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Für die Verkündigung in Fürth wurden neben den Beamten auch der [[Stadtpfarrer]], der Stadtarzt, der Aktuar (Schreiber) und die Offizianten der Polizeikommission eingeladen. Dann wurde ihnen die Verfassung vorgelesen, auf die dann der Eid geleistet werden musste.<ref>nach Benno Hubensteiner: Bayerische Geschichte. Staat und Volk, Kunst und Kirche, München 1977, S. 300</ref>
 
Für die Verkündigung in Fürth wurden neben den Beamten auch der [[Stadtpfarrer]], der Stadtarzt, der Aktuar (Schreiber) und die Offizianten der Polizeikommission eingeladen. Dann wurde ihnen die Verfassung vorgelesen, auf die dann der Eid geleistet werden musste.<ref>nach Benno Hubensteiner: Bayerische Geschichte. Staat und Volk, Kunst und Kirche, München 1977, S. 300</ref>
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[[Bild:Geleitshaus 1967 A3077.jpg|thumb|right| Das Geleitshaus war der erste Sitz des Magistrats der Stadt Fürth]]
 
Fürth war damit eine '''Stadt Erster Klasse''' und durfte nun auf Grund seiner Größe einen eigenen [[Magistrat]] und ein Kollegium von Gemeindebevollmächtigten wählen. Regierungsrat [[Daniel August Bezold]] war von der Regierung des Rezatkreises in Ansbach als Kommissär bestellt worden, um die Wahlen in Fürth zu leiten. [[1820]] zeigten die Fürther ihre Dankbarkeit, indem sie ihn und den Regierungspräsidenten [[Karl Josef Graf von Drechsel|Graf von Drechsel]] zu Ehrenbürgern ernennen.
 
Fürth war damit eine '''Stadt Erster Klasse''' und durfte nun auf Grund seiner Größe einen eigenen [[Magistrat]] und ein Kollegium von Gemeindebevollmächtigten wählen. Regierungsrat [[Daniel August Bezold]] war von der Regierung des Rezatkreises in Ansbach als Kommissär bestellt worden, um die Wahlen in Fürth zu leiten. [[1820]] zeigten die Fürther ihre Dankbarkeit, indem sie ihn und den Regierungspräsidenten [[Karl Josef Graf von Drechsel|Graf von Drechsel]] zu Ehrenbürgern ernennen.
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Der am [[17. November]] eingesetzte Magistrat laut Bekanntmachung vom [[14. November]] [[1818]] bestand aus zwei Bürgermeistern, zwei berufsmäßigen Rechtsräten und 12 bürgerlichen (ehrenamtlichen) [[Magistratsrat|Magistratsräten]]. Die 30 Gemeindebevollmächtigten, als zweite Kammer zuständig für die städtischen Finanzen und die Wahl der Magistratsmitglieder, kamen aus der begüterten Bürgerschaft. Der Munizipalrat und das Polizeikommissariat unter Faber waren nun hinfällig und wurden aufgelöst.<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 10</ref>
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Der am [[17. November]] eingesetzte Magistrat laut Bekanntmachung vom [[14. November]] [[1818]] bestand aus zwei Bürgermeistern, zwei berufsmäßigen Rechtsräten und 12 bürgerlichen (ehrenamtlichen) [[Magistratsrat|Magistratsräten]]. Die 30 Gemeindebevollmächtigten, als zweite Kammer zuständig für die städtischen Finanzen und die Wahl der Magistratsmitglieder, kamen aus der begüterten Bürgerschaft. Der Munizipalrat und das Polizeikommissariat unter Faber waren nun hinfällig und wurden aufgelöst.<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 10</ref> Der Magistrat war in den ersten Stock des [[Geleitshaus|Geleitshauses]] eingezogen und nutzte das Geschäftszimmer des Gerichtsvorstandes als Sitzungszimmer.
    
== Die weitere Entwicklung der Stadtverwaltung ==
 
== Die weitere Entwicklung der Stadtverwaltung ==