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Im Bereich der [[Waldgaststätte Felsenkeller|Waldgaststätte]] befindet sich ein Brunnen, der offensichtlich für den Felsenkeller mit genutzt wurde. Im Rahmen der Untersuchungen des Landesamtes für Denkmalschutz wurde der Brunnen am [[5. September]] [[2016]] freigelegt und von dem entsprechenden Unrat und Füllmaterial befreit. Der sog. Schichtwasserbrunnen ist ca. 25 m tief und befüllte sich aus dem Wasser, das entlang der unterschiedlichen geologischen (Lehm-)Schichten im Boden befand und Wasser führte.  
 
Im Bereich der [[Waldgaststätte Felsenkeller|Waldgaststätte]] befindet sich ein Brunnen, der offensichtlich für den Felsenkeller mit genutzt wurde. Im Rahmen der Untersuchungen des Landesamtes für Denkmalschutz wurde der Brunnen am [[5. September]] [[2016]] freigelegt und von dem entsprechenden Unrat und Füllmaterial befreit. Der sog. Schichtwasserbrunnen ist ca. 25 m tief und befüllte sich aus dem Wasser, das entlang der unterschiedlichen geologischen (Lehm-)Schichten im Boden befand und Wasser führte.  
 
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[[Datei:Brunnen Felsenkeller 2016.jpg|miniatur|rechts|Brunnen im Bereich des Felsenkellers]]
 
Der Besuch der Kelleranlage ist für die allgemeine Öffentlichkeit nur gelegentlich möglich, da die Anlage teilweise als einsturzgefährdet eingestuft wurde. Zusätzlich befinden sich in den Wintermonaten Fledermäuse in der Anlage, so dass eine Störung des Winterschlafs durch entsprechende Naturschutzgesetze untersagt ist. Die Begehung der Anlage ist nur mit Genehmigung der entsprechenden Behörden und Ämtern möglich und war zuletzt öffentlich im Rahmen des Tags des Denkmals am [[11. September]] [[2016]] unter der Leitung des Amts für Katastrophenschutz Fürth und unter der Führung des Landesamtes für Denkmalschutz möglich.  
 
Der Besuch der Kelleranlage ist für die allgemeine Öffentlichkeit nur gelegentlich möglich, da die Anlage teilweise als einsturzgefährdet eingestuft wurde. Zusätzlich befinden sich in den Wintermonaten Fledermäuse in der Anlage, so dass eine Störung des Winterschlafs durch entsprechende Naturschutzgesetze untersagt ist. Die Begehung der Anlage ist nur mit Genehmigung der entsprechenden Behörden und Ämtern möglich und war zuletzt öffentlich im Rahmen des Tags des Denkmals am [[11. September]] [[2016]] unter der Leitung des Amts für Katastrophenschutz Fürth und unter der Führung des Landesamtes für Denkmalschutz möglich.  
  
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