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Anfang 2009 war jedoch klar geworden, dass die amtliche Denkmalpflege keinerlei Chance gegen das Projekt habe, ausgenommen vielleicht über eine Klage bezüglich des Abwägungsgebotes vor dem Verwaltungsgericht. Die Untere Denkmalschutzbehörde vor Ort hielt sich mit eigenständigen Äußerungen völlig zurück.  
 
Anfang 2009 war jedoch klar geworden, dass die amtliche Denkmalpflege keinerlei Chance gegen das Projekt habe, ausgenommen vielleicht über eine Klage bezüglich des Abwägungsgebotes vor dem Verwaltungsgericht. Die Untere Denkmalschutzbehörde vor Ort hielt sich mit eigenständigen Äußerungen völlig zurück.  
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Auf der anderen Seite war der Eigentümer des Hauses Rudolf-Breitscheid-Straße 12 nicht zum Verkauf bereit. Da dieses Haus sehr groß und zudem zentral gelegen ist, erschien das Projekt ohne dieses Anwesen nicht durchführbar. Hier lag die einzige realistische Chance, das Projekt in ein vernünftiges Fahrwasser zu bringen. Der Eigentümer berichtete, dass er stark unter Druck stehe; Oberbürgermeister und Investor hätten ihm vorgeworfen, er stelle sich der Jahrhundertchance Fürths in den Weg. Er selbst verbinde jedoch zu viele persönliche Erinnerungen mit dem seit langem in Familienbesitz befindlichen Haus, um es zu verkaufen.  
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Auf der anderen Seite war der Eigentümer des Hauses [[Rudolf-Breitscheid-Straße 12]] nicht zum Verkauf bereit. Da dieses Haus sehr groß und zudem zentral gelegen ist, erschien das Projekt ohne dieses Anwesen nicht durchführbar. Hier lag die einzige realistische Chance, das Projekt in ein vernünftiges Fahrwasser zu bringen. Der Eigentümer berichtete, dass er stark unter Druck stehe; Oberbürgermeister und Investor hätten ihm vorgeworfen, er stelle sich der Jahrhundertchance Fürths in den Weg. Er selbst verbinde jedoch zu viele persönliche Erinnerungen mit dem seit langem in Familienbesitz befindlichen Haus, um es zu verkaufen.  
    
Aufgrund seiner Weigerung kam fast zeitgleich mit der Preisrichtersitzung des sogenannten Architektenwettbewerbs das Aus für das ehrgeizige Projekt. Ein einzelner Hausbesitzer konnte ein Projekt verhindern, gegen das der amtliche Denkmalschutz nahezu erfolglos angekämpft hatte. Der Eigentümer wurde zwar vom Oberbürgermeister und den Stadträten in öffentlichen Sitzungen und Veranstaltungen mehrfach verbal an den Pranger gestellt, doch änderte dies nichts an der Faktenlage. Am 30. Juni 2009 mussten die Stadt und der Investor das Projekt als gescheitert erklären.
 
Aufgrund seiner Weigerung kam fast zeitgleich mit der Preisrichtersitzung des sogenannten Architektenwettbewerbs das Aus für das ehrgeizige Projekt. Ein einzelner Hausbesitzer konnte ein Projekt verhindern, gegen das der amtliche Denkmalschutz nahezu erfolglos angekämpft hatte. Der Eigentümer wurde zwar vom Oberbürgermeister und den Stadträten in öffentlichen Sitzungen und Veranstaltungen mehrfach verbal an den Pranger gestellt, doch änderte dies nichts an der Faktenlage. Am 30. Juni 2009 mussten die Stadt und der Investor das Projekt als gescheitert erklären.
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