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'''Johann Lechner''' (geb. [[1888]]; gest. [[1926]]) war von Beruf Metzger. Er wurde [[1926]] durch die Guillotine hingerichtet, nachdem er [[1925]] seinen Vater ermordet hatte. Zu seiner Hinrichtung ging nach Aussagen des Scharfrichters Lechner auf eigenen Wunsch in seinem Smoking mit weiß gestärktem Hemd und in Lackschuhen. | '''Johann Lechner''' (geb. [[1888]]; gest. [[1926]]) war von Beruf Metzger. Er wurde [[1926]] durch die Guillotine hingerichtet, nachdem er [[1925]] seinen Vater ermordet hatte. Zu seiner Hinrichtung ging nach Aussagen des Scharfrichters Lechner auf eigenen Wunsch in seinem Smoking mit weiß gestärktem Hemd und in Lackschuhen. | ||
Lechner hatte am 7. Juli 1925 seinen Vater erdrossselt. Er wollte zunächst den Mord als Selbstmord darstellen, allerdings hörten die Nachbarn die Todesschreie des Vaters. Zusätzlich hatte die Leiche eine Vielzahl von Hautabschürfungen, so dass die Vortäuschung des Selbstmordes nicht mehr plausibel erschien. Die von den Nachbarn gerufene Polizei fand den Sohn mit Leichnahm auf dem Grundstück. Das Schwurgericht Fürth tagte vom 8. bis zum 12. Februar 1926 und kam zu dem Ergebnnis, dass Lechner wegen Mordes zum Tode verurteilt wurde. Die Dienstmagd Rosa Pfeiffer erhielt nur zwei Jahre und sieben Monate Haft, obwohl die Staatsanwaltschaft ebenfalls die Todesstrafe forderte. Die 63-jährige Witwe des getöteten, Anna Lechner, wurde wegen Verabredung zu einem Verbrechen und wegen Aufforderung zum Mord mit vier Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Als Grund für den Mord gaben alle an, dass der Vater sie stets gedemütigt hatte. <ref>Meldung der Münchner AZ am Morgen vom 13. Februar 1926 [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00085865_00313_u001/6?cq=Poppenreuth| Zeitungsmeldung online]</ref> | Lechner hatte am [[7. Juli]] [[1925]] seinen Vater auf den eigenen Hof in [[Poppenreuth]] erdrossselt. Er wollte zunächst den Mord als Selbstmord darstellen, allerdings hörten die Nachbarn die Todesschreie des Vaters. Zusätzlich hatte die Leiche eine Vielzahl von Hautabschürfungen, so dass die Vortäuschung des Selbstmordes nicht mehr plausibel erschien. Die von den Nachbarn gerufene Polizei fand den Sohn mit Leichnahm auf dem Grundstück. Das Schwurgericht Fürth tagte vom 8. bis zum 12. Februar 1926 und kam zu dem Ergebnnis, dass Lechner wegen Mordes zum Tode verurteilt wurde. Die Dienstmagd Rosa Pfeiffer erhielt nur zwei Jahre und sieben Monate Haft, obwohl die Staatsanwaltschaft ebenfalls die Todesstrafe forderte. Die 63-jährige Witwe des getöteten, Anna Lechner, wurde wegen Verabredung zu einem Verbrechen und wegen Aufforderung zum Mord mit vier Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Als Grund für den Mord gaben alle an, dass der Vater sie stets gedemütigt hatte. <ref>Meldung der Münchner AZ am Morgen vom 13. Februar 1926 [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00085865_00313_u001/6?cq=Poppenreuth| Zeitungsmeldung online]</ref> | ||
Der Fall wird in der Dauerausstellung des [[Kriminalmuseum|Kriminalmuseums]] Fürth mit dargestellt. | Der Fall wird in der Dauerausstellung des [[Kriminalmuseum|Kriminalmuseums]] Fürth mit dargestellt. |