Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Rückkauf der Mühle war eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Der ursprüngliche Käufer vom 1. Juli 1761, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, trat sie bereits am 8. Oktober an [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778), Kaiserlicher Wirklicher Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg, ab. Durch Erbrecht kam die Mühle an seinen Schwiegersohn Karl Ludwig Albrecht Eckbrecht von Dürckheim (1733 - 1774). Dessen Sohn wiederum, Karl Friedrich Johann Graf Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (15.11.1770 in Regensburg - 01.08.1836 in Bläsheim/Elsass), war zu Zeiten des Rückkaufs 1793 aber noch unmündig (nachweislich im Jahr 1790 Student in Jena)<ref>Immanuel Carl Diez: Briefwechsel und Kantische Schriften – Wissensbegründung in der Glaubenskrise Tübingen-Jena (1790 - 1792), hrsg. Dieter Henrich, Verlag Klett-Cotta 1997 - [https://books.google.de/books?id=PNt7lJV4_-4C&pg=PA521&dq#v=onepage&q&f=false  Digitalisat, S. 521]</ref> und wurde daher durch die Gräflich Dürckheimer’sche Vormundschaft vertreten. Deren Bevollmächtigte von Zwanziger und Braun schlossen nach mehrtägigen Verhandlungen mit dem Gräflich Pückler’schen Condominat einen „Kaufs-, Verkaufs- und Vergleichs-Kontrakt“ in Nürnberg am [[14. Juni]] [[1793]] unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die bestellten Vormünder ab. Der  „Kaufschilling“ (Kaufpreis) wurde auf 8.000 Gulden festgesetzt und auf eine 10-jährige Stundungszeit bestimmt. Die Zinsen von 3 ½ Prozent waren ab „Laurentii“ (10. August) 1793 auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Dinkelsbühl zu liefern. Zur Sicherung des Verkäufers wurde auch eine Generalhypothek auf die Habe des hochgräflichen Pückler’schen Hauses eingetragen.  
Der Rückkauf der Mühle war eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Der ursprüngliche Käufer vom 1. Juli 1761, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, trat sie bereits am 8. Oktober an [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778), Kaiserlicher Wirklicher Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg, ab. Durch Erbrecht kam die Mühle an seinen Schwiegersohn Karl Ludwig Albrecht Eckbrecht von Dürckheim (1733 - 1774). Dessen Sohn wiederum, Karl Friedrich Johann Graf Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (15.11.1770 in Regensburg - 01.08.1836 in Bläsheim/Elsass), war zu Zeiten des Rückkaufs 1793 aber noch unmündig (nachweislich im Jahr 1790 Student in Jena)<ref>Immanuel Carl Diez: Briefwechsel und Kantische Schriften – Wissensbegründung in der Glaubenskrise Tübingen-Jena (1790 - 1792), hrsg. Dieter Henrich, Verlag Klett-Cotta 1997 - [https://books.google.de/books?id=PNt7lJV4_-4C&pg=PA521&dq#v=onepage&q&f=false  Digitalisat, S. 521]</ref> und wurde daher durch die Gräflich Dürckheimer’sche Vormundschaft vertreten. Deren Bevollmächtigte von Zwanziger und Braun schlossen nach mehrtägigen Verhandlungen mit dem Gräflich Pückler’schen Condominat einen „Kaufs-, Verkaufs- und Vergleichs-Kontrakt“ in Nürnberg am [[14. Juni]] [[1793]] unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die bestellten Vormünder ab. Der  „Kaufschilling“ (Kaufpreis) wurde auf 8.000 Gulden festgesetzt und auf eine 10-jährige Stundungszeit bestimmt. Die Zinsen von 3 ½ Prozent waren ab „Laurentii“ (10. August) 1793 auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Dinkelsbühl zu liefern. Zur Sicherung des Verkäufers wurde auch eine Generalhypothek auf die Habe des hochgräflichen Pückler’schen Hauses eingetragen.  


Dieses Geschäft trug die kaiserliche Debit-Kommission, unter deren Aufsicht die verschuldeten Grafen von Pückler-Limpurg standen, mit. Die Vormundschaft ratifizierte den Vertrag; in Meiningen am 24. Juni 1793 durch Franz Christian Freiherr Eckbrecht von Dürckheim (1729 - 1807), vormals Weimarer Kammerjunker, seit 1768 Prinzenerzieher in Meiningen und in Ödenburg/Ungarn (heute [[wikipedia:Sopron|Sopron]]) am 14. August 1793 durch Karl Ludwig du Maz Freiherr von Montmartin (1712 - 1802), k. u. k. [[wikipedia: Generalfeldwachtmeister|Generalfeldwachtmeister]],<ref>“Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußischen und benachbarten Staaten betreffend. Des dritten Theils, zweeter Band. Berlin, 1785“ - [https://books.google.de/books?id=Pvo_AQAAMAAJ&pg=PA612&lpg=PA612&dq#v=onepage&q&f=false Digitalsat, S. 612]</ref> dem Bruder von Friedrich Samuel du Maz von Montmartin.
Dieses Geschäft trug die kaiserliche Debit-Kommission, unter deren Aufsicht die verschuldeten Grafen von Pückler-Limpurg standen, mit. Die Vormundschaft ratifizierte den Vertrag; in Meiningen am 24. Juni 1793 durch Franz Christian Freiherr Eckbrecht von Dürckheim (1729 - 1807), vormals Weimarer Kammerjunker, seit 1768 Prinzenerzieher in Meiningen und in Ödenburg/Ungarn (heute [[wikipedia:Sopron|Sopron]]) am 14. August 1793 durch Karl Ludwig du Maz Freiherr von Montmartin (1712 - 1802), k. u. k. [[wikipedia: Generalfeldwachtmeister|Generalfeldwachtmeister]],<ref>“Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußischen und benachbarten Staaten betreffend. Des dritten Theils, zweeter Band. Berlin, 1785“ - [https://books.google.de/books?id=Pvo_AQAAMAAJ&pg=PA612&lpg=PA612&dq#v=onepage&q&f=false Digitalsat, S. 612]</ref><ref>Johann Friedrich Seyfart: "Unpartheyische Geschichte des bayerischen Erbfolgekriegs, ...",  Leipzig 1780, S. 650/651 - [http://bavarica.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10378660_00690.html?zoom=0.67 Digitalisat]</ref> dem Bruder von Friedrich Samuel du Maz von Montmartin.


Nach Ablauf der zehnjährigen Stundung fehlte den Grafen das zu zahlende Geld. Christian Ernst Freiherr [[wikipedia:Voit von Salzburg|Voit von Salzburg]] (26. o. 28.05.1744 - 30.07. o. 01.08.1813 in Ansbach), königl.-preußischer Wirklich Geheimer Rat, Oberhofmarschall und Ritter des roten Adlerordens lieh mit Urkunde vom 11. Juni 1804 den Grafen von Pückler-Limpurg (Friedrich, Christian und Alexander) das Kapital von 8.000 Gulden mit gerichtlicher Hypothek auf die Mahl-, Malz- und Schneidmühle. Davon wurden bis zum Jahr 1819 3.000 Gulden zurückgezahlt. Zur Ablösung des Kredits bei den Erben des Freiherrn Voit von Salzburg konnte die „gräflich Pückler’sche gemeinschaftliche Rentey-Cassa“ nur 500 Gulden aufbringen. Für den großen „Rest“ von 4.500 Gulden musste ein neuer Gläubiger eintreten.
Nach Ablauf der zehnjährigen Stundung fehlte den Grafen das zu zahlende Geld. Christian Ernst Freiherr [[wikipedia:Voit von Salzburg|Voit von Salzburg]] (26. o. 28.05.1744 - 30.07. o. 01.08.1813 in Ansbach), königl.-preußischer Wirklich Geheimer Rat, Oberhofmarschall und Ritter des roten Adlerordens lieh mit Urkunde vom 11. Juni 1804 den Grafen von Pückler-Limpurg (Friedrich, Christian und Alexander) das Kapital von 8.000 Gulden mit gerichtlicher Hypothek auf die Mahl-, Malz- und Schneidmühle. Davon wurden bis zum Jahr 1819 3.000 Gulden zurückgezahlt. Zur Ablösung des Kredits bei den Erben des Freiherrn Voit von Salzburg konnte die „gräflich Pückler’sche gemeinschaftliche Rentey-Cassa“ nur 500 Gulden aufbringen. Für den großen „Rest“ von 4.500 Gulden musste ein neuer Gläubiger eintreten.
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