Gustavstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Juni [[2016]] wurde zur Änderung des sog. ''Bebauungsplans 001'' formal die notwendige Bürgerbeteiligung durch die Stadt Fürth eingeleitet. Hintergrund der Bürgerbeteiligung war eine Änderung des Bebauungsplans dahingehend, dass der besondere Schutz der Anwohner auf das normale Maß eines Mischgebietes angepasst wird. Hierzu leitete die Stadt Fürth ein beschleunigtes Verfahren ein, dass sie aber im September [[2016]] wieder abbrach.<ref>Claudia Ziob: Fürther Altstadt: Bürgerbeteiligung wird wiederholt. In: Fürther Nachrichten vom 21. September 2016 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/further-altstadt-burgerbeteiligung-wird-wiederholt-1.5499041 online abrufbar]</ref> Der Abbruch erfolgte auf juristischen Rat, da zu befürchten gewesen wäre, dass ein beschleunigtes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht angreifbar geworden wäre. Deshalb soll die Änderung des Bebauungsplanes in einem regulären - nicht beschleunigten - Verfahren durchgeführt werden. Bis zur Änderung des Bebauungsplans muss die Stadt Fürth eine achtstündige Nachtruhe innerhalb der Gustavstraße sicherstellen, so dass u. a. die Gastronomiebetriebe [[Kaffeebohne]], [[Gelber Löwe]], [[Pfeifendurla (Gasthaus)|Pfeifendurla]] und [[Panolio]] unter der Woche die Freischankflächen lediglich bis 22 Uhr und an Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr nutzen können. Für alle anderen Gastronomiebetriebe in und um der Gustavstraße gilt diese Regelung nicht. Eine eigens von der Stadt Fürth durchgeführte [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/dokumente/2016/laermmesskampagne_Gustavstrasse_2016.pdf Lärmmessung] vom [[4. Mai]] [[2016]] bis zum [[26. September]] [[2016]] ergab, dass die Lärm-Messergebnisse im Durchschnitt nicht die Grenzwerte überschreiten.<ref>Claudia Ziob: Stadt Fürth misst Lärm: "Gustavstraße ist nicht zu laut". In: Fürther Nachrichten vom 17. November 2016 -  [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/stadt-furth-misst-larm-gustavstrasse-ist-nicht-zu-laut-1.5626768 online abrufbar]</ref> Auch ein vom [[SPD]]-Bundestagsabgeordneten [[Carsten Träger]] eingebrachter Vorschlag, das Areal um die Gustavstraße in ein städtebaurechtliches "Urbanes Gebiet" umzuwandeln, wird von Seiten der Stadt abgelehnt.<ref>Claudia Ziob: Stadtspitze bekräftigt: Altstadt wird kein urbanes Gebiet. In: Fürther Nachrichten vom 14. Januar 2017, S. 33</ref> Die neue Gesetzesinitiative basiert auf dem Grundsatz, dass den Kommunen in den Innenstädten mehr Flexibilität verschafft werden soll, in dem u. a. auch von den Regelungen der TA Lärm abgewichen werden darf. Laut Gesetzgeber zeichnen sich "Urbane Gebiete" durch eine Nutzungsmischung aus: Gewerbebetriebe, Wohnungen, aber auch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen werden in nächster Nähe gemeinsam existieren, wobei die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört werden soll. Trotzdem sollen die Immissionsrichtwerte tagsüber auf max. 63 Dezibel und nachts auf 48 Dezibel festgesetzt werden, so dass die Vorgaben der TA Lärm um jeweils 5 Dezibel überschritten werden.<ref>Bundesregierung: Neue Spielräume für den Wohnungsbau. Artikel vom 30. November 2016, online abgerufen am 20. Januar 2017 | 8.45 Uhr [https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-30-urbane-gebiete.html online abrufbar]</ref>
Im Juni [[2016]] wurde zur Änderung des sog. ''Bebauungsplans 001'' formal die notwendige Bürgerbeteiligung durch die Stadt Fürth eingeleitet. Hintergrund der Bürgerbeteiligung war eine Änderung des Bebauungsplans dahingehend, dass der besondere Schutz der Anwohner auf das normale Maß eines Mischgebietes angepasst wird. Hierzu leitete die Stadt Fürth ein beschleunigtes Verfahren ein, dass sie aber im September [[2016]] wieder abbrach.<ref>Claudia Ziob: Fürther Altstadt: Bürgerbeteiligung wird wiederholt. In: Fürther Nachrichten vom 21. September 2016 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/further-altstadt-burgerbeteiligung-wird-wiederholt-1.5499041 online abrufbar]</ref> Der Abbruch erfolgte auf juristischen Rat, da zu befürchten gewesen wäre, dass ein beschleunigtes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht angreifbar geworden wäre. Deshalb soll die Änderung des Bebauungsplanes in einem regulären - nicht beschleunigten - Verfahren durchgeführt werden. Bis zur Änderung des Bebauungsplans muss die Stadt Fürth eine achtstündige Nachtruhe innerhalb der Gustavstraße sicherstellen, so dass u. a. die Gastronomiebetriebe [[Kaffeebohne]], [[Gelber Löwe]], [[Pfeifendurla (Gasthaus)|Pfeifendurla]] und [[Panolio]] unter der Woche die Freischankflächen lediglich bis 22 Uhr und an Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr nutzen können. Für alle anderen Gastronomiebetriebe in und um der Gustavstraße gilt diese Regelung nicht. Eine eigens von der Stadt Fürth durchgeführte [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/dokumente/2016/laermmesskampagne_Gustavstrasse_2016.pdf Lärmmessung] vom [[4. Mai]] [[2016]] bis zum [[26. September]] [[2016]] ergab, dass die Lärm-Messergebnisse im Durchschnitt nicht die Grenzwerte überschreiten.<ref>Claudia Ziob: Stadt Fürth misst Lärm: "Gustavstraße ist nicht zu laut". In: Fürther Nachrichten vom 17. November 2016 -  [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/stadt-furth-misst-larm-gustavstrasse-ist-nicht-zu-laut-1.5626768 online abrufbar]</ref> Auch ein vom [[SPD]]-Bundestagsabgeordneten [[Carsten Träger]] eingebrachter Vorschlag, das Areal um die Gustavstraße in ein städtebaurechtliches "Urbanes Gebiet" umzuwandeln, wird von Seiten der Stadt abgelehnt.<ref>Claudia Ziob: Stadtspitze bekräftigt: Altstadt wird kein urbanes Gebiet. In: Fürther Nachrichten vom 14. Januar 2017, S. 33</ref> Die neue Gesetzesinitiative basiert auf dem Grundsatz, dass den Kommunen in den Innenstädten mehr Flexibilität verschafft werden soll, in dem u. a. auch von den Regelungen der TA Lärm abgewichen werden darf. Laut Gesetzgeber zeichnen sich "Urbane Gebiete" durch eine Nutzungsmischung aus: Gewerbebetriebe, Wohnungen, aber auch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen werden in nächster Nähe gemeinsam existieren, wobei die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört werden soll. Trotzdem sollen die Immissionsrichtwerte tagsüber auf max. 63 Dezibel und nachts auf 48 Dezibel festgesetzt werden, so dass die Vorgaben der TA Lärm um jeweils 5 Dezibel überschritten werden.<ref>Bundesregierung: Neue Spielräume für den Wohnungsbau. Artikel vom 30. November 2016, online abgerufen am 20. Januar 2017 | 8.45 Uhr [https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-30-urbane-gebiete.html online abrufbar]</ref>
Im Jahr [[2017]] wurde es um den Streit in der Gustavstraße ruhiger. Hintergrund war, dass beide Vertragsparteien sich bis zu einer Grundsatzentscheidung eines ausstehenden Gerichtsurteils aus Ansbach dazu verständigt haben, keine weiteren Klagen etc. voranzutreiben. Evlt. mag ein Grund für die Anzahl der gesunkenen Anzeigen und Gerichtsanrufe auch die inzwischen durch die Stadt verstärkt vorgenommen Kontrollen und die deutlich reduzierten Veranstaltungen in der Gustavstraße sein. Ebenfalls als Grund für die gesunkenen Anzahl von Gerichtsterminen kann sein, dass die Gerichte den sog. Streitwert in Sachen Gustavstraße deutlich erhöht haben, so dass eine juristische Auseinandersetzung vor Gericht für alle Beteiligten deutlich teuerer geworden ist, als noch in den Vorjahren. Trotz der Vereinbarung wurde im Juni [[2018]] kurz vor dem Juni Grafflmarkt erneut eine Klage auf Verkürzung der Sperrzeit vor dem Verwaltungsgericht Ansbach von zwei Anwohner eingefordert. Die Kläger beantragten in einem Eilantrag die Verkürzung der Schankzeiten und ein Ende des Grafflmarktes bereits um 22 Uhr, so dass ein Ende des Streits wieder in Frage gestellt wurde.<ref>Claudia Ziob: Eilantrag: Kläger fordern frühes Grafflmarkt-Ende. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juni 2018 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/eilantrag-klager-fordern-fruhes-grafflmarkt-ende-1.7716815 - online abrufbar]</ref> Das  Gericht entschied aber am 20. Juni 2018 dem Antrag der Kläger nicht statt zu geben, da  ''"zwischenzeitlich zahlreiche Maßnahmen zum Lärmschutz" umgesetzt habe. Das Rathaus habe den Veranstaltungskalender in der Gustavstraße ausgedünnt, Sperrzeiten unter der Woche auf 22 Uhr gelegt und überwache auch "die effektive Einhaltung der Regelungen".''<ref>Johannes Alles, Claudia Ziob: Grafflmarkt: Gericht weist Eilantrag auf frühes Ende ab. In: Fürther Nachrichten vom 20. Juni 2018 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/grafflmarkt-gericht-weist-eilantrag-auf-fruhes-ende-ab-1.7727789 online abrufbar]</ref>
Im Bau- und Werkausschusses am [[13. Juni]] [[2018]] wurde, nach entsprechender Anhörung der Bevölkerung und Behörden, der Bebauungsplan 001 mit einer Gegenstimme beschlossen. Aktuell steht noch die Beschließung des Bebauungsplans in einer der kommenden Stadtratssitzungen aus. Nach dieser erneuten Beschlussfassung tritt somit der neue Bebauungsplan in Kraft, der dann "lediglich" den normalen Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Emissionen schützen muss, womit vermutlich eine Grundlage für weitere Gerichtsverhandlungen erschwert werden könnten.


=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 ===
=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 ===
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