Anfang 1739 kam es zu einem Streit bei den Gemeindewahlen: Das Bürgerrecht der Ehefrau Zwingers und damit auch die Wählbarkeit des Kandidaten wurden angezweifelt. Die Klage wurde fast drei Jahre lang verhandelt, bis im Dezember 1741 die Gegenseite ihren Fehler einräumen und Zwinger als vollwertigen Bürgermeister-Kandidaten anerkennen musste.<ref>Wolfgang Wüst: „Kleeblatt Fürth“, in: FGB 2,3,4/2007, S. 29 f - [http://geschichtsverein-fuerth.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=61 online]</ref> | Anfang 1739 kam es zu einem Streit bei den Gemeindewahlen: Das Bürgerrecht der Ehefrau Zwingers und damit auch die Wählbarkeit des Kandidaten wurden angezweifelt. Die Klage wurde fast drei Jahre lang verhandelt, bis im Dezember 1741 die Gegenseite ihren Fehler einräumen und Zwinger als vollwertigen Bürgermeister-Kandidaten anerkennen musste.<ref>Wolfgang Wüst: „Kleeblatt Fürth“, in: FGB 2,3,4/2007, S. 29 f - [http://geschichtsverein-fuerth.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=61 online]</ref> |