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Seit Mai 1950 arbeitete Schnittger als Gerichtsreferendar im Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth.  
 
Seit Mai 1950 arbeitete Schnittger als Gerichtsreferendar im Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth.  
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Im Rahmen seines Studiums erstellte Schnittger bis heute eine der wenigen Publikationen, die sich ausführlich mit der Frage der sog. Eingemeindung der beiden Städte Nürnberg und Fürth beschäftigten. In seiner Zusammenfassung am Ende der Publikation kommt er zu dem Ergebnis:
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"Die Meinung der Eingemeindungsfreunde, dass Fürth binnen kurzer Zeit zusammenbrechen werde, wenn es selbständig bleibe, erwies sich als unrichtig; die Entwicklung Fürths hat gezeigt, dass die Stadt auch allein durchaus lebensfähig ist und sich zu einem blühenden Gemeinwesen entfalte. Dies ist auch ein Beweis dafür, dass man in Zeiten wirtschaftlicher Not Eingemeindungsverhandlungen nicht betreiben soll. Wenn auch einen besonders enge Zusammenarbeit zwischen 2 Schwersterstädten auf vielen Gebieten unerlässlich notwendig ist, so muss man heute rückblickend sagen, dass ein völliger rechtlicher Zusammenschluss Nürnberg und Fürth eine Fehlentwicklung gewesen wäre. Die heutige Kommunalpraxis hält einen weitgehende Dezentralisation für notwendig. Man möchte heute einen Zusammenballung von Gemeinden zu Großstädten vermeiden und tritt sogar für eine Unterteilung der Großstädte in einzelne Bezirke mit weitestgehender örtlicher Selbstverwaltung ein. Möge die Zukunft dem altehrwürdigen Nürnberg und der jüngsten deutschen Großstadt Fürth in enger freundschaftlicher Zusammenarbeit eine glückliche Entwicklung bescheren!"
    
== Veröffentlichungen ==  
 
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