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Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem '''Bayerischen Naturschutzgesetz''' zum '''Naturdenkmal''' bestimmt werden.


== Fürther Naturdenkmäler ==

In der Stadt Fürth gibt es 16 Naturdenkmäler, darunter unter anderem:
* vier Eichen an der [[Kapellenruh]] im Rednitzgrund (seit [[1864]])
* Linde am Kirchenweg
* Stadelner Kiefer beim Steinkreuz
* Ulme in der Parkstraße
* Linde an der Martersäule bei der [[Pfarrei Christkönig|Christ-König-Kirche]] (seit [[1856]])
* Steinbrüche im Stadtwald auf dem sog. "Cadolzburger Höhenzug"

== Städtische Verantwortlichkeiten ==
Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die '''Untere Naturschutzbehörde''' des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

== Strafen ==
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

== Quelle ==
* Bericht aus den [[Fürther Nachrichten|FN]] vom 17.März [[2007]]
[[Kategorie:Verwaltung]]

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