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'''Eduard Müller''' (geb. [[9. Mai]] [[1867]] in Schottenstein/Oberfranken; gest. [[15. März]] [[1931]] in Berlin-Tempelhof) war der erste [[ | '''Eduard Müller''' (geb. [[9. Mai]] [[1867]] in Schottenstein/Oberfranken; gest. [[15. März]] [[1931]] in Berlin-Tempelhof) war der erste [[3. Bürgermeister]] der Stadt Fürth. | ||
[[1893]] legte Müller die juristische Staatsprüfung ab, anschließend begann seine Tätigkeit als rechtskundiger Magistratsfunktionär und Amtsanwalt am [[15. August]] [[1901]]. [[1906]] folgte schließlich die Beförderung zum Ratsassessor und [[1910]] wurde er zum rechtskundigen Magistratsrat berufen. Am [[30. Juni]] [[1919]] wurde er schließlich zum [[3. Bürgermeister]] ernannt. | [[1893]] legte Müller die juristische Staatsprüfung ab, anschließend begann seine Tätigkeit als rechtskundiger Magistratsfunktionär und Amtsanwalt am [[15. August]] [[1901]]. [[1906]] folgte schließlich die Beförderung zum Ratsassessor und [[1910]] wurde er zum rechtskundigen Magistratsrat berufen. Am [[30. Juni]] [[1919]] wurde er schließlich zum [[3. Bürgermeister]] ernannt. |