Rathaus: Unterschied zwischen den Versionen

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40 Bytes entfernt ,  30. Oktober 2018
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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte jedoch im Juli [[2014]] die Urheberschaft in der Denkmalliste von Eduard Bürklein nach Friedrich Bürklein abgeändert.<ref>E-Mail Schriftverkehr mit dem Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth und Peter Frank, Juli 2014</ref>  Lediglich die Hinweisschilder in der Stadt Fürth sind - mit Ausnahme der Tafel vor der Unteren Denkmalschutzbehörde - noch mit dem Hinweis versehen, dass der Erbauer des Rathauses ausschließlich [[Eduard Bürklein]] war.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte jedoch im Juli [[2014]] die Urheberschaft in der Denkmalliste von Eduard Bürklein nach Friedrich Bürklein abgeändert.<ref>E-Mail Schriftverkehr mit dem Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth und Peter Frank, Juli 2014</ref>  Lediglich die Hinweisschilder in der Stadt Fürth sind - mit Ausnahme der Tafel vor der Unteren Denkmalschutzbehörde - noch mit dem Hinweis versehen, dass der Erbauer des Rathauses ausschließlich [[Eduard Bürklein]] war.
Im Frühjahr 2018 wurde vom Ältestenrat der Stadt Fürth beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Anfertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind. Nach dieser amtlichen Festlegung wollen manche den "Historikerstreit" als beendet sehen. Die Entscheidung beruht auf einem Gutachten des Stadtarchivs. In Rücksprache mit der Rechtsabteilung der bayerischen Architektenkammer wurde festgestellt, dass als Urheber eines Gebäudes diejenige Person zu gelten hat, die die Originalpläne eines Bauwerks unterzeichnet hat. Dies ist Eduard Bürklein, der an den Plänen zudem zumindest mitgewirkt hat. Sein Bruder Friedrich ist darüber hinaus als Architekt zu nennen, da er die Originalpläne maßgeblich gestaltete und im Laufe der Baubetreuung darüber hinaus verändert hat. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat daher ebenfalls beide Brüder in die Denkmalliste als Urheber des Fürther Rathauses aufgenommen.
 
Im Frühjahr 2018 wurde vom Ältestenrat der Stadt Fürth beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Anfertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind. Nach dieser amtlichen Festlegung wollen manche den "Historikerstreit" als beendet sehen. Die Entscheidung beruht auf einem Gutachten des Stadtarchivs. In Rücksprache mit der Rechtsabteilung der bayerischen Architektenkammer wurde festgestellt, dass als Urheber eines Gebäudes diejenige Person zu gelten hat, die die Originalpläne eines Bauwerks unterzeichnet hat. Dies ist Eduard Bürklein, der an den Plänen zudem zumindest mitgewirkt hat. Sein Bruder Friedrich ist als Architekt zu nennen, da er die Originalpläne maßgeblich gestaltete und im Laufe der Baubetreuung veränderte. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat ebenfalls beide Brüder in die Denkmalliste als Urheber des Fürther Rathauses aufgenommen.


== Gestalterische Anlehnung ==
== Gestalterische Anlehnung ==
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