die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, mussten danach aber die ausländische Staatsangehörigkeit abgeben, sofern ihnen nicht erhebliche Nachteile entstanden.925 Durch den für Kinder von seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Eltern mit der Geburt in Deutschland verbundenen automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sank der Anteil der Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Altersgruppe der unter Sechsjährigen in Fürth von 22,92 Prozent 1999 (1.637 von insgesamt 6.842 Kindern) bis 2006 auf 3,42 Prozent (211 von insgesamt 6.167 Kindern).926 Außerdem wurde in der amtlichen Statistik die Unterscheidung zwischen Ausländern und Deutschen ab 2005 durch das Konzept der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund ersetzt.927 Auf europäischer Ebene war durch die am 19. Juni 1999 von den Bildungsministern aus 29 europäischen Staaten unterzeichnete „Bologna-Erklärung“ eine bis zum Jahr 2010 abzuschließende Harmonisierung des europäischen Hochschul- und Studiensystems eingeleitet worden, bei der mittels eines European Credit Transfer Systems (ECTS) eine größere Verträglichkeit und Vergleichbarkeit der Leistungen und Abschlüsse erreicht werden sollte.928 In Fürth mussten deshalb alle Schüler/innen, die 925Vgl.: Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter,

Gastarbeiter, Flüchtlinge, München 2001, S.332f. Ergänzend anzumerken ist, dass die Optionspflicht zur Wahl der Staatsangehörigkeit bis zum 23. Lebensjahr durch eine Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts im Dezember 2014 für alle im Inland aufgewachsenen Personen mit einem gewöhnlichen Inlandsaufenthalt bis zum 21. Lebensjahr von mindestens acht Jahren, einem regelmäßigen sechsjährigen inländischen Schulbesuch oder einem inländischen Schul- oder Ausbildungsabschluss entfallen ist. 926Vgl.: Statistisches Jahrbuch der Stadt Fürth 2004. S.34 und Statistisches Jahrbuch der Stadt Fürth 2007, S.38. 927Vgl. dazu: Statistisches Bundesamt, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (Hrsg.), Datenreport für Deutschland 2016. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2016, S.218 und S.220. Durch das 2005 in der amtlichen Statistik eingeführte Konzept der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen seither alle Personen. die entweder als deutsche Staatsbürger nicht in Deutschland geboren sind oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht als deutscher Staatsbürger in Deutschland geboren ist, als Migrantinnen und Migranten mit deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit. Zudem gibt es seither die Bezeichnung Migranten der ersten Generation für alle direkt aus dem Ausland zugewanderten Personen und die Bezeichnung Migranten der zweiten Generation für alle in Deutschland geborenen Abkömmlinge von direkt aus dem Ausland zugewanderten Personen. Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 80,9 Mio. Menschen umfasste die Bevölkerungsgruppe der Migrantinnen und Migranten in Deutschland 2014 rund 16,4 Mio. Personen, von denen rund 9,2 Mio. Personen über die deutsche Staatsangehörigkeit (darunter 3,1 Mio. Spätaussiedler/innen, 1,1 Mio. Kinder von Spätaussiedler/innen, 2,4 Mio. Eingebürgerte, 1,2 Mio. Kinder von Eingebürgerten und 1,4 Mio. Kinder mit einem oder zwei ausländischen Elternteilen und deutscher Staatsangehörigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und anschließendem Optionsrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit) und rund 7,2 Mio. Personen über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügten. 928Vgl. dazu im Einzelnen den Artikel Bologna-Prozess, in: www.wikipedia.de, hier: Ausdruck vom 17.05.2022. Nach der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes, der seit 1993 sukzessive verwirklicht worden war, hatten die Bildungsminister Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Großbritanniens anlässlich der Feiern zum 800-jährigenm Bestehen der Sorbonne in Paris am 28. Mai 1998 eine Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der europäischen Hochschulbildung unterzeichnet, die ein zweistufiges System berufsqualifizierender Abschlüsse (undergraduate und graduate, in Deutschland umgesetzt als Bachelor und Master), eine Förderung von Auslandssemestern, ein einheitliches Punktesystem (European Credit Transfer System – ECTS) zur besseren Vergleichbarkeit der Leistungen und Abschlüsse sowie als wichtige Qualifikationsmerkmale Fremdsprachenkenntnisse und die Anwendung neuer Informationstechnologien vorsah.

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