Der Besuch des unterirdischen Steinbruchs bzw. der Kelleranlage ist für die allgemeine Öffentlichkeit nur gelegentlich möglich, da diese als teilweise einsturzgefährdet eingestuft wurden. Zusätzlich befinden sich dort in den Wintermonaten Fledermäuse, so dass eine Störung des Winterschlafs durch entsprechende Naturschutzgesetze untersagt ist. Die Begehung der Anlage ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden und Ämter möglich. Die Öffentlichkeit hatte zuletzt am Tag des Denkmals am [[11. September]] [[2016]] unter der Leitung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Fürth und unter der Führung des Landesamtes für Denkmalschutz dazu die Möglichkeit. | Der Besuch des unterirdischen Steinbruchs bzw. der Kelleranlage ist für die allgemeine Öffentlichkeit nur gelegentlich möglich, da diese als teilweise einsturzgefährdet eingestuft wurden. Zusätzlich befinden sich dort in den Wintermonaten Fledermäuse, so dass eine Störung des Winterschlafs durch entsprechende Naturschutzgesetze untersagt ist. Die Begehung der Anlage ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden und Ämter möglich. Die Öffentlichkeit hatte zuletzt am Tag des Denkmals am [[11. September]] [[2016]] unter der Leitung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Fürth und unter der Führung des Landesamtes für Denkmalschutz dazu die Möglichkeit. |