* *) Kein Entnazifierzierungsverfahren, da die Person vor Kriegsende verstarb.
* *) Kein Entnazifierzierungsverfahren, da die Person vor Kriegsende verstarb.
* **) Kein Entnazifierzierungsverfahren, da die Person sich durch einen Suizid dem Verfahren entzog.
* **) Kein Entnazifierzierungsverfahren, da die Person sich durch einen Suizid dem Verfahren entzog.
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* Durchgestrichene Verurteilung, z.B. <strike>Belasteter</strike>, bedeutet das die Person in einer Berufung ein neues (meist milderes) Urteil bewirken konnte.