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==Schwierigkeiten bei der Quellenauswertung==
==Schwierigkeiten bei der Quellenauswertung==
===Lücken in den Einzelakten des Stadtarchivs Fürth===
===Lücken in den Akten zu den einzelnen Denkmälern===
Wie oben schon beim Hopfenpflückerinbrunnen für die Akte AGr. 3/70 erläutert, enden die vorhandenen Einzelakten - bzw. sie werden erst nach Ende des Krieges fortgesetzt - zu den 10 Denkmälern, die in der letzten Aktion abgenommen wurden, mit einem Abdruck der Entschließung des Oberbürgermeisters vom [[21. Januar]] [[1941]] mit der Einordnung „Bleibt erhalten“. Es fehlen in diesen Akten Abdrucke über die neue Entschließung des Oberbürgermeisters vom [[28. Mai]] [[1942]] sowie Belege zu den nachfolgenden Vorgängen der Abnahme, Einlagerung und Ablieferung dieser Denkmäler. Diese Vorgänge sind nur in der Akte AGr. 3/37 enthalten, weshalb sie für die Online-Recherche umbenannt wurde in „Denkmäler aus Nichteisenmetallen. Erfassung, Abnahme, Einlagerung und Ablieferung“.
Bei den im Stadtarchiv Fürth vorhandenen Akten zu den zehn im Juli 1942 abgenommenen Denkmälern fehlt - wie bereits erwähnt - nach dem Abdruck der Entschließung des Oberbürgermeisters vom [[21. Januar]] [[1941]] mit der Einordnung „Bleibt erhalten“ die Fortführung, so endet die Akte AGr. 3/70 (Hopfenpflückerinbrunnen, Laufzeit 1907 - 1941, 1953 - 1954) - wie schon oben angesprochen - zunächst damit und wird dann nach Kriegsende nochmals fortgesetzt; Ähnliches gilt für die Akte AGr. 3/39 (Kriegerdenkmal am Hallplatz, Laufzeit 1880 - 1941, 1947 - 1950). Weitere sechs Akten enden unmittelbar mit dieser Entschließung und vermitteln so bei der Akteneinsicht den Eindruck, dass die Denkmäler erhalten blieben: AGr. 3/48 (Humbserbüste, Laufzeit 1926, 1940 - 1941), AGr. 3/52 (Eckarttafel, Laufzeit 1907 - 1941), AGr. 3/53 (Wittelsbacherbank, Laufzeit 1904 - 1941), AGr. 3/54 (Engelhardtbank, Laufzeit 1905 - 1941), AGr. 3/55 (Mähnenschaf, Laufzeit 1911 - 1941) und AGr. 3/319 (Gedenktafel Gustav Adolf, Laufzeit 1940 - 1941).
Es fehlen in all den genannten Akten Abdrucke der neuen Entschließung des Oberbürgermeisters vom [[28. Mai]] [[1942]] über die Abnahme und Einlagerung sowie Belege zu den nachfolgenden Vorgängen bis zur Ablieferung. Diese Vorgänge sind nur in der Akte AGr. 3/37 enthalten, weshalb sie für die Online-Recherche umbenannt wurde in „Denkmäler aus Nichteisenmetallen. Erfassung, Abnahme, Einlagerung und Ablieferung“.
===Angaben in "Adolf Schwammberger, Fürth von A bis Z"===
===Angaben in "Adolf Schwammberger, Fürth von A bis Z"===
Das häufig als Quelle herangezogene Werk „Adolf Schwammberger, Fürth von A bis Z“ enthält zu diesen Vorgängen – soweit es Stichwörter dazu gibt - nur bei zwei Denkmälern sachlich richtige Aussagen, bei den anderen fehlen Aussagen oder sie sind unvollständig oder irreführend:
Das häufig als Quelle herangezogene Werk „Adolf Schwammberger, Fürth von A bis Z“ enthält zu diesen Vorgängen – soweit es Stichwörter dazu gibt - nur bei zwei Denkmälern sachlich richtige Aussagen, bei den anderen fehlen Aussagen oder sie sind unvollständig oder irreführend:
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