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* in den '''Achtbüchern''' zu Fällen, in denen jemand das Landes bzw. der Stadt verwiesen wurde  
 
* in den '''Achtbüchern''' zu Fällen, in denen jemand das Landes bzw. der Stadt verwiesen wurde  
 
* und in den '''Haderbüchern''' zu Fällen der niederen Gerichtsbarkeit, die heute im Wesentlichen dem Zivilrecht zuzuordnen wären („Hader“ im Sinne von Streit, Zank; Haderer sollten beizeiten diszipliniert werden. So übersetzt Martin Luther die Bibelstelle 5. Mose 25,1: „''Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen''.“ Luther kommt auch in seinen Tischreden auf die Gerichtshändel zu sprechen und erteilt Ratschläge, „''wie man rechten und hadern sol''.“ ).
 
* und in den '''Haderbüchern''' zu Fällen der niederen Gerichtsbarkeit, die heute im Wesentlichen dem Zivilrecht zuzuordnen wären („Hader“ im Sinne von Streit, Zank; Haderer sollten beizeiten diszipliniert werden. So übersetzt Martin Luther die Bibelstelle 5. Mose 25,1: „''Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen''.“ Luther kommt auch in seinen Tischreden auf die Gerichtshändel zu sprechen und erteilt Ratschläge, „''wie man rechten und hadern sol''.“ ).
 
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===Prügelstrafe und Ausweisung für 12-jährigen===
 
===Prügelstrafe und Ausweisung für 12-jährigen===
 
Aufsehen erregte [[1458]] der Fall von Henslein Heinrici Schreibers Sohn, der wegen Diebstahls verurteilt wurde. Er kam in das Gefängnis und obwohl er deswegen eine „''mercklich straff''“ an Leib und Leben verdient gehabt hätte, ließ der Rat wegen seiner Jugend - er war wohl zwischen zwölf und dreizehn Jahren alt - Gnade vor Recht ergehen. Der Knabe wurde mit Ruten verdroschen und „''ewiglich''“ über die Donau verwiesen - durfte sich also fortan nur noch im Alt-Bayerischen aufhalten <ref> Aus dem ersten Achtbuch Anno 1448 in: Specificatio auf eins Erbarn Raths zu Nürmberg articulirte Fäll ... die hohe fraißliche Oberkeit belangend, 1540, Seite 44 f [https://books.google.de/books?id=bu9EAAAAcAAJ&pg=PT63&lpg=PT63&dq=1448,+Henslein+Heinrici,+Poppenreuth&source=bl&ots=Qt4PHMe_w6&sig=0ODJ6NTAuFOhMOapVTz6udgMDGM&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj3yLOEjvfTAhWsFJoKHZWBACwQ6AEIJDAA#v=onepage&q=1448%2C%20Henslein%20Heinrici%2C%20Poppenreuth&f=false online abrufbar]</ref>.
 
Aufsehen erregte [[1458]] der Fall von Henslein Heinrici Schreibers Sohn, der wegen Diebstahls verurteilt wurde. Er kam in das Gefängnis und obwohl er deswegen eine „''mercklich straff''“ an Leib und Leben verdient gehabt hätte, ließ der Rat wegen seiner Jugend - er war wohl zwischen zwölf und dreizehn Jahren alt - Gnade vor Recht ergehen. Der Knabe wurde mit Ruten verdroschen und „''ewiglich''“ über die Donau verwiesen - durfte sich also fortan nur noch im Alt-Bayerischen aufhalten <ref> Aus dem ersten Achtbuch Anno 1448 in: Specificatio auf eins Erbarn Raths zu Nürmberg articulirte Fäll ... die hohe fraißliche Oberkeit belangend, 1540, Seite 44 f [https://books.google.de/books?id=bu9EAAAAcAAJ&pg=PT63&lpg=PT63&dq=1448,+Henslein+Heinrici,+Poppenreuth&source=bl&ots=Qt4PHMe_w6&sig=0ODJ6NTAuFOhMOapVTz6udgMDGM&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj3yLOEjvfTAhWsFJoKHZWBACwQ6AEIJDAA#v=onepage&q=1448%2C%20Henslein%20Heinrici%2C%20Poppenreuth&f=false online abrufbar]</ref>.
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