| Von Johann oder Johannes Kohlschreiber ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“ | | Von Johann oder Johannes Kohlschreiber ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“ |