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Mossack Senior wird nach dem [[2. Weltkrieg]] in München durch die US-Streitkräfte aufgegriffen. Bei der Festnahme soll er eine Liste von NS-Widerstandskämpfern mitgeführt haben.<ref name="Obermaier">Frederik Obermaier, Bastian Obermayer, Ralf Wiegand: Der Deutsche. In: Süddeutsche Zeitung vom 3. April 2016, S. 2</ref> Über das Entnazifizierungsverfahren bzw. dessen Spruchkammerurteil ist aktuell nichts bekannt. Nach der Haftentlassung siedelte die Familie in die Nürnberger Region, da Erhard Mossack offensichtlich eine Stelle als Journalist beim "8-Uhr-Blatt" in Nürnberg bekam.
 
Mossack Senior wird nach dem [[2. Weltkrieg]] in München durch die US-Streitkräfte aufgegriffen. Bei der Festnahme soll er eine Liste von NS-Widerstandskämpfern mitgeführt haben.<ref name="Obermaier">Frederik Obermaier, Bastian Obermayer, Ralf Wiegand: Der Deutsche. In: Süddeutsche Zeitung vom 3. April 2016, S. 2</ref> Über das Entnazifizierungsverfahren bzw. dessen Spruchkammerurteil ist aktuell nichts bekannt. Nach der Haftentlassung siedelte die Familie in die Nürnberger Region, da Erhard Mossack offensichtlich eine Stelle als Journalist beim "8-Uhr-Blatt" in Nürnberg bekam.
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[[1958]] wandert die Familie schließlich ins Ausland aus. Als Grund wird in den allgemeinen Medien stets genannt, dass der Vater Erhard Mossack während des [[Nationalsozialismus]] Mitglied der Waffen-SS gewesen sein soll und dabei als Rottenführer in einem Totenkopf-Regiment gedient hatte.<ref>Anmerkung: Rottenführer ist ein relativ niedriger Dienstrang. Quelle: Wikipedia NS Ranggefüge - [https://de.wikipedia.org/wiki/NS-Ranggef%C3%BCge Wiki]</ref><ref name="Hall"></ref><ref name="BR24"></ref> Die [https://de.wikipedia.org/wiki/SS-Division_Totenkopf Totenkopf-Division] entstand aus den SS-Totenkopfverbänden und rekrutierte sich ursprünglich aus Wachmannschaften der deutschen Konzentrationslager. Die Einheit bestand bis zum Ende des Deutsch-Sowjetischen Krieges und gehörte zu den deutschen Eliteverbänden.<ref>Wikipedia: SS-Division Totenkopf online abgerufen am 6. April 2016 | 00:14 Uhr</ref>
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[[1958]] wandert die Familie schließlich ins Ausland aus. Als Grund wird in den allgemeinen Medien stets genannt, dass der Vater Erhard Mossack während des [[Nationalsozialismus]] Mitglied der Waffen-SS gewesen sein soll und dabei als Rottenführer in einem Totenkopf-Regiment gedient hatte.<ref>Anmerkung: Rottenführer ist ein relativ niedriger Dienstrang. Quelle: Wikipedia NS-Ranggefüge - [https://de.wikipedia.org/wiki/NS-Ranggef%C3%BCge Wiki]</ref><ref name="Hall"></ref><ref name="BR24"></ref> Die [https://de.wikipedia.org/wiki/SS-Division_Totenkopf Totenkopf-Division] entstand aus den SS-Totenkopfverbänden und rekrutierte sich ursprünglich aus Wachmannschaften der deutschen Konzentrationslager. Die Einheit bestand bis zum Ende des Deutsch-Sowjetischen Krieges und gehörte zu den deutschen Eliteverbänden.<ref>Wikipedia: SS-Division Totenkopf online abgerufen am 6. April 2016 | 00:14 Uhr</ref>
    
Gegen die These einer Auswanderung aufgrund seiner Zugehörigkeit in der Waffen-SS spricht, dass die Mitgliedschaft in der Waffen-SS in Bayern sicherlich durch die US-Militärregierung im Rahmen der Entnazifizierung nicht unbemerkt geblieben ist. Somit wäre eine journalistische Tätigkeit nach [[1945]] durch das Entnazifizierungsgesetz per se verboten gewesen. Das Gesetz "''Zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus''" vom [[5. März]] [[1946]] regelt im Artikel 5 Abs. 7, dass die Mitgliedschaft in der SS automatisch den Beklagten in die Stufe I, der Hauptschuldigen einordnet.<ref name="Gesetz">Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 - [http://www.verfassungen.de/de/bw/wuertt-b-befreiungsgesetz46.htm Volltext]</ref> Für Hauptschuldige galt nach Artikel 15 Abs. 7c des Entnazifizierungsgesetzes, dass sie für mindestens 10 Jahre nicht als Redakteur oder Schriftsteller tätig sein durften.<ref name="Gesetz"></ref> Da er allerdings nach [[1945]] bei dem "8-Uhr-Blatt" als Journalist bis Ende der 1950er Jahre tätig war und [[1952]] ein [[Die letzten Tage von Nürnberg (Buch)|Buch]] unter seinem Namen veröffentlichte, war entweder seine Mitgliedschaft in der Waffen-SS allgemein nicht bekannt oder seine Zugehörigkeit zur Waffen-SS bedarf einer näheren Untersuchung. Vielleicht - und das wäre dann ebenfalls spekulativ - konnte Erhard Mossack dies zunächst verheimlichen, so dass ein vermeintlicher Karriereaufstieg für ihn durch seine NS-Vergangenheit verbaut gewesen wäre. Allerdings erscheint auch dies wenig glaubhaft, da im Jahr der Ausreise ([[1958]]) meistens dieser Abschnitt im Lebenslauf eines Berufstätigen kaum noch eine Rolle gespielt hat.<ref>Siehe: Lutz Niethammer - Die Mitläuferfabrik; Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns 1994</ref> Somit scheint die Ausreise aus Deutschland - mit der Begründung der Zugehörigkeit zur Waffen-SS - mehr als fraglich zu sein, und bedarf einer eingehenderen Prüfung.  
 
Gegen die These einer Auswanderung aufgrund seiner Zugehörigkeit in der Waffen-SS spricht, dass die Mitgliedschaft in der Waffen-SS in Bayern sicherlich durch die US-Militärregierung im Rahmen der Entnazifizierung nicht unbemerkt geblieben ist. Somit wäre eine journalistische Tätigkeit nach [[1945]] durch das Entnazifizierungsgesetz per se verboten gewesen. Das Gesetz "''Zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus''" vom [[5. März]] [[1946]] regelt im Artikel 5 Abs. 7, dass die Mitgliedschaft in der SS automatisch den Beklagten in die Stufe I, der Hauptschuldigen einordnet.<ref name="Gesetz">Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 - [http://www.verfassungen.de/de/bw/wuertt-b-befreiungsgesetz46.htm Volltext]</ref> Für Hauptschuldige galt nach Artikel 15 Abs. 7c des Entnazifizierungsgesetzes, dass sie für mindestens 10 Jahre nicht als Redakteur oder Schriftsteller tätig sein durften.<ref name="Gesetz"></ref> Da er allerdings nach [[1945]] bei dem "8-Uhr-Blatt" als Journalist bis Ende der 1950er Jahre tätig war und [[1952]] ein [[Die letzten Tage von Nürnberg (Buch)|Buch]] unter seinem Namen veröffentlichte, war entweder seine Mitgliedschaft in der Waffen-SS allgemein nicht bekannt oder seine Zugehörigkeit zur Waffen-SS bedarf einer näheren Untersuchung. Vielleicht - und das wäre dann ebenfalls spekulativ - konnte Erhard Mossack dies zunächst verheimlichen, so dass ein vermeintlicher Karriereaufstieg für ihn durch seine NS-Vergangenheit verbaut gewesen wäre. Allerdings erscheint auch dies wenig glaubhaft, da im Jahr der Ausreise ([[1958]]) meistens dieser Abschnitt im Lebenslauf eines Berufstätigen kaum noch eine Rolle gespielt hat.<ref>Siehe: Lutz Niethammer - Die Mitläuferfabrik; Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns 1994</ref> Somit scheint die Ausreise aus Deutschland - mit der Begründung der Zugehörigkeit zur Waffen-SS - mehr als fraglich zu sein, und bedarf einer eingehenderen Prüfung.  
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