Poppenreuther Landgraben: Unterschied zwischen den Versionen

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Früher speiste der Graben noch einen kleinen Teich in einer idyllisch gelegenen Parkanlage am Kavierlein.
Früher speiste der Graben noch einen kleinen Teich in einer idyllisch gelegenen Parkanlage am Kavierlein.
==Verlegung einer Teilstrecke==
Oberhalb der Kreuzung von Landgraben und [[Poppenreuther Straße]] befand sich ein Lagerplatz der Baufirma Schenk, unter dem der Poppenreuther Landgraben größtenteils verrohrt war. Im Zuge der Bebauung dieses Grundstücks mit Wohngebäuden wurde der Landgraben nach Süden an den Rand des dort befindlichen Wirtschaftswegs verlegt und als offener Graben gestaltet.<ref>Wasserrechtsbescheid der Stadt Fürth vom 14. November 1995 für den Ausbau des Poppenreuther Landgrabens, Az. 641331</ref> Für den Grabenausbau war ein Freiflächengestaltungsplan für die Begrünung mit standortgerechten Pflanzen und Gehölzen aufzustellen. Auf eine ursprünglich vorgesehene Fußgängerbrücke wurde verzichtet. Die Verlegung des Grabens fand jedoch erst nach dem Bau der Wohnhäuser statt; während des laufenden Baus wurde dieser provisorisch um die einzelnen Gebäude geführt, was den Landwirten wegen des eingeschränkten Abflussvermögens Sorgen bereitete. Die Erdarbeiten für die neu verlegte Strecke fanden in der zweiten Julihälfte des Jahres [[1997]] statt. Aus Verkehrssicherungsgründen erhielt der Wirtschaftsweg neben dem Graben im Herbst [[1997]] ein dauerhaftes Holzgeländer. Die detaillierte Böschungsgestaltung und Bepflanzung des Grabens fand erst im Lauf des Sommers [[1998]] statt. Bereits im September stellte sich oberhalb ein Rückstau ein, der negative Auswirkungen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Folge hatte. Wie sich zeigte, war die Verlegungsstrecke nicht bescheidgemäß hergestellt worden. Das verlegte Grabenbett musste nachgebessert werden, ein privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft stellte schließlich im März [[1999]] die plangerechte Bauausführung fest.<ref>Stadt Fürth, Akte Ausbau Poppenreuther Landgraben Fl.Nr. 27/2, 382, 385 Poppr., Az. 641331</ref>


== Landschaftsschutzgebiet ==
== Landschaftsschutzgebiet ==
24.099

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