Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel wieder verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten. | Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel wieder verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten. |