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Die '''Flexdorfer Mühle''' ist eine ehemalige Mühle im Fürther Ortsteil [[Flexdorf]]. Sie liegt an der [[Flexdorfer Straße]] 1 und wurde von der [[Zenn]] angetrieben.  
 
Die '''Flexdorfer Mühle''' ist eine ehemalige Mühle im Fürther Ortsteil [[Flexdorf]]. Sie liegt an der [[Flexdorfer Straße]] 1 und wurde von der [[Zenn]] angetrieben.  
 
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== Geschichte ==
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== Geschichte der Besitzverhältnisse ==
 
Die Mühle wurde bereits [[1326]] erwähnt, als [https://wuerzburgwiki.de/wiki/Gottfried_II._von_Hohenlohe-Brauneck| Gottfried II. und Margaretha von Brauneck] am 8. Februar [[wikipedia:Großgründlach|Gründlach]] - darunter auch die "Mul zu Fleckstorf" - an den Nürnberger Burggrafen [[wikipedia:Friedrich IV. (Nürnberg)|Friedrich IV.]] verkauften.<ref name="Mück">Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014</ref>
 
Die Mühle wurde bereits [[1326]] erwähnt, als [https://wuerzburgwiki.de/wiki/Gottfried_II._von_Hohenlohe-Brauneck| Gottfried II. und Margaretha von Brauneck] am 8. Februar [[wikipedia:Großgründlach|Gründlach]] - darunter auch die "Mul zu Fleckstorf" - an den Nürnberger Burggrafen [[wikipedia:Friedrich IV. (Nürnberg)|Friedrich IV.]] verkauften.<ref name="Mück">Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014</ref>
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Das Wohnhaus brannte [[1911]] ab; es wurde danach neu errichtet.<ref name="Mück"/> Das angrenzende Mühlengebäude soll circa 1910 [?] erbaut worden sein, verfügt über 4 Geschosse mit jeweils circa 170 m² Fläche und steht nicht unter Denkmalschutz. Die Grundstücksfläche beläuft sich auf circa 3.458 m².
 
Das Wohnhaus brannte [[1911]] ab; es wurde danach neu errichtet.<ref name="Mück"/> Das angrenzende Mühlengebäude soll circa 1910 [?] erbaut worden sein, verfügt über 4 Geschosse mit jeweils circa 170 m² Fläche und steht nicht unter Denkmalschutz. Die Grundstücksfläche beläuft sich auf circa 3.458 m².
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== Konkurrenz um Wasser ==
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Bauern aus allen benachbarten Dörfern stellten über die Jahrhunderte vielfach Ansprüche an das Wasser der Zenn zur Wiesenbewässerung, was oft auch zu Rechtsstreitigkeiten führte. Wegen Bewässerung an Zenn und Mühlbach wurde mit Schiedsbrief vom 12. Juli [[1557]] ein Vergleich zwischen den Müllern Hans Schuch „zum Fritzmanßhof“ und Hans Hammerthal zu Flexdorf mit den Bauern Hans Prew und Heintz Schell „zum Rotenperg“ geschlossen. Danach erhielten die Bauern das Recht, jeweils von Samstag auf Sonntag ihre Wiesen zu bewässern, jedoch mussten sie bei Niedrigwasser ein oder zwei Tage länger warten.
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Im Jahr [[1695]] beteiligte sich der Flexdorfer Müller an einer Klage aller Zennmüller am Mittel- und Unterlauf gegen die Herrschaft Wilhermsdorf, die zu einem Kompromiss führte, nachdem diese für die Wiesen des Ritterguts den gesamten Abfluss der Zenn zur Bewässerung nutzte und die unterhalb gelegenen Mühlen ohne Wasser blieben.
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[[1717]] stellten Wiesenbesitzer Wasseransprüche und beriefen sich auf den Langenzenner Vogt Grüneisen, der ein Wässerungsrecht für Bauern aus Rothenberg und Atzenhof behauptete, jedoch    Ritzmannshofer Bauern davon ausnahm.
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Im Jahr [[1720]] forderten Bauern aus den Dörfern Ritzmannshof, Flexdorf und Vach ein Bewässerungsrecht unter Berufung auf einen Wässerungsbrief aus dem Jahr 1448, auch sahen sie Reste alter Pflöcke in der Zenn als Beleg dazu an.
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Weil im gleichen Jahr Ritzmannshofer Bauern und auch die Gräfin von Wolfstein-Pyrbaum von Atzenhof neue Bewässerungsanlagen errichteten, wandten sich der minderjährige Müllersohn Georg Ruttensteiner, dessen Vater zuvor gestoben war, und zwei Vacher Wiesenbesitzer an den Langenzenner Vogt. Bei einer Ortsbesichtigung - früher auch Tagfahrt genannt - erklärte Ruttensteiner, er sei „gänzlich ruinirt“, wenn alle oberhalb der Mühle gelegenen Wiesen bewässert würden. Bei der Suche nach alten Schriftstücken fand sich ein Kaufbrief von 1577, wonach im Bedarfsfall 13 Tagwerk gräfliche Wiesen einmal in der Woche aus der Zenn bewässert werden durften. Es wurde schließlich von den Beteiligten die Übereinkunft einer tageweisen Bewässerung getroffen. Aber schon im nächsten Jahr hatten die Atzenhofer Bauern das zuvor zerstörte Wehr 50 Fuß flussauf wieder aufgebaut. Der Langenzenner Vogt versuchte, die Wasserrechte für die Flexdorfer Mühle und der unterhalb betroffenen Vacher Wiesenbauern einzufordern und verlangte die Vorlage beweiskräftiger Rechtsgrundlagen. Nach zwei Jahren kam es zur amtlichen Ortsbesichtigung; Ergebnisse sind nicht überliefert.
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Bekannt ist eine Anzeige aus dem Jahr [[1758]] des Beständners (Mühlpächters) Wirth, dass der neue Besitzer des Gutes Atzenhof beabsichtige, oberhalb ein steinernes Wehr zur Wiesenbewässerung zu errichten. Im gleichen Jahr führte der Mühlenbesitzer Georg Ruttensteiner Beschwerde über den Wirt Drechsel, der ebenfalls nach einer Wiesenbewässerung trachtete.
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Der Müller Daniel Eckart beklagte [[1766]] den erlittenen Wasserverlust durch Wiesenbewässerung, der wieder einen Rechtsstreit zur Folge hatte.<ref name="Mück"/>
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Ein Eichpfahl wurde am 23. Mai [[1862]] gesetzt; die zulässige Stauhöhe war auf 284,762 m ü. NN festgesetzt.
    
== Einbau und Nutzung von Wasserkraftturbinen ==
 
== Einbau und Nutzung von Wasserkraftturbinen ==
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