Von [[1925]] bis [[1928]] arbeitete er nach dem Ersten Staatsexamen als Rechtspraktikant in den bayerischen Städten Nürnberg und München. An der FAU Erlangen promovierte er schließlich [[1929]] zum Dr. der Rechte (Dr. jur) mit folgendem Dissertationsthema: ''Der Begriff der Gefahr und seine Verwertbarkeit für die Gefährdungshaftung''. | Von [[1925]] bis [[1928]] arbeitete er nach dem Ersten Staatsexamen als Rechtspraktikant in den bayerischen Städten Nürnberg und München. An der FAU Erlangen promovierte er schließlich [[1929]] zum Dr. der Rechte (Dr. jur) mit folgendem Dissertationsthema: ''Der Begriff der Gefahr und seine Verwertbarkeit für die Gefährdungshaftung''. |