Dagegen nimmt sich die ''Ehrenkränkung des Eisenbahnhaltstellers'' schon grotesk aus. Immerhin wurde diese Missetat in erster Instanz mit einem Monat Gefängnis bestraft und erst im Berufungsverfahren auf eine Woche herabgesetzt.<ref> Fränkischer Kurier, 09.11.1872 [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb11032314_00097_u001/3?cq=Poppenreuth| online]</ref> | Dagegen nimmt sich die ''Ehrenkränkung des Eisenbahnhaltstellers'' schon grotesk aus. Immerhin wurde diese Missetat in erster Instanz mit einem Monat Gefängnis bestraft und erst im Berufungsverfahren auf eine Woche herabgesetzt.<ref> Fränkischer Kurier, 09.11.1872 [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb11032314_00097_u001/3?cq=Poppenreuth| online]</ref> |