Bayerischer Landtag: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Parlament existiert in Bayern seit 1819, zunächst als Bayerische Ständeversammlung mit zwei Kammern: der Kammer der Reichsräte einerseits und der Kammer der Abgeordneten andererseits. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags. 1848 findet erstmals eine freie Wahl statt, jedoch mit indirektem Wahlverfahren. Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag. Am 30. Januar 1934 wurde dieser Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 aufgehoben.
Ein Parlament existiert in Bayern seit 1819, zunächst als Bayerische Ständeversammlung mit zwei Kammern: der Kammer der Reichsräte einerseits und der Kammer der Abgeordneten andererseits. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags. 1848 findet erstmals eine freie Wahl statt, jedoch mit indirektem Wahlverfahren. Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag. Am 30. Januar 1934 wurde dieser Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 aufgehoben.


Das Parlamentsgebäude in der Prannerstraße wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die am 30. Juni 1946 gewählte Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung. Am 1. Dezember 1946 wurde die neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen; gleichzeitig wurde der erste Landtag nach aktueller Zählung gewählt.
Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die am 30. Juni 1946 gewählte Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung. Am 1. Dezember 1946 wurde die neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen; gleichzeitig wurde der erste Landtag nach aktueller Zählung gewählt.


Bis [[1999]] gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.
Bis [[1999]] gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.

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