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|Bild=Bierkeller Burgfarrnbach 18.jpg
 
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Im Bereich der [[Waldgaststätte Felsenkeller|Waldgaststätte]] befindet sich ein Brunnen, der offensichtlich für den Felsenkeller mit genutzt wurde. Im Rahmen der Untersuchungen des Landesamtes für Denkmalschutz wurde der Brunnen am [[5. September]] [[2016]] freigelegt und bereits teilweise von Unrat und missbräuchlich eingebrachtem Füllmaterial befreit; eine weitere Reinigung soll folgen. Der sog. Schichtwasserbrunnen ist ca. 25 m tief und befüllt sich mit zufließendem Wasser entlang dichter Schichten im Boden.
 
Im Bereich der [[Waldgaststätte Felsenkeller|Waldgaststätte]] befindet sich ein Brunnen, der offensichtlich für den Felsenkeller mit genutzt wurde. Im Rahmen der Untersuchungen des Landesamtes für Denkmalschutz wurde der Brunnen am [[5. September]] [[2016]] freigelegt und bereits teilweise von Unrat und missbräuchlich eingebrachtem Füllmaterial befreit; eine weitere Reinigung soll folgen. Der sog. Schichtwasserbrunnen ist ca. 25 m tief und befüllt sich mit zufließendem Wasser entlang dichter Schichten im Boden.
[[Datei:Brunnen Felsenkeller 2016.jpg|miniatur|rechts|Brunnen im Bereich des Felsenkellers]]
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Der Besuch des unterirdischen Steinbruchs bzw. der Kelleranlage ist für die allgemeine Öffentlichkeit nur gelegentlich möglich, da diese als teilweise einsturzgefährdet eingestuft wurden. Zusätzlich befinden sich dort in den Wintermonaten Fledermäuse, so dass eine Störung des Winterschlafs durch entsprechende Naturschutzgesetze untersagt ist. Die Begehung der Anlage ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden und Ämter möglich. Die Öffentlichkeit hatte zuletzt am Tag des Denkmals am [[11. September]] [[2016]] unter der Leitung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Fürth und unter der Führung des Landesamtes für Denkmalschutz dazu die Möglichkeit.
 
Der Besuch des unterirdischen Steinbruchs bzw. der Kelleranlage ist für die allgemeine Öffentlichkeit nur gelegentlich möglich, da diese als teilweise einsturzgefährdet eingestuft wurden. Zusätzlich befinden sich dort in den Wintermonaten Fledermäuse, so dass eine Störung des Winterschlafs durch entsprechende Naturschutzgesetze untersagt ist. Die Begehung der Anlage ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden und Ämter möglich. Die Öffentlichkeit hatte zuletzt am Tag des Denkmals am [[11. September]] [[2016]] unter der Leitung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Fürth und unter der Führung des Landesamtes für Denkmalschutz dazu die Möglichkeit.
  
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