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Appelt geriet bereits kurz nach seinem Einzug | Appelt geriet bereits kurz nach seinem Einzug in den Landtag in die Kritik. Als sog. "Last-Minute-Abzocker" wurde er u.a. von der Münchner Abendzeitung tituliert, da er - neben 15 anderen Abgeordneten - noch schnell einen Verwandten in seinem Abgeordnetenbüro anstellte, obwohl schon eine Gesetzesänderung im Gespräch war, die das Einstellen von Familienangehörigen verbot. Appelt, der erst im Juli [[2000]] Mitglied des Landtages wurde, beschäftigte laut der Abendzeitung bereits vier Wochen später seine Ehefrau als Angestellte. Ihm musste, so der Vorwurf der Presse, die geplante Gesetzesnovellierungen bekannt gewesen sein, so dass er mit Vorsatz zum eigenen Vorteil handelte.<ref>Abendzeitung: Selbstbedienung in letzter Minute - Das sind die Last-Minute-Abzocker. In: Münchner Abendzeitung vom 28. Mai 2013 - online abgerufen am 30. Januar 2018 | 23:08 Uhr - [http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.selbstbedienung-in-letzter-minute-bilder-das-sind-die-last-minute-abzocker.910ca422-5b6f-4e95-9f8a-c71572ea4e93.html online abrufbar]</ref> <ref>Abendzeitung: Verwandten-Affäre im Landtag - Das sind die Abzocker. In: Münchner Abendzeitung vom 30. Mai 2013 - online abgerufen am 30. Januar 2013 | 23:11 Uhr - [http://www.anstageslicht.de/themen/vetternwirtschaft/familienwirtschaft-im-bayerischen-landtag/chronologie-der-csu-selbstbediener/ online abrufbar]</ref> | ||
Nachdem Appelt der erneute Einzug in den Landtag nicht mehr gelang, verklagte er den Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Als Grund machte er geltend, dass er als Abgeordneter seine Gesundheit ruiniert hätte. Weiterhin machte er geltend, dass er seit seiner Amtstätigkeit Herzbeschwerden hätte und sich zusätzlich beim Ausräumen seines Büros nach der Abwahl einen Bandscheibenvorfall zugezogen habe. In der Summe hätte, so Appelt, der Verlust seines Mandates zu Depressionen geführt. Das Verwaltungsgericht Regensburg kam [[2005]] folgte jedoch nicht seiner Meinung und lehnte den Antrag ab, u.a. mit der Begründung: ''Der Mandatsverlust gehört zum Berufsrisiko eines Politikers und kann nicht auf Umwegen abgesichert werden''. Weiterhin begründete das Gericht die Ablehnung damit, dass er '' "die Werkhalle mit dem Kugelschreiber“ vertauscht [habe]. Deshalb könne er Tätigkeiten im Büro oder in der Verwaltung übernehmen. „Sie können ihr Wissen auch einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem Verband zur Verfügung stellen“.''<ref>Mittelbay. Zeitung: Ex-MdL Appelt muss doch arbeiten gehen. In: Mittelbayerische Zeitung vom 10. November 2005 - online abgerufen am 30. Januar 2018 | 22:54 Uhr - [http://www.mittelbayerische.de/ex-mdl-appelt-muss-doch-arbeiten-gehen-20000-art43960.html online abrufbar]</ref> | Nachdem Appelt der erneute Einzug in den Landtag nicht mehr gelang, verklagte er den Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Als Grund machte er geltend, dass er als Abgeordneter seine Gesundheit ruiniert hätte. Weiterhin machte er geltend, dass er seit seiner Amtstätigkeit Herzbeschwerden hätte und sich zusätzlich beim Ausräumen seines Büros nach der Abwahl einen Bandscheibenvorfall zugezogen habe. In der Summe hätte, so Appelt, der Verlust seines Mandates zu Depressionen geführt. Das Verwaltungsgericht Regensburg kam [[2005]] folgte jedoch nicht seiner Meinung und lehnte den Antrag ab, u.a. mit der Begründung: ''Der Mandatsverlust gehört zum Berufsrisiko eines Politikers und kann nicht auf Umwegen abgesichert werden''. Weiterhin begründete das Gericht die Ablehnung damit, dass er '' "die Werkhalle mit dem Kugelschreiber“ vertauscht [habe]. Deshalb könne er Tätigkeiten im Büro oder in der Verwaltung übernehmen. „Sie können ihr Wissen auch einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem Verband zur Verfügung stellen“.''<ref>Mittelbay. Zeitung: Ex-MdL Appelt muss doch arbeiten gehen. In: Mittelbayerische Zeitung vom 10. November 2005 - online abgerufen am 30. Januar 2018 | 22:54 Uhr - [http://www.mittelbayerische.de/ex-mdl-appelt-muss-doch-arbeiten-gehen-20000-art43960.html online abrufbar]</ref> |