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„Prozeßrath” Konrad Zimmermann, Königlicher Appellationsgerichts-Advokat zu Fürth (wohnhaft Haus-Nr. 513 d<ref>Eger, Johann Gottfried: Taschen- und Addreß-Handbuch von Fürth, im Königreich Baiern 1819, S. 31, 49</ref>, spätere Schwabacherstraße 335 im I. Stadtbezirk bzw. Schwabacher Straße 2, heute [[Schwabacher Straße 3]]) verlieh gemäß Urkunde vom 29. April 1819 an die Grafen Christian Carl Alexander August, Carl Friedrich und Ludwig 4.500 Gulden. Die Zinsen waren jährlich zu 5 Prozent, in halbjährlichen Raten zu Lichtmess und Laurentiustag, zu zahlen; den Rückzahlungstermin vereinbarte man mit einem halben Jahr ab Kündigung von einer Seite. Diese Verbindlichkeit an den neuen Gläubiger wurde auch durch gerichtliche Hypothek vom 10. August 1819 auf die Burgfarrnbacher Mahl-, Malz- und Schneidmühle gesichert. Über die Begleichung dieser Schuld ist nichts Näheres bekannt. | „Prozeßrath” Konrad Zimmermann, Königlicher Appellationsgerichts-Advokat zu Fürth (wohnhaft Haus-Nr. 513 d<ref>Eger, Johann Gottfried: Taschen- und Addreß-Handbuch von Fürth, im Königreich Baiern 1819, S. 31, 49</ref>, spätere Schwabacherstraße 335 im I. Stadtbezirk bzw. Schwabacher Straße 2, heute [[Schwabacher Straße 3]]) verlieh gemäß Urkunde vom 29. April 1819 an die Grafen Christian Carl Alexander August, Carl Friedrich und Ludwig 4.500 Gulden. Die Zinsen waren jährlich zu 5 Prozent, in halbjährlichen Raten zu Lichtmess und Laurentiustag, zu zahlen; den Rückzahlungstermin vereinbarte man mit einem halben Jahr ab Kündigung von einer Seite. Diese Verbindlichkeit an den neuen Gläubiger wurde auch durch gerichtliche Hypothek vom 10. August 1819 auf die Burgfarrnbacher Mahl-, Malz- und Schneidmühle gesichert. Über die Begleichung dieser Schuld ist nichts Näheres bekannt. | ||
=== 1793 - 1833: Pächter | === 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich === | ||
Der Müller Conrad Ullrich (auch Ulrich, Uhlrich geschrieben) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember [[1794]] wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich [[1786]] Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch das Gräflich Pückler’sche Condominat. | |||
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften. | |||
Aber die Administration hatte offensichtlich vergessen, den Pachtvertrag von der Kaiserlichen Kommission ratifizieren zu lassen. Mit Schreiben vom 29. März 1796 berichtete sie untertänigst; dabei strich man das erhöhte Pachtgeld heraus und lobte den Pächter: ''„Dieser Müller ist ein ordentlicher Mann, und besizet ziemlich Vermögen, hat auch seit seines 12jährigen Aufenthalts alhier, das Mahlwerk so versehen, daß niemalen eine gegründete Klage gegen denselben eingelauffen ist, zu dem noch kommtt, daß bey denen ehemaligen Pachtern Braun und Eckert, bey den zu Zeiten entstandenen Wassermangel das Malz sehr oft in Fürth muste gebrochen werden, da solche beständig Ausreden vorzubringen gewußt, somit viele Ausgaben das Malz auswärts brechen zu lassen verursacht worden sind, bey diesem Manne aber, solches nicht ehender als bei vorgenommen wordenen Mühlwerksreparaturen geschehen ist, (…).“'' Eine Woche später wurde der Pachtvertrag zur Genehmigung eingesandt, die dann auch erteilt worden sein muss. | |||
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=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | === 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | ||
Bei der herrschaftlichen Rentei erschien am 30. April 1833 der ledige Müllergeselle Jakob Schmidt aus Burggrafenhof (heute Stadtteil von Langenzenn), 30 Jahre alt, unter Beistand seines Bruders Paul Schmidt aus Langenzenn. Er habe gehört, dass der alte Mühlpächter Ullrich die herrschaftliche Mühle verlassen will und wünsche die Pacht zu übernehmen, jedoch ohne förmliche öffentliche Ausschreibung. Dabei würde er sämtliche Pachtbedingungen, wie sie für den Müller Ullrich galten, „ebenfalls übernehmen und getreulich erfüllen“. Auf die Frage, wieviel er denn biete, offerierte er einen jährlichen Pachtschilling von 220 und eine Kaution von 600 Gulden. | Bei der herrschaftlichen Rentei erschien am 30. April 1833 der ledige Müllergeselle Jakob Schmidt aus Burggrafenhof (heute Stadtteil von Langenzenn), 30 Jahre alt, unter Beistand seines Bruders Paul Schmidt aus Langenzenn. Er habe gehört, dass der alte Mühlpächter Ullrich die herrschaftliche Mühle verlassen will und wünsche die Pacht zu übernehmen, jedoch ohne förmliche öffentliche Ausschreibung. Dabei würde er sämtliche Pachtbedingungen, wie sie für den Müller Ullrich galten, „ebenfalls übernehmen und getreulich erfüllen“. Auf die Frage, wieviel er denn biete, offerierte er einen jährlichen Pachtschilling von 220 und eine Kaution von 600 Gulden. |