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{{Gebäude | {{Gebäude | ||
|Bild=Burgfarrnbacher-Mühle-1.jpg | |Bild=Burgfarrnbacher-Mühle-1.jpg | ||
| | |Strasse=Regelsbacher Straße | ||
|Hausnummer=30 | |Hausnummer=30 | ||
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Die '''Burgfarrnbacher Mühle''' ist eine ehemalige Mühle im Fürther Ortsteil [[Burgfarrnbach]]; sie wird heute allgemein - nach den langjährigen Besitzern, der Familie Wein - auch Weinmühle genannt. Sie liegt an der [[Regelsbacher Straße]] 30 und wurde vom [[Mühlbach]] (einer Ableitung des [[Farrnbach]]s) angetrieben. | Die '''Burgfarrnbacher Mühle''' ist eine ehemalige Mühle im Fürther Ortsteil [[Burgfarrnbach]]; sie wird heute allgemein - nach den langjährigen Besitzern, der Familie Wein - auch Weinmühle genannt. Sie liegt an der [[Regelsbacher Straße]] 30 und wurde vom [[Mühlbach]] (einer Ableitung des [[Farrnbach]]s) angetrieben. | ||
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== Geschichtlicher Überblick == | == Geschichtlicher Überblick == | ||
Peter [[wikipedia:Volckamer von Kirchensittenbach|Volckamer]] erhielt von Kaiser Sigismund im Jahr [[1422]] eine Urkunde über verschiedene Privilegien, in welcher ihm auch der Bau von Mühlen in Burgfarrnbach erlaubt wurde.<ref>Jakob Sandhöfer: Die grundherrschaftlichen Verhältnisse im alten Burgfarrnbach. In: Fürther Heimatblätter 1976/3, S. 81</ref> Kurz danach wird die Mühle gebaut worden sein. | Peter [[wikipedia:Volckamer von Kirchensittenbach|Volckamer]] erhielt von Kaiser Sigismund im Jahr [[1422]] eine Urkunde über verschiedene Privilegien, in welcher ihm auch der Bau von Mühlen in Burgfarrnbach erlaubt wurde.<ref>Jakob Sandhöfer: Die grundherrschaftlichen Verhältnisse im alten Burgfarrnbach. In: Fürther Heimatblätter 1976/3, S. 81</ref> Kurz danach wird die Mühle gebaut worden sein. | ||
Überliefert ist ein Streit von [[1522]] über Wasserrechte mit der ca. 4 km oberhalb gelegenen Erzleitenmühle bei Seukendorf, der „zwischen dem gestrengen Herrn Balthasar Wolffen und seines Müllers halben zu Farrnbach einer- und des Müllers halben zu den Hertzen Leiten anderes theils“ ausgetragen wurde.<ref name="Schümann">Christian Schümann: [[Fürth-Burgfarrnbach - erzählte Geschichte (Buch)|Fürth-Burgfarrnbach - erzählte Geschichte]], 2016, S. 141/142</ref> | Überliefert ist ein Streit von [[1522]] über Wasserrechte mit der ca. 4 km oberhalb gelegenen [[wikipedia:Erzleitenmühle|Erzleitenmühle]] bei Seukendorf, der „zwischen dem gestrengen Herrn Balthasar Wolffen und seines Müllers halben zu Farrnbach einer- und des Müllers halben zu den Hertzen Leiten anderes theils“ ausgetragen wurde.<ref name="Schümann">Christian Schümann: [[Fürth-Burgfarrnbach - erzählte Geschichte (Buch)|Fürth-Burgfarrnbach - erzählte Geschichte]], 2016, S. 141/142</ref> | ||
lm [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] fielen im August [[1632]] brandschatzende kroatische Söldner des kaiserlichen Generals [[wikipedia:Johann Ludwig Hektor von Isolani|Graf von Isolani]] in Burgfarrnbach ein; die Mühle gehörte neben der Kirche, der Schäferei und sieben Häusern im „Hinteren Dorf“ zu den wenigen verschonten Gebäuden im Ort. Der spätere herrschaftliche Eigentümer David IV. von Kresser (1624 - 1704) schenkte die Mühle [[1676]] seiner ersten Frau, der Gräfin Anna Scholastica von Pappenheim (1630 - 1695). Dieser Umstand war später dem | lm [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] fielen im August [[1632]] brandschatzende kroatische Söldner des kaiserlichen Generals [[wikipedia:Johann Ludwig Hektor von Isolani|Graf von Isolani]] in Burgfarrnbach ein; die Mühle gehörte neben der Kirche, der Schäferei und sieben Häusern im „Hinteren Dorf“ zu den wenigen verschonten Gebäuden im Ort. Der spätere herrschaftliche Eigentümer David IV. von Kresser (1624 - 1704) schenkte die Mühle [[1676]] seiner ersten Frau, der Gräfin Anna Scholastica von Pappenheim (1630 - 1695). Dieser Umstand war später dem | ||
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== Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> == | == Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> == | ||
=== (1705) - 1716: Philipp Bühler === | === (1705) - 1716: Pächter Philipp Bühler === | ||
[[Datei:PLA 940 Bestandbrief Bühler 16.07.1705 S1.jpg| | [[Datei:PLA 940 Bestandbrief Bühler 16.07.1705 S1.jpg|mini|left|„Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 für Mühlpächter Philipp Bühler (S. 1)]] | ||
Der Müller Philipp Bühler (auch Pühler, Piller oder Biller geschrieben) erhielt auf schriftlichen Befehl des Grafen Carl Franz von Pückler vom 24. Mai 1705 aus Neustadt/Aisch vom örtlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer mit „Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 die Mühlpacht für ein Jahr, vom 1. August [[1705]] bis zum 1. August 1706. Er wird im Dokument als „Bestandt Müller“ bezeichnet, der die Mühle ''„wiederum uf Ein Jahr lang pachtweiß“'' erhält. Er war also zuvor bereits Mühlpächter, der Antrittstermin ist indes ungeklärt. Das Pachtgeld belief sich auf 110 Gulden rheinischer Währung, dazu hatte er 20 Metzen Mehl und 20 Metzen Kleie zu entrichten. Zudem oblag ihm, ''„alle pretter so mann von herrschaftl. Holz schneiden laßen wird, wie auch das zu hiesigem Präuhauß benöthigte Malz durchgehente ohne weitern Lohn umbsonst (zu) schneiden und (zu) brechen“''. Dafür und der sonstigen „Zurichtung“ der Mühle erhielt er auf das ganze Jahr dreieinhalb Eimer Bier (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also zumindest 258 Liter). Der Monat Juli nach dem Ende der vorherigen Pacht wurde pachtfrei gestellt, ''„weilen an der Mühl gebauet werden muß“''. Der Pachtbrief wurde später unter Beibehaltung aller Bedingungen um ein Jahr bis zum 1. August 1707 verlängert, nur das Pachtgeld wurde auf 90 Gulden ermäßigt. | Der Müller Philipp Bühler (auch Pühler, Piller oder Biller geschrieben) erhielt auf schriftlichen Befehl des Grafen Carl Franz von Pückler vom 24. Mai 1705 aus Neustadt/Aisch vom örtlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer mit „Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 die Mühlpacht für ein Jahr, vom 1. August [[1705]] bis zum 1. August 1706. Er wird im Dokument als „Bestandt Müller“ bezeichnet, der die Mühle ''„wiederum uf Ein Jahr lang pachtweiß“'' erhält. Er war also zuvor bereits Mühlpächter, der Antrittstermin ist indes ungeklärt. Das Pachtgeld belief sich auf 110 Gulden rheinischer Währung, dazu hatte er 20 Metzen Mehl und 20 Metzen Kleie zu entrichten. Zudem oblag ihm, ''„alle pretter so mann von herrschaftl. Holz schneiden laßen wird, wie auch das zu hiesigem Präuhauß benöthigte Malz durchgehente ohne weitern Lohn umbsonst (zu) schneiden und (zu) brechen“''. Dafür und der sonstigen „Zurichtung“ der Mühle erhielt er auf das ganze Jahr dreieinhalb Eimer Bier (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also zumindest 258 Liter). Der Monat Juli nach dem Ende der vorherigen Pacht wurde pachtfrei gestellt, ''„weilen an der Mühl gebauet werden muß“''. Der Pachtbrief wurde später unter Beibehaltung aller Bedingungen um ein Jahr bis zum 1. August 1707 verlängert, nur das Pachtgeld wurde auf 90 Gulden ermäßigt. | ||
Weitere Pachtverträge fehlen in den Akten; aber es ist davon auszugehen, dass Philipp Bühler vorerst weiter als Pachtmüller tätig war. So nannte er sich „Müller in Burgfarrnbach“ bzw. „Müller allhier“ in Schuldschreiben des Jahres [[1716]], so am 8. Februar im Schuldschein über 150 Gulden, die er sich von seiner Schwägerin Maria Catharina Haummer zu 5 Prozent Verzinsung lieh und am 17. Februar in der Schuldobligation über 50 Gulden, die er sich zu 6 Prozent Zins von seinen Vettern Georg Haffner, „Schneider zu [[wikipedia:Mausdorf (Emskirchen)|Maußdorf]]“ (dortiger Untertan des Fürstentums Bayreuth), und Hanns Beer, Postknecht in Nürnberg, borgte. | Weitere Pachtverträge fehlen in den Akten; aber es ist davon auszugehen, dass Philipp Bühler vorerst weiter als Pachtmüller tätig war. So nannte er sich „Müller in Burgfarrnbach“ bzw. „Müller allhier“ in Schuldschreiben des Jahres [[1716]], so am 8. Februar im Schuldschein über 150 Gulden, die er sich von seiner Schwägerin Maria Catharina Haummer zu 5 Prozent Verzinsung lieh und am 17. Februar in der Schuldobligation über 50 Gulden, die er sich zu 6 Prozent Zins von seinen Vettern Georg Haffner, „Schneider zu [[wikipedia:Mausdorf (Emskirchen)|Maußdorf]]“ (dortiger Untertan des Fürstentums Bayreuth), und Hanns Beer, Postknecht in Nürnberg, borgte. | ||
[[Datei:Schlossweg 2-6 A 7158.jpg| | [[Datei:Schlossweg 2-6 A 7158.jpg|mini|right|Wohn- und Zapfen-Wirtshaus "Zum Hirschen" des Pachtmüllers und Gastwirts Philipp Bühler (abgerissen)]] | ||
Zur Erbauung seines neuen Hauses und Stadels hatte er bereits [[1712]] von seinem Schwager, dem Gegenschreiber Benz zu Fürth, die Summe von insgesamt 200 Gulden geliehen, in Teilbeträgen am 11. und 28. Mai sowie am 27. August, zu deren Zins- und Rückzahlung bei einem Zinssatz von 6 Prozent er und seine Frau „Apolonia Billerin“ sich schriftlich verpflichteten. Offenbar kamen später noch 100 Gulden dazu, denn der „Consistorial Canzlist“ Benz quittiert am 2. September 1720 zu Onolzbach - die Familie Benz muss also in der Zwischenzeit nach Ansbach gezogen sein - in Abwesenheit seiner Mutter den Empfang von 18 Gulden ''„für Einjährig verfallenen Zinß von 300 f. Capital“''. Kunigunda Benzin schrieb am 5. Mai 1722 ihrem Vetter ''„unter Anwunschung gesund und vergnügten Zustandes“'', er möge doch das nunmehr benötigte Kapital, wie bereits versprochen war, bis „Laurenti“ zurückzahlen. Sie konnte immerhin am 28. August 1723 den Empfang von 218 Gulden quittieren, die ihr der ''„Herr Präuverwalter Beringer von Zürndorf“'' überbrachte; über die Abtragung der Restschuld von 100 Gulden ist nichts bekannt. | Zur Erbauung seines neuen Hauses und Stadels hatte er bereits [[1712]] von seinem Schwager, dem Gegenschreiber Benz zu Fürth, die Summe von insgesamt 200 Gulden geliehen, in Teilbeträgen am 11. und 28. Mai sowie am 27. August, zu deren Zins- und Rückzahlung bei einem Zinssatz von 6 Prozent er und seine Frau „Apolonia Billerin“ sich schriftlich verpflichteten. Offenbar kamen später noch 100 Gulden dazu, denn der „Consistorial Canzlist“ Benz quittiert am 2. September 1720 zu Onolzbach - die Familie Benz muss also in der Zwischenzeit nach Ansbach gezogen sein - in Abwesenheit seiner Mutter den Empfang von 18 Gulden ''„für Einjährig verfallenen Zinß von 300 f. Capital“''. Kunigunda Benzin schrieb am 5. Mai 1722 ihrem Vetter ''„unter Anwunschung gesund und vergnügten Zustandes“'', er möge doch das nunmehr benötigte Kapital, wie bereits versprochen war, bis „Laurenti“ zurückzahlen. Sie konnte immerhin am 28. August 1723 den Empfang von 218 Gulden quittieren, die ihr der ''„Herr Präuverwalter Beringer von Zürndorf“'' überbrachte; über die Abtragung der Restschuld von 100 Gulden ist nichts bekannt. | ||
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Im [[Johann Georg Kuchen|Kuchen-Plan]] von 1734 ist das Anwesen „Philip Billers Hirschwirths Hofrait“ mit der Nummer 52 ½ (später Bgf. Nr. 32/33) eingetragen; es befand sich nahe der Burgfarrnbacher Mühle auf dem Grundstück der heutigen [[Regelsbacher Straße]] 19. | Im [[Johann Georg Kuchen|Kuchen-Plan]] von 1734 ist das Anwesen „Philip Billers Hirschwirths Hofrait“ mit der Nummer 52 ½ (später Bgf. Nr. 32/33) eingetragen; es befand sich nahe der Burgfarrnbacher Mühle auf dem Grundstück der heutigen [[Regelsbacher Straße]] 19. | ||
=== 1717 - 1718: Johann Rupprecht === | === 1717 - 1718: Pächter Johann Rupprecht === | ||
Als neuer Müller wird am 31. Juli [[1716]] Hanns Rupprecht, ein Melber zu Mannhof, genannt. Der angehende Bestandmüller soll drei Tage später zu erkennen gegeben haben, ''"wie das ihm sehr reuete, daß er sich in einem so schweren Mühlbestand daher eingelassen, als man Anlaß genommen, ein solches dem gewesenen Müller zu Siegelsdorf, Andreas Bezoldt, welcher sich schon vorher angemeldet, eröffnen, der den Bestand übernommen hätte"''. Aber Rupprecht hatte sich schon sehr zum Aus- und Einzug bereitgemacht, er wollte daher in Gottes Namen seinen Antritt nehmen.<ref>nach Konspekt von Rudolf Weiß, Amberg</ref> Lange blieb er aber nicht. | Als neuer Müller wird am 31. Juli [[1716]] Hanns Rupprecht, ein Melber zu Mannhof, genannt. Der angehende Bestandmüller soll drei Tage später zu erkennen gegeben haben, ''"wie das ihm sehr reuete, daß er sich in einem so schweren Mühlbestand daher eingelassen, als man Anlaß genommen, ein solches dem gewesenen Müller zu Siegelsdorf, Andreas Bezoldt, welcher sich schon vorher angemeldet, eröffnen, der den Bestand übernommen hätte"''. Aber Rupprecht hatte sich schon sehr zum Aus- und Einzug bereitgemacht, er wollte daher in Gottes Namen seinen Antritt nehmen.<ref>nach Konspekt von Rudolf Weiß, Amberg</ref> Lange blieb er aber nicht. | ||
=== 1719 - 1729: Johann Kohlschreiber === | === 1719 - 1729: Pächter Johann Kohlschreiber === | ||
[[Datei:PLA 940 Bestandbrief 07.08.1727 S.1.jpg| | [[Datei:PLA 940 Bestandbrief 07.08.1727 S.1.jpg|mini|left|„Bestands-Brief“ für Mühl-pächter Johann Kohlschreiber]] | ||
Von Johann oder Johannes Kohlschreiber ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“ | Von Johann oder Johannes Kohlschreiber<ref>mögliche Identität mit dem Müller Johann Kohlschreiber in genealogischer Suchanzeige vom 11.10.2010, siehe [https://list.genealogy.net/mm/archiv/franken-l/2010-10/2010-10f.html Verein für Computergenealogie e. V., Mailingliste Franken-L - Archiv]</ref> ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“ | ||
Als Bürgen, der mit Verpfändung seines Vermögens haftete und neben dem Pächter den Pachtvertrag ebenfalls unterschrieb, hatte Kohlschreiber den herrschaftlichen Untertanen und Schmied, Johann Georg Tischberger (auch Deschberger), aufgeboten. Dieser Pachtvertrag wurde jedoch nicht wie vorgesehen erfüllt, bereits zum Laurentiustag [[1729]] verließ Kohlschreiber die Mühle. Über die Gründe ist nichts überliefert. | Als Bürgen, der mit Verpfändung seines Vermögens haftete und neben dem Pächter den Pachtvertrag ebenfalls unterschrieb, hatte Kohlschreiber den herrschaftlichen Untertanen und Schmied, Johann Georg Tischberger (auch Deschberger), aufgeboten. Dieser Pachtvertrag wurde jedoch nicht wie vorgesehen erfüllt, bereits zum Laurentiustag [[1729]] verließ Kohlschreiber die Mühle. Über die Gründe ist nichts überliefert. | ||
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=== 1729 - 1736: Johann Conrad Galster === | |||
=== 1736 - | === 1729 - 1736: Pächter Johann Conrad Galster === | ||
=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz === | [[Datei:PLA 940 Bestand-Brief Galster 12.06.1729 S1.jpg|mini|right|„Bestand-Brief“ für Mühlpächter Johann Conrad Galster]] | ||
=== 1761: Verkauf der Mühle === | Bereits am 12. Juni [[1729]] konnte der gräfliche Verwalter Johann Friedrich Bayer mit dem Müller Johann Conrad Galster aus [[wikipedia:Losaurach|Losaurach]] einen Pachtvertrag für drei Jahre - ''„nemblich von Laurenty Anno 1729 bis solche Zeit 1732“'' - abschließen. Als „Bestandgeld“ waren jährlich 96 Gulden zu bezahlen; die weiteren Leistungen entsprachen denen seines Vorgängers Kohlschreiber. Als Bürge stand der hochgräflich-hohenlohische Untertan Peter Planckenbühler (auch Blanckenbiller geschrieben) zu Losaurach dem Pachtmüller zur Seite, der den Vertrag mit unterschrieb. | ||
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn === | |||
=== (1781) - 1793: | Nach Ablauf der drei Jahre verlängerte man mit Nachtrag vom 12. Juni 1732 den Pachtvertrag um weitere drei Jahre bis 1735; neben dem Pächter unterschrieb ein neuer Verwalter: Johann Michael Amde… [Name war nicht ganz leserlich]. Am Ende dieser Pachtperiode wurde auf „hochgräf. gnädigsten Befehl“ der Vertrag mit Nachtrag vom 12. Juni 1735 zu gleichen Bedingungen erneut um drei Jahre verlängert. Davon erfüllte Galster aber nur ein Jahr, dann folgte der nächste Pächter. Über die Gründe und sonstigen Umstände liegen keine Nachrichten vor. Bekannt ist aber, dass der 1686 geborene Johann Conrad Galster, welcher in Markt Erlbach eine zweite Ehe mit einer Catharina schloss, auf der Mühle in [[wikipedia:Obersachsen (Diespeck)|Obersachsen]] bei Diespeck tätig war und dort 1744 starb.<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 584</ref> | ||
=== 1736 - 1749: Pächter Christoph Hellm === | |||
[[Datei:PLA 940 Bestandsbrief Hellm 10.08.1743 S1.jpg|mini|right|„Bestandt Brief“ für Mühlpächter Christoph Hellm]] | |||
Nachdem der Pachtmüller Galster entlassen war, stellte sich am 8. August [[1736]] der Melber Christoph Hellm (auch Helm), Schutzverwandter aus [[wikipedia:Eltersdorf|Eltersdorf]], bei der gräflichen Verwaltung vor. Er hatte seine beiden „Caventen“ (Bürgen), den Burgfarrnbacher Löwenwirt Johann Habel, gräflich pücklerischer Untertan, und seinen Vetter Michael Pollau (auch Bolau) aus Frauenaurach, dort herrschaftlicher „Brau-Interessent“, mitgebracht. Der Pachtbrief des Müllers Galster wurde ihnen vorgelesen. Hellm versprach, in diese Bedingungen einzutreten; die „Caventen“ versicherten für ihn einzustehen. Dennoch wurde dem Bewerber aufgetragen, ''„vor seinem Aufzug alhir ein attestat von seiner bisherigen Herrschaft sowohl wegen seines Ehrlichen Verhaltens, als gutwillig abzugs von Eltersdorf, beizubringen“''. Schließlich unterschrieben alle drei das Protokoll. | |||
Der hochfürstlich bayreuthisch-culmbachische Voigt zu Eltersdorf, Johann Adam Leupoldt<ref>Leupoldt/Leupold war auch Gastwirt vom „Schwarzen Adler“ in Eltersdorf, siehe Andreas Würfel: „Diptycha ecclesiarum in oppidis et pagis Norimbergensibus …“, Nürnberg 1759, Teil Verzeichnis und Lebensbeschreibungen der Geistlichen auf Landpfarren, S. 63 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10804493_00415.html?zoom=0.7500000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, stellte dem Christoph Hellm am 18. August ein Attest aus, wonach er ''„mit ihme satsam vergnügt und zufrieden geweßen; daß wegen mir auch ihme länger allhier zu behalten können [...], daß er sich wehrend seines hiesigen aufenthalts mit Jedermann alhier Schiedlich Friedlich Ehrlich und Wohl verhalten habe, so daß niemand gegen ihm oder die Seinige einige Klage zu führen vermocht“''. | |||
Daneben legte Hellm ein interessantes, von Johann Ahau unterschriebenes Vernehmungsprotokoll der Frauenauracher Verwaltung vom 20. August vor, welches ihm eine Gebühr von einem Gulden und zwei Kreuzern kostete. Er zeigte dort eine üble Nachrede des ehemaligen Burgfarrnbacher Mühlpächters Kohlschreiber an, der „ausgepranget“ haben soll, dass ''„ihme nicht nur sein Vermögen zu gedachten Eltersdorf, sondern auch deßen Frauen Erbantheil, als einer gebohrnen Kögelbäuerin zu Neuses verarrestiret“'' worden sei. Hierauf wurden drei benannte Zeugen - der Zapfenwirt Johannes Heßler, der Klostermüller Andreas Rudenstein und der „Köchend“-Müller Hanns Conrad Ohlwärtter - beordert, des Meineids verwarnt und aufgefordert, die pure, reine und unverfälschte Wahrheit auszusagen.<br /> | |||
Heßler gab an, dass Kohlschreiber am vergangenen Donnerstag (16. August) bei ihm war, drei Maß Bier trank und mitteilte, ''„daß Christoph Helm die Mühl zu Burgfarrenbach bestanden, er glaube aber, in Betracht dieser biß 5 Herren daselbst habe, er würde über Ein Jahr nicht drüben bleiben“''; mehr wüsste er nicht.<br /> | |||
Auch Rudenstein sah Kohlschreiber letzten Donnerstag bei Heßler in der Gaststube, er aber trank ein Bier in der Haustenne. Beim Gehen habe ihm Kohlschreiber nachgerufen, dass Ohlwärtter die „Köchend“-Mühle verlassen wolle und er beabsichtige, die Mühle zu pachten, ''„weilen [...] Helm ihme von seinem bißherigen Bestand abgestochen, [...] wobey er dann fernerweit mit angefügt, Helm würde über Ein Jahr nicht zu Burgfarrenbach bleiben können, maßen ein Mühlpachter gar zu viel Herren daselbst hätte, und seine, Deponentens [Zeuge, hier Rudenstein], Freunde hätten vor ihme Bürgschaft geleistet, sie würden aber Schimpf und Schand darbey aufheben“''. Rudenstein habe aber nicht geantwortet und sei seiner Wege gegangen.<br /> | |||
Ebenfalls am vergangenen Donnerstag traf Ohlwärtter den Kohlschreiber in Heßler‘s Haus, als er Tabak vom Feld heimfuhr. Dieser rief ihn hinein und fragte ihn nach seinen Absichten über den Abzug aus der Mühle. Dabei erkundigte sich Ohlwärtter bei Kohlschreiber, ''„warumben er nicht auf der Seebach- und Burgfarrenbacher Mühl geblieben“'' sei, wonach dieser sagte: ''„Christoph Helm hatte ihme abgestochen.“'' <br /> | |||
Vielleicht hatte sich Kohlschreiber auch um die Nachfolge des Pächters Galster beworben (in den Akten stand dazu aber nichts) und war nun über den zum Zug gekommenen Hellm verärgert. Zur angezeigten Diskreditierung durch Kohlschreiber wegen angeblicher Beschlagnahme des Hellm’schen Vermögens äußerten sich alle drei befragten Zeugen aber nicht. | |||
Am 25. August schließlich stellte aufgrund eines halbjährigen Aufenthalts in Baiersdorf der dortige Amtmann Wolfgang Hostmann einen tadellosen Zeugnis- und Abschiedsbrief für Hellm aus. | |||
So legte Hellm am 10. September das Handgelübde ab, ein treuer Untertan der Pücklerischen Herrschaft zu sein. Der Pachtvertrag wurde mit dem erst kürzlich in den Dienst getretenen gräflichen Verwalter Johann Sebastian Adam Geer abgeschlossen, er trägt das Datum 10. August 1736. Er wurde offenbar zurückdatiert, da sich die Laufzeit von drei Jahren von Laurentius (eben 10. August) 1736 bis Laurentius 1739 erstreckte. Die Pachtbedingungen waren die gleichen wie beim Vorgänger Galster, auch der Pachtschilling betrug 96 Gulden jährlich. Bei Vertragsunterzeichnung mit zugegen waren die Bürgen Habel und Pollau, die ebenfalls mitzeichneten, da ''„einer vor den andern zu haften [...] bey Verpfändung eines liegend und fahrenden Vermögens, so viel sezen vonnöthen,“'' verpflichtend zugesagt wurde. Der Pachtvertrag wurde offenbar zu gleichen Bedingungen verlängert (Nachträge liegen nicht vor, aber die jährliche Zahlung des Pachtzinses von 96 f. ist vermerkt). | |||
Erst am 5. September [[1743]] befragte man Hellm, was er künftig geben kann und will. So wurde, offenbar wieder zurückdatiert, mit Datum 10. August 1743 ein neuer Pachtvertrag geschlossen, der auf zwei Jahre bis Laurentius 1745 befristet war. Nun belief sich der Pachtschilling auf 110 Gulden, der Mühlpächter hatte zudem ständig drei [[wikipedia:Simri (Maßeinheit)|Simra]] Korn Vorrat für die gräfliche Herrschaft zu mahlen, als Bürge trat allein Johann Habel auf. Der anschließende und letzte vorliegende Pachtvertrag vom 10. August [[1746]] wurde nur für ein Jahr bis Laurentius 1747 ausgehandelt; der Bürge war immer noch der Löwenwirt Habel, aber nun stieg der Pachtzins auf 125 Gulden und Hellm hatte zusätzlich ''„drey herrschaftl. Hunde auf verlangen bey sich im futter [zu] erhalten“''. | |||
Die Pacht wurde darüberhinaus nachweislich weitere zwei Jahre fortgeführt, aber schließlich zu Laurentius [[1749]] beendet. Da zog Christoph Hellm nach [[wikipedia:Birnbaum (Gerhardshofen)|Birnbaum]]. In der Endabrechnung vom 23. August 1749 wurde nicht vergessen, weil er wohl die drei herrschaftlichen Hunde nicht versorgte, ihm 45 Gulden für 2 1/2 Jahre Hundehaltung in Rechnung zu stellen. | |||
=== 1750 - 1769: Pächter/Unterpächter Johann Georg Schwartz === | |||
[[Datei:PLA 940 Bestandbrief Schwartz 10.08.1750 S1.jpg|mini|left|„Bestand Brief“ für Mühlpächter Johann Georg Schwartz]] | |||
Der Nachfolger Hellms, er hieß Johann Georg Schwartz (auch Schwarz), war wohl nicht gleich gefunden. Das Gelübde, seine Pflichten gegenüber der hochgeborenen Herrschaft zu erfüllen, wurde ihm am 17. März [[1750]] abgenommen, wie aus einer Randnotiz an der älteren Hellm‘schen Eidesformel hervorgeht. Den Pachtvertrag schloss man erst zu Laurentius, am 10. August 1750. Die Laufzeit wurde für ein Jahr - bis Laurentius 1751 - vereinbart, der Pachtschilling betrug 110 Gulden. Die sonstigen Vertragsbedingungen entsprachen denen des Vorgängers mit folgenden Änderungen: Eine Hundehaltung für die gräfliche Herrschaft und Bürgen entfielen. Zur Sicherung etwaiger herrschaftlicher Ansprüche stand im Vertrag die Klausel: ''„... so verschreibt Pachter dißfalls all sein Vermögen, wie dieses Nahmen haben mag, zu hochged. gndgste Herrschaft Sicherstellung, hiermit unterpfändlich, sich im fall bedürfnis daran effective halten zu können“.'' | |||
Weitere Pachtverträge zum Müller Schwartz fehlen in den Akten, überhaupt scheint in dieser Zeit – offenbar durch den Verkauf der Mühle im Jahr 1761 – einige Unordnung in der Verwaltung entstanden zu sein. In einer späteren Designation (Aufstellung) vom 16. Januar 1769 des von der Kaiserlichen Kommission zur Zwangsverwaltung des gräflich pücklerischen Vermögens bestellten „Oeconomie-Administrators“ Johann Friedrich Christian Knauer über die Einnahmen und Ausgaben der „Herrschaftlichen Mühl zu Burgfarrnbach“ vom 10. März 1768 (Administrationsübernahme) bis Ultimo der Designation heißt es: ''„Bestand Müller Johann Georg Schwarz hat nach Inhalt seines Bestand Briefs von Laurenty 1767 bis dahin 1768 baar und mit Abrechnung entrichtet 125 f. Dann hat derselbe vor anderweiten dergleichen Bestand von Laurenty 1768 bis Lichtmeß 1769 auf ein halb Jahr theils schon bezahlt und theils noch zu erlegen: 62 f. 30 Xr.“'' Zu dieser Zeit war Schwartz also noch Mühlpächter (Unterpächter), das Pachtgeld war inzwischen auf jährlich 125 Gulden ausgehandelt worden. Auch wurde dem Müller Schwartz die Auslage von 6 f. für ein in Nürnberg gekauftes Sägeblatt für die Schneidemühle sowie die von ihm ausgelegten Kosten von 4 f. 6 Xr. des Mühlarztes Elias Dürr für die Zurichtung von neuen Boden- und Läufersteinen erstattet. | |||
Überhaupt ist das Ergebnis der oben genannten Aufstellung interessant: Die Gesamteinnahmen, der größte Teil davon war Malzbrecherlohn, beliefen sich auf 541 f. 54 Xr., die Ausgaben auf 143 f. 9 Xr. Somit betrug der Ertrag des Mühlenbetriebs 398 f. 45 Xr., hochgerechnet auf ein ganzes Jahr etwa 465 f. | |||
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=== 1761: Verkauf der Mühle === | |||
[[Datei:PLA 941 a, Contract 07.1761 S1.jpg|mini|right|Verkauf- und Wiederkaufvertrag der Mühle vom 1./20. Juli 1761, S. 1]] | |||
Zur Vorbereitung der Verkaufsverhandlungen erstellte die gräfliche Verwaltung einen Anschlag über den jährlichen Ertrag der Mahl- und Schneidmühle zu Burgfarrnbach. | |||
Bei den Einnahmen setzte sie an: | |||
* Pachtgeld laut Pachtbrief vom 10. August 1758: 125 f. | |||
* Naturalienlieferung 40 Metzen Kleie á 8 Xr./Metze: 5 f. 20 Xr. | |||
* unentgeltliches Malzbrechen des Pachtmüllers von jährlich wenigstens 2 000 [[wikipedia:Simri (Maßeinheit)|Simra]] (Kornmaß) mit 15 Xr./Simra: 500 f. | |||
* Bretter und Dielen für die Herrschaft schneiden zu 1 Xr. weniger als für Fremde bei 6 Schock (1 Schock = 60 Stück): 6 f. | |||
Summa = 636 f. 20 Xr. | |||
Für die Ausgaben wurden nur die Hauptreparaturen, worunter die Mühlsteine inbegriffen waren, gerechnet, da der Pächter das benötigte „kleine Mühlzeug“ auf seine Kosten anzuschaffen hatte. Hierzu wurden aus dem Aufwand von 10 Jahren die jährlichen Ausgaben ermittelt zu 30 f. 55 ½ Xr. | |||
Daraus ergab sich ''„als ein würcklicher und freyer Genuß von dieser Mühl“'' von 605 f. 24 ½ Xr. pro Jahr. Ein anderes Dokument setzte den Jahresertrag auf 600 f. fest. Daraus errechnete man nach dem einfachen Ansatz der [[wikipedia:Ewige Rente|ewigen Rente]] das entsprechende Kapital, somit ergab sich bei dem veranschlagten Zinssatz von 4 Prozent 15.000 f., was „als der wahre Werth der Mühle“ angegeben wurde. | |||
=== 1761 - 1766: Besitzer August Nathanael Seidel, Pächter Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler-Limpurg === | |||
Wie Verkäufer, Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler-Limpurg, und Käufer, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, zueinander fanden, ist nicht genau bekannt.<ref>Aufgrund der Grußformel "... allstets nebst gehorsamster Empfehlung an hochverehrende Frau Schwester von meiner Frau ..." im Schreiben von A. N. Seidel an C. W. C. Graf Pückler-Limpurg vom 9. Juli 1761 könnte vermutet werden, dass eine Verbindung über Pücklers Schwägerin Amöne Sophie Friederike Gräfin von Gronsfeld-Diepenbroick, geb. Löwenstein-Wertheim-Virneburg (1718 - 1779) zustande kam. Wesentlichen Anteil dabei hatte wohl der Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim, der offenbar der Schwager von A. N. Seidel war.</ref> Sie schlossen einen Verkauf- und Wiederkaufvertrag, jeweils unterzeichnet in Burgfarrnbach am 1. Juli und in Stuttgart am [[20. Juli]] [[1761]]. Dieser wurde auf sechs Jahre, mit Wiedereinlösung zum 1. Juli 1767, geschlossen. Als Kaufpreis wurden 6.000 f. vereinbart, zu zahlen in Geldern nach dem Augsburger Münzabschied der drei korrespondierenden oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben vom 6. Mai 1761, die „keiner Devaluation unterworfen“ seien. Nach beigefügtem Sortenzettel waren dies: | |||
* 516 [[wikipedia:Louis d’or|Louis d’or]] und deutsche [[wikipedia:Karolin (Münze)|Karolinen]] á 11 f. = 5.676 f. | |||
* an „franz. Rthlr.“ á 2 ¾ f. = 324 f. | |||
Summa = 6.000 f. | |||
Dem Begehren des Verkäufers, die Mühle bis zum Ende der Wiedereinlösung pachtweise überlassen zu erhalten, hatte der Käufer „gerne zugewilliget“. Dazu wurde vereinbart, dass jährlich auf den 1. Juli, anfangend am 1. Juli 1762, 300 Gulden rheinischer Währung „Bestand zu erlegen und bezahlen“ sind, der Käufer bei Unterbleibung dessen mit mehr als einem halben Jahr Rückstand Macht und Gewalt haben soll, sein Eigentum zu ergreifen und die rückständige Pacht ''„aus des hochgräf. Herrn Verkäufers übrigen Eigenthum und Revenuen zu erhohlen.“'' | |||
Im Vertrag verpflichtete sich der hochgräfliche Herr Verkäufer, das Malz der hiesigen Brauerei ausschließlich nur in dieser Mühle brechen und den ''„Malzbrecherlohn dem Simra nach, in eben dem Preis wie solcher in hiesiger Gegend gebräuchlich ist, an den Herrn Käufer dieser Mühle bezahlen laßen wollen, […] auch zu Nachtheil dieses erst gemeldeten juris bannaria [Mahlzwang] keine andere Mühle allhier erbauet werden solle.“'' | |||
Der Verkäufer nahm ferner mögliche Kriegsfolgen, auch andere höhere Gewalt und sonstige Gefahren, auf sich. Desgleichen hatte der Verkäufer „alle Onera“ (Lasten), welche auf der Mühle als gemeines Zinslehen lagen, zum Amt Burgfarrnbach zu leisten, ohne etwas vom Pachtgeld abziehen zu dürfen. Im Einzelnen waren zu entrichten: | |||
* 1 f. 20 Xr. „Herrn Geld“ | |||
* -. f. 50 Xr. für 4 Fastnachthennen | |||
* -. f. 25 Xr. für 4 Herbsthennen | |||
* -. f. 40 Xr. für 16 Käse | |||
* 1 f. 30 Xr. für 180 Eier | |||
somit 4 f. 45 Xr., dann noch zwei Simra Korn und 8 Metzen „Haber [Hafer] [[wikipedia:Gült|Gült]]“. | |||
[[Datei:PLA 941 a Vollmacht 18.07.1761.jpg|mini|left|Vollmacht für Pücklers Sekretär Georg Ludwig Renner]] | |||
Für den Wiederkauf mit einem Kaufschilling von 6.000 f. war abgemacht, dass dieser ''„in gleichfalls guten und Crayß gesezlichen Münzsorten baar in einer unzertrennten Summe“'' zu des Käufers Wohnung nach Stuttgart zu liefern war. Dieser verpflichtete sich zudem, die Mühle zu Burgfarrnbach nicht anderweitig zu verpfänden, zu verpachten oder zu veräußern. | |||
Da neben der Mühle zugleich der halbe [[wikipedia:Zehnt|Zehnt]] zu Burgfarrnbach für 15.000 Gulden an A. N. Seidel verkauft wurde, musste der Kaufschilling von insgesamt 21.000 f. transferiert werden. Da aber fast die Hälfte der Seidel’schen Gelder noch in Augsburg lagen, bat dieser mit Brief vom 9. Juli ihn wenigstens 3 Tage vor Abreise zur Abholung zu unterrichten. Aber Graf von Pückler war sich wohl nicht sicher, ob das Geschäft auf wirklich zustande kommt. Er ließ über seinen Sekretär Georg Ludwig Renner dem Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim (ein Drittel der Herrschaft Speckfeld gehörte dem Grafen von Pückler-Limpurg) wissen, dass er als Kaufpreis der Mühle auch 5.000 f. akzeptieren würde. Da die Kaufsumme von Stuttgart abzuholen war, begleitete Klein den Sekretär Renner, der bei Abreise am 18. Juli eine Vollmacht zur Abholung von 20.000 f. erhielt. Am 20. Juli 1761 unterschrieb Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel in Stuttgart die von Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler bereits unterzeichneten Verträge und zahlte insgesamt 21.000 f. an die Abholer. | |||
=== 1766 - 1767: Besitzer Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Pächter Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler-Limpurg === | |||
Da A. N. Seidel seit 12. September 1763 beim Wirklichen Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778) eine beträchtliche Summe schuldig wurde, verkaufte er Mühle und halben Zehnt an diesen. Über den Weiterverkauf benachrichtigte Seidel den Grafen von Pückler-Limpurg mit Schreiben vom 8. Oktober 1766, ebenso über die Übergabe aller zugehörigen Originaldokumente an den neuen Käufer. | |||
Nach Ablauf des Wiedereinlösungstermins wurde der Amtmann, kaiserliche Notar und Senator der Reichsstadt Dinkelsbühl, Johann Melchior Höchtlen, von Graf du Maz von Montmartin – Besitzer des Ritterguts [[wikipedia:Thürnhofen (Feuchtwangen)|Thürnhofen]] bei Feuchtwangen – bevollmächtigt und abgeordnet, das Reluitions-Quantum von 6.000 f. einzuziehen. Höchtlen, der seine Reisekosten akribisch notierte, reiste am 14. Juli in Dinkelsbühl ab und traf zwei Tage später in Burgfarrnbach ein. Dort musste er erfahren, dass Graf von Pückler den Wiederkauf nicht bezahlen kann, worüber er seinen Auftraggeber unverzüglich benachrichtigte. Graf von Montmartin teilte sogleich mit Schreiben vom 18. Juli 1767 mit, dass er die nun zu Ende gegangene Pacht nicht verlängern, sondern die Mühle anderweitig auf ein Jahr verpachten will. Sollte aber in einem Jahr die Rückzahlung für die Mühle und den halben Zehnt, also insgesamt 21.000 f., nicht erfolgen, dann sähe er sich an eine Rückgabe der Güter nicht mehr gebunden. Graf von Pückler wiederum sah sich gezwungen, diesem Vorgehen zuzustimmen und bestätigte es mit Schreiben vom 23. Juli und versicherte, binnen Jahresfrist ''„nicht nur für mehr mentionirte Mühle 6000 f. Kaufschilling, sondern auch die für den halben Theil des Zehendens zu Burgfarrnbach gezahlte 15000 f. ohnweigerlich erlegen“'' zu wollen. | |||
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=== 1767 - (1768): Besitzer Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Pächter Paulus Habel === | |||
Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Herr auf Thürnhofen und Kaierberg, beauftragte Seidel mit Vollmacht vom 18. Juli 1767, die Mühle auf ein Jahr zu verpachten. Dieser schloss mit dem hochgräflich pücklerischen Küchenschreiber [[Paulus Habel]] am [[23. Juli]] [[1767]] einen Pachtvertrag. „Herr Conducteur“ Habel hatte den Mühlenbetrieb zu leiten und die Gelder, insbesondere den Malzbrecherlohn „der dermahligen Brauhauß Inspection“, einzuziehen, auch das Mahlwerk mit allen Zugehörungen zu unterhalten und alle auf der Mühle haftenden „Onera“ (Lasten) zu tragen. Als „Bestand-Geld“ wurden 300 Gulden verabredet; eine Hälfte davon war nach einem halben Jahr, die andere nach Pachtende nach Stuttgart oder Thürnhofen zu liefern. Zur Sicherheit, falls die Mühle in Brand geraten oder auf anderen Wegen Schaden nehmen sollte, den der Pächter Habel „ex propriis“ (aus eigenen Mitteln) zu ersetzen hatte, musste dieser als Kaution mit seinem Vermögen einstehen. Dazu hatte Habel auch den herrschaftlichen Konsens beizubringen. Noch am gleichen Tag erteilte Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler „von Herrschafts wegen“ als Zusatz zum Pachtvertrag seine Zustimmung für die gestellte Kaution, ''„auf sein bis dato noch frey und unverpfändetes Haus und 2 ½ Morgen Feld“''. | |||
Bald darauf, am [[11. August]] [[1767]], zeigte Graf von Pückler-Limpurg seinen verschuldeten Vermögenszustand beim [[wikipedia:Reichshofrat|Reichshofrat]] an, und stellte die Bitte zur Einrichtung einer Kommission zur Untersuchung und Regelung seines Schuldenwesens. Mit Beschluss vom 29. August wurde der Kanton Altmühl der Reichsritterschaft Franken angewiesen, eine Kaiserliche [[wikipedia:Debitkommission|Debitkommission]] für die Schuldverhältnisse von Pückler zu bilden. Der Vorsitz der Debitkommission wurde am 14. Dezember 1767 auf [[wikipedia:Christian Friedrich Carl zu Castell-Remlingen|Christian Friedrich Carl Graf von Castell zu Remlingen]] (1730 - 1773) übertragen; sein [[wikipedia:Reichshofratsagent|Reichshofratsagent]] in Wien war Joachim Gottlieb von Fabrice (1730 - 1783). | |||
An die „Hochlöbl. Kayserl. Commissions-Subdelegation“ wandte sich Küchenschreiber Habel am 16. April 1768, also etwa einen Monat nach Administrationsübernahme durch die „Commiss. Caes.“, mit der Bitte um Verhaltensbefehl. Hatte sich doch tags zuvor Senator Höchtlen an ihn mit der Forderung gewandt, das halbjährig fällige Pachtgeld vom 23. Januar 1768 an ihn auszuzahlen. Als Anlage sandte er in Kopie den Pachtvertrag sowie das Schreiben von Seidel und erkundigte sich, wie er sich nun zu verhalten habe. In diesem Brief stellte Paulus Habel auch sein Selbstverständnis dar: Der Herr Mandatorio Höchtlen hatte verlangt, dass ''„ich mich als ein tertius zu einem Pachter dieser Mühle vorstellen solle, wozu ich mich dann auch auf das von meiner gudsten Herrschaft an mich geschehene Gesinnen aus unterthanigsten Respect verstanden“'', er sei ''„in der That niemals würcklicher Pachter gewesen, noch ein solcher zu werden Willens gewesen“''. Aus Remlingen erhielt Habel umgehend die Weisung, die letztjährigen Mühleinkünfte sofort an den eingesetzten Administrator J. F. C. Knauer zu liefern. | |||
=== 1769 - (1781): Pächter Johann Bartholomäus Preyn === | |||
=== (1781) - 1793: Pächterin Caroline Christiane Gräfin von Pückler-Limpurg === | |||
=== 1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg === | === 1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg === | ||
Der Rückkauf der Mühle war eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Der ursprüngliche Käufer vom 1. Juli 1761, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, trat sie bereits am 8. Oktober an [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778), Kaiserlicher Wirklicher Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg, ab. Durch Erbrecht kam die Mühle an seinen Schwiegersohn Karl Ludwig Albrecht Eckbrecht von Dürckheim (1733 - 1774). Dessen Sohn wiederum, Karl Friedrich Johann Graf Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (15.11.1770 in Regensburg - 01.08.1836 in Bläsheim/Elsass), war zu Zeiten des Rückkaufs 1793 aber noch unmündig (nachweislich im Jahr 1790 Student in Jena)<ref>Immanuel Carl Diez: Briefwechsel und Kantische Schriften – Wissensbegründung in der Glaubenskrise Tübingen-Jena (1790 - 1792), hrsg. Dieter Henrich, Verlag Klett-Cotta 1997 - [https://books.google.de/books?id=PNt7lJV4_-4C&pg=PA521&dq#v=onepage&q&f=false Digitalisat, S. 521]</ref> und wurde daher durch die Gräflich Dürckheimer’sche Vormundschaft vertreten. Deren Bevollmächtigter A. G. Busch schloss nach mehrtägigen Verhandlungen mit den Kommissaren der Kaiserlichen Debit-Kommission, dem Geheimen Rat und Gesandten F. A. von Zwanziger<ref>Biografien: "Menschen aus Bayern", Haus der Bayerischen Geschichte - [https://www.hdbg.eu/biografien/web/index.php/detail?uid=4176 Friedrich Adolph von Zwanziger]</ref> und dem Hof- und Regierungsrat G. F. E. Braun<ref>Georg Friedrich Ernst Braun (1751 - 1821), ab 1808 Edler von Braun, Todesanzeige im Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg vom 2. April 1821, S. 354 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10346080_00178.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, einen „Kaufs-, Verkaufs- und Vergleichs-Kontrakt“ in Nürnberg am [[14. Juni]] [[1793]] unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die bestellten Vormünder und dem hierbei nicht beteiligten Gräflich Pückler’schen Condominat ab. Der „Kaufschilling“ (Kaufpreis) wurde auf 8.000 Gulden festgesetzt und auf eine 10-jährige Stundungszeit bestimmt. Die Zinsen von 3 ½ Prozent waren ab „Laurentii“ (10. August) 1793 auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Dinkelsbühl zu liefern. Zur Sicherung des Verkäufers wurde auch eine Generalhypothek auf die Habe des hochgräflichen Pückler’schen Hauses eingetragen. | Der Rückkauf der Mühle war eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Der ursprüngliche Käufer vom 1. Juli 1761, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, trat sie bereits am 8. Oktober 1766 an [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778), Kaiserlicher Wirklicher Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg, ab. Durch Erbrecht kam die Mühle an seinen Schwiegersohn Karl Ludwig Albrecht Eckbrecht von Dürckheim (1733 - 1774). Dessen Sohn wiederum, Karl Friedrich Johann Graf Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (15.11.1770 in Regensburg - 01.08.1836 in Bläsheim/Elsass), war zu Zeiten des Rückkaufs 1793 aber noch unmündig (nachweislich im Jahr 1790 Student in Jena)<ref>Immanuel Carl Diez: Briefwechsel und Kantische Schriften – Wissensbegründung in der Glaubenskrise Tübingen-Jena (1790 - 1792), hrsg. Dieter Henrich, Verlag Klett-Cotta 1997 - [https://books.google.de/books?id=PNt7lJV4_-4C&pg=PA521&dq#v=onepage&q&f=false Digitalisat, S. 521]</ref> und wurde daher durch die Gräflich Dürckheimer’sche Vormundschaft vertreten. Deren Bevollmächtigter A. G. Busch<ref>Andreas Gotthelf Busch (30.11.1728 - 1816), evangelischer Ratskonsulent der Reichsstadt Dinkelsbühl und herzoglich württembergischer Hofrat</ref> schloss nach mehrtägigen Verhandlungen mit den Kommissaren der Kaiserlichen Debit-Kommission, dem Geheimen Rat und Gesandten F. A. von Zwanziger<ref>Biografien: "Menschen aus Bayern", Haus der Bayerischen Geschichte - [https://www.hdbg.eu/biografien/web/index.php/detail?uid=4176 Friedrich Adolph von Zwanziger]</ref> und dem Hof- und Regierungsrat G. F. E. Braun<ref>Georg Friedrich Ernst Braun (1751 - 1821), ab 1808 Edler von Braun, Todesanzeige im Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg vom 2. April 1821, S. 354 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10346080_00178.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, einen „Kaufs-, Verkaufs- und Vergleichs-Kontrakt“ in Nürnberg am [[14. Juni]] [[1793]] unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die bestellten Vormünder und dem hierbei nicht beteiligten Gräflich Pückler’schen Condominat ab. Der „Kaufschilling“ (Kaufpreis) wurde auf 8.000 Gulden festgesetzt und auf eine 10-jährige Stundungszeit bestimmt. Die Zinsen von 3 ½ Prozent waren ab „Laurentii“ (10. August) 1793 auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Dinkelsbühl zu liefern. Zur Sicherung des Verkäufers wurde auch eine Generalhypothek auf die Habe des hochgräflichen Pückler’schen Hauses eingetragen. | ||
Die Vormundschaft ratifizierte den Vertrag; in Meiningen am 24. Juni 1793 durch Franz Christian Freiherr Eckbrecht von Dürckheim (1729 - 1807), vormals Weimarer Kammerjunker, seit 1768 Prinzenerzieher in Meiningen und in Ödenburg/Ungarn (heute [[wikipedia:Sopron|Sopron]]) am 14. August 1793 durch Karl Ludwig du Maz Freiherr von Montmartin (1712 - 1802), k. u. k. [[wikipedia: Generalfeldwachtmeister|Generalfeldwachtmeister]],<ref>“Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußischen und benachbarten Staaten betreffend. Des dritten Theils, zweeter Band. Berlin, 1785“ - [https://books.google.de/books?id=Pvo_AQAAMAAJ&pg=PA612&lpg=PA612&dq#v=onepage&q&f=false Digitalsat, S. 612]</ref><ref>Johann Friedrich Seyfart: "Unpartheyische Geschichte des bayerschen Erbfolgekriegs, ...", Leipzig 1780, S. 650/651 - [http://bavarica.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10378660_00690.html?zoom=0.67 Digitalisat]</ref> dem Bruder von Friedrich Samuel du Maz von Montmartin.<br /> | Die Vormundschaft ratifizierte den Vertrag; in Meiningen am 24. Juni 1793 durch Franz Christian Freiherr Eckbrecht von Dürckheim (1729 - 1807), vormals Weimarer Kammerjunker, seit 1768 Prinzenerzieher in Meiningen und in Ödenburg/Ungarn (heute [[wikipedia:Sopron|Sopron]]) am 14. August 1793 durch Karl Ludwig du Maz Freiherr von Montmartin (1712 - 1802), k. u. k. [[wikipedia: Generalfeldwachtmeister|Generalfeldwachtmeister]],<ref>“Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußischen und benachbarten Staaten betreffend. Des dritten Theils, zweeter Band. Berlin, 1785“ - [https://books.google.de/books?id=Pvo_AQAAMAAJ&pg=PA612&lpg=PA612&dq#v=onepage&q&f=false Digitalsat, S. 612]</ref><ref>Johann Friedrich Seyfart: "Unpartheyische Geschichte des bayerschen Erbfolgekriegs, ...", Leipzig 1780, S. 650/651 - [http://bavarica.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10378660_00690.html?zoom=0.67 Digitalisat]</ref> dem Bruder von Friedrich Samuel du Maz von Montmartin.<br /> | ||
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=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich === | === 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich === | ||
Der Müller Conrad Ullrich | Der Müller Conrad Ullrich, auch Ulrich, Uhlrich geschrieben, (geb. [[16. Mai]] [[1763]] in [[wikipedia:Erlachskirchen|Erlachskirchen]]<ref>Hagenbüchach: Taufen, Trauungen, Bestattungen 1718 – 1824, S. 159</ref>) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember [[1794]] wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich [[1786]] Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch die Kaiserliche Debit-Kommission für das gräflich Pückler’sche Condominat. | ||
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften. | Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften. | ||
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Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14 400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 466</ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“'' | Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14 400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 466</ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“'' | ||
Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde. | Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde. | ||
Conrad Ullrich starb im Alter von 76 Jahren am [[19. Januar]] [[1839]] in der Wasenmühle an der Zenn.<ref>Langenzenn I, Bestattungen 1830 – 1843, 1839 Nr. 4</ref> | |||
=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | === 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | ||
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Nachdem der Vorpächter Ullrich die Pacht geräumt und Schmidt sie angetretenen hatte, fand am 21. November 1833 die Übergabe der zugehörigen, in einem Verzeichnis beschriebenen, Pachtutensilien statt. U. a. beantragte hierbei Ullrich für aus eigenen Mitteln angeschaffte Gegenstände eine gesonderte Vergütung. In einer Notiz vom 14. März 1834 wurde von der Rentei vermerkt, dass diese dazu ein Vergleich zwischen den beiden Müllern getroffen hat, wonach Schmidt ''„für alle diese Gegenstände überhaupt die Summe von Achtzehn Gulden rh. in einem Vierteljahr baar bezalen will, was er auch versprochen.“'' Am 9. August schließlich wurde dem Neupächter die Zahlung binnen 8 Tagen aufgegeben. Mit eigenhändiger Unterschrift quittiert Ullrich am 30. August 1834 endlich den Empfang der 18 f. | Nachdem der Vorpächter Ullrich die Pacht geräumt und Schmidt sie angetretenen hatte, fand am 21. November 1833 die Übergabe der zugehörigen, in einem Verzeichnis beschriebenen, Pachtutensilien statt. U. a. beantragte hierbei Ullrich für aus eigenen Mitteln angeschaffte Gegenstände eine gesonderte Vergütung. In einer Notiz vom 14. März 1834 wurde von der Rentei vermerkt, dass diese dazu ein Vergleich zwischen den beiden Müllern getroffen hat, wonach Schmidt ''„für alle diese Gegenstände überhaupt die Summe von Achtzehn Gulden rh. in einem Vierteljahr baar bezalen will, was er auch versprochen.“'' Am 9. August schließlich wurde dem Neupächter die Zahlung binnen 8 Tagen aufgegeben. Mit eigenhändiger Unterschrift quittiert Ullrich am 30. August 1834 endlich den Empfang der 18 f. | ||
Außer einer Mitteilung vom Mai über die Begutachtung eines noch vom Vorpächter für 9 f. 15 kr neu angeschafften Sägeblatts durch den Zimmermeister | Außer einer Mitteilung vom Mai über die Begutachtung eines noch vom Vorpächter für 9 f. 15 kr neu angeschafften Sägeblatts durch den Zimmermeister [[Johann Friedrich Schelter]] und einer Anzeige von Schmidt vom 29. Oktober 1834 über abgenutzte Boden- und Läufersteine der Kornmühle finden sich keine weiteren Nachrichten aus dieser Pachtperiode. | ||
Am 3. Mai 1839 meldete sich Jakob Schmidt bei den Herren der Gräflich von Pückler-Limpurg’schen Rentei, Administrator Schmieg und Protokollführer Schauppmeier, und trug vor: ''„Am Allerheiligen d. Js. geht meine Pachtzeit zu Ende. Ich bin zwar gesonnen neuerdings auf eine Pachtzeit von 6 Jahren einzugehen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der bisherige Jahrespachtschilling von 225 f. auf 200 f. gemindert werde.“'' Daraufhin wurde in der Konferenz vom 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Cond. Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrath Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg) sofort die anderweitige Verpachtung der Mühle im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschlossen. | Am 3. Mai 1839 meldete sich Jakob Schmidt bei den Herren der Gräflich von Pückler-Limpurg’schen Rentei, Administrator Schmieg und Protokollführer Schauppmeier, und trug vor: ''„Am Allerheiligen d. Js. geht meine Pachtzeit zu Ende. Ich bin zwar gesonnen neuerdings auf eine Pachtzeit von 6 Jahren einzugehen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der bisherige Jahrespachtschilling von 225 f. auf 200 f. gemindert werde.“'' Daraufhin wurde in der Konferenz vom 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Cond. Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrath Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg) sofort die anderweitige Verpachtung der Mühle im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschlossen. | ||
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Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will und der Verpächter diese Bedingung ablehnte, wurde am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.'' | Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will und der Verpächter diese Bedingung ablehnte, wurde am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.'' | ||
In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann | In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann Friedrich Schelter sowie die Herren der Rentei Schmieg und Faber teilnahmen. Die Besichtigung ergab, wie schon seit längerer Zeit festgestellt, einen sehr schlechten Zustand der Sägemühle, er wäre ''„von der Art, daß die gänzliche Einlegung und Wiederaufbauung derselben von Haus aus unerläßlich ist.“'' Auch die vordringliche Reparaturbedürftigkeit des Mühlwerks, insbesondere eines Kammrades, sowie das nötige Weißen der Wohnstube wurden protokolliert. Schließlich kam man überein, dass Güttler dem Schmidt für die seinerzeit von ihm übernommenen, weiter verbleibenden Gegenstände des Vorpächters Ullrich 14 Gulden zahlen soll. | ||
Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, ''„500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“'' Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt. | Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, ''„500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“'' Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt. | ||
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* Herr Schwab: 1700 Mark | * Herr Schwab: 1700 Mark | ||
* Herr Käppner: 1725 Mark | * Herr Käppner: 1725 Mark | ||
Der Meistbietende Johann Käppner, Müllermeister aus [[Unterfarrnbach]], erhielt jedoch nicht die hochherrschaftlich gräfliche Genehmigung, nachdem das Auskunfts-Bureau über Geschäfts- & Creditverhältnisse C. v. Herder, Nürnberg Zweifel an seiner Solidität mit folgender Mitteilung aufkommen ließ: ''„Der Befragte war früher Fuhrwerksbesitzer, dann Melber in Fürth und gegenwärtig ist er Mühlpächter. K., der schon 2 mal Bankrott gemacht haben soll, besitzt wohl kein Vermögen und die meisten u. größten Einkünfte für ihn macht sein Bruder, der Bäckermeister Martin Käppner in Fürth. Derselbe erhält auch das gemahlene Getreide zum Verkauf. Die hiesigen Oekonomen klagen öfters über schlechtes Mehl und das Futtermehl beziehen die Leute meist vom Meier in Erlangen.“'' Da helfen auch nicht seine Rechtfertigungen, vorgebracht in mehreren Briefen, noch die Bittschrift seines Bruders Martin, des Fürther Bäckers aus der [[Königstraße]] | Der Meistbietende Johann Käppner, Müllermeister aus [[Unterfarrnbach]], erhielt jedoch nicht die hochherrschaftlich gräfliche Genehmigung, nachdem das Auskunfts-Bureau über Geschäfts- & Creditverhältnisse C. v. Herder, Nürnberg Zweifel an seiner Solidität mit folgender Mitteilung aufkommen ließ: ''„Der Befragte war früher Fuhrwerksbesitzer, dann Melber in Fürth und gegenwärtig ist er Mühlpächter. K., der schon 2 mal Bankrott gemacht haben soll, besitzt wohl kein Vermögen und die meisten u. größten Einkünfte für ihn macht sein Bruder, der Bäckermeister Martin Käppner in Fürth. Derselbe erhält auch das gemahlene Getreide zum Verkauf. Die hiesigen Oekonomen klagen öfters über schlechtes Mehl und das Futtermehl beziehen die Leute meist vom Meier in Erlangen.“'' Da helfen auch nicht seine Rechtfertigungen, vorgebracht in mehreren Briefen, noch die Bittschrift seines Bruders Martin, des Fürther Bäckers aus der [[Königstraße 93]]. | ||
Auch die Angaben des Auskunfts-Bureaus C. v. Herder über Georg Schwab haben nicht voll befriedigt. So ist zu lesen: ''„Der Genannte ist Mehlhändler, gilt als fleißig und thätig und über seinen Ruf, Charakter etc. Ungünstiges nichts zu sagen. Dagegen ist seine Frau wenig beliebt, kann sich nicht gut vertragen und ist daher das Detailgeschäft wenig werth. Diese soll s. Zt. ca. M 1000,- Heiratsgut gehabt haben. Er hat Haus- mit Grundbesitz von ca. M 8 - 9000,- worauf jedoch Schulden lasten.“'' | Auch die Angaben des Auskunfts-Bureaus C. v. Herder über Georg Schwab haben nicht voll befriedigt. So ist zu lesen: ''„Der Genannte ist Mehlhändler, gilt als fleißig und thätig und über seinen Ruf, Charakter etc. Ungünstiges nichts zu sagen. Dagegen ist seine Frau wenig beliebt, kann sich nicht gut vertragen und ist daher das Detailgeschäft wenig werth. Diese soll s. Zt. ca. M 1000,- Heiratsgut gehabt haben. Er hat Haus- mit Grundbesitz von ca. M 8 - 9000,- worauf jedoch Schulden lasten.“'' | ||
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Die Übergabe der Pachtobjekte fand am 28. Dezember 1896 statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich die Mühle ''„in gutem, betriebsfähigen Zustand befindet, was auch der neue Pächter Schwab anerkennt, sind Ansprüche an die abziehende Pächterin Bäumler nicht vorhanden“.'' Für die von Bäumler im Lauf der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen der Einrichtungen wurde eine Entschädigung zugebilligt und von der hohen Herrschaft übernommen, die jedoch nicht die vom alten Pächter 1879 auf eigene Kosten angeschaffte Getreideputzerei umfasste. Alle geänderten bzw. verbesserten Einrichtungen wurden dem neuen Pächter zur Nutzung überlassen. | Die Übergabe der Pachtobjekte fand am 28. Dezember 1896 statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich die Mühle ''„in gutem, betriebsfähigen Zustand befindet, was auch der neue Pächter Schwab anerkennt, sind Ansprüche an die abziehende Pächterin Bäumler nicht vorhanden“.'' Für die von Bäumler im Lauf der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen der Einrichtungen wurde eine Entschädigung zugebilligt und von der hohen Herrschaft übernommen, die jedoch nicht die vom alten Pächter 1879 auf eigene Kosten angeschaffte Getreideputzerei umfasste. Alle geänderten bzw. verbesserten Einrichtungen wurden dem neuen Pächter zur Nutzung überlassen. | ||
Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online | Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online]</ref>, welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte. | ||
Im April 1898 wandte sich Schwab an die hohe gräflichen Renteiverwaltung, monierte den Raiffeisen-Verein samt sonstiger Konkurrenz und klagte über seine Ertragssituation, daß er ''„... schon zu viel Auslagen hatte und mir bisher nicht möglich war etwas zu verdienen, im Gegentheil eine bedeutende Summe daran setzen mußte.”'' In der Sache ersuchte er um Finanzierung neuer Mühleinrichtungen ("Roggencilinder", Sichtmaschine), deren Erforderlichkeit aber mit schriftlicher Weisung des Grafen von Pückler-Limpurg vom 5. Mai 1898 durch einen unparteiischen Sachverständigen per Einholung eines Gutachtens zu untersuchen war. Dagegen wurde Schwab mit Schreiben vom 8. Oktober 1898 wegen ungenügender Reinigung von Mühlbach und Eisweiher auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten hingewiesen. | Im April 1898 wandte sich Schwab an die hohe gräflichen Renteiverwaltung, monierte den Raiffeisen-Verein samt sonstiger Konkurrenz und klagte über seine Ertragssituation, daß er ''„... schon zu viel Auslagen hatte und mir bisher nicht möglich war etwas zu verdienen, im Gegentheil eine bedeutende Summe daran setzen mußte.”'' In der Sache ersuchte er um Finanzierung neuer Mühleinrichtungen ("Roggencilinder", Sichtmaschine), deren Erforderlichkeit aber mit schriftlicher Weisung des Grafen von Pückler-Limpurg vom 5. Mai 1898 durch einen unparteiischen Sachverständigen per Einholung eines Gutachtens zu untersuchen war. Dagegen wurde Schwab mit Schreiben vom 8. Oktober 1898 wegen ungenügender Reinigung von Mühlbach und Eisweiher auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten hingewiesen. | ||
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In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen. | In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen. | ||
=== 1903 - | === 1903 - 1913: Besitzer Georg Schwab === | ||
Nach dem gräflich von Pückler-Limpurg’schen Familienstatut vom 31. August 1855 waren die Güter eigentlich unveräußerlich. Erst nach der im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 23 von 1903 veröffentlichten Abänderung des Statuts war ein Verkauf unter der Bedingung gestattet, dass daraus ein dauernder Nutzen entsteht oder dies aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. | |||
Der Fürther Rechtsanwalt [[Siegfried Wertheimer]] (1859 - 1933), handelnd für Graf Ludwig von Pückler-Limpurg (1825 - 1906), Standesherr (alleiniger Vertreter der gräflichen Standesherrschaft) und Gutsbesitzer in Burgfarrnbach und die „revenuenberechtigten“ (Berechtigte an Einkünften) [[wikipedia:Agnat|Agnaten]] | |||
* Graf Wilhelm von Pückler-Limpurg (1844 - 1918), k. Oberleutnant a. D. in Burgfarrnbach | |||
* Kurt Graf von Pückler-Limpurg (1875 - 1904), Leutnant a. D., zur Zeit in Kamerun | |||
* Eduard Graf von Pückler-Limpurg (1832 - 1907), k. Major a. D. in München | |||
* Felix Graf von Pückler-Limpurg (1833 - 1919), Rittmeister a. D. in Stuttgart | |||
und die Mühlpächterseheleute Georg und Elisabetha Schwab, geb. Heinlein schlossen den Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger). | |||
Georg und Elisabetha Schwab erwarben in Gütergemeinschaft nach dem damals noch neuen BGB folgende Vermögensobjekte mit allen Ein- und Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten: | |||
* Gebäude Haus Nr. 69 in Burgfarrnbach, Wohnhaus mit Mühleinrichtung, angebautem Stiegenhaus und Feuerlöschrequisitenhaus, Stallung, Holzremise, Wagenremise und Hofraum zu 0,144 ha (Plan-Nr. 85) | |||
* Gebäude, Radstube zu 0,004 ha (Grundstück gehörte aber dem Verkäufer, Plan-Nr. 85 ½) | |||
* Garten, Grasgarten zu 0,095 ha (Plan-Nr. 84 a) | |||
* Garten, Gemüsegarten zu 0,043 ha (Plan-Nr. 84 b) | |||
* Wiese, Wieslein vor der Mühle zu 0,050 ha (Plan-Nr. 83) | |||
* Wiese, Wiese vor der Mühle zu 0,140 ha (Plan-Nr. 86) | |||
* Wiese, Wieslein zu 0,016 ha (Plan-Nr. 75 ½) | |||
Der bereits bezahlte Kaufpreis betrug 30.500 Mark. Die Übergabe der Vertragsobjekte erfolgte am gleichen Tag, Nutzen und Lasten jeder Art und der Gefahrenübergang wurden zum 1. Juli 1903 vereinbart, zugleich wurde der geschlossene Pachtvertrag zu diesem Termin außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt. Zudem wurde dem Verkäufer das Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Käufer und dessen Rechtsnachfolger erhielten das dingliche unentgeltliche Recht, das Wasser des Mühlbaches (Plan-Nr. 535, 535 ½) sowie der beiden Mühlweiherlein (Plan-Nr. 600 ½ a b und 600) zu benutzen und bei Wassermangel das Wasser aus diesen Weiherlein in den Mühlbach einzuleiten. Sie erwarben zugleich das Fischereirecht in Mühl- und Altbach bis zur Wiese an der Fürther Straße (Plan-Nr. 226 und 226 ½). Der Käufer bzw. Nachfolger war verpflichtet, das Bett des Mühl- und Altbachs, in der ganzen Ausdehnung, in welcher ihm das Fischereirecht zusteht, zu reinigen und für die Instandhaltung der Dämme auf seine Kosten zu sorgen. Dabei durften sie auf der südlichen Uferseite den anfallenden Schlamm auf drei Meter und auf nördlicher Seite bis zur Mauer [des Hirschgartens] unter Freihaltung der Eingänge zum Beamtengärtchen auswerfen. Die Unterhaltungsverpflichtung für das Wehr an der Abzweigung des Mühlbachs vom Altbach (Plan-Nr. 535) und für die Wasserrinne [Überlauf] hinter der Mühle oblag dem Käufer und seiner Besitznachfolger.<ref>Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger) lt. Vermerk von Ref. II, Stadt Fürth über die Eigentumsverhältnisse und Unterhaltungsverpflichtungen der Mühle Burgfarrnbach vom 04.04.1974, Anlage 2, Aktgr. 643031</ref> | |||
=== | === 1913 - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf === | ||
Der Kommerzienrat Georg Zimmermann aus Zirndorf, Fabrikant und dortiger Bürgermeister von 1907 – 1909<ref>Ausstellungsarchiv des Städtischen Museums Zirndorf - [https://www.zirndorf.de/Die-Metallwarenfabrik-Georg-Zimmermann-100-Jahre-Zirndorfer-Industriegeschichte.o4167.html Metallwarenfabrik von Kommerzienrat Georg Zimmermann]</ref> erwarb die Mühle aus der Konkursmasse des Georg Schwab. | Der Kommerzienrat Georg Zimmermann (1854 – 1920) aus Zirndorf, Fabrikant und dortiger Bürgermeister von 1907 – 1909<ref>Ausstellungsarchiv des Städtischen Museums Zirndorf - [https://www.zirndorf.de/Die-Metallwarenfabrik-Georg-Zimmermann-100-Jahre-Zirndorfer-Industriegeschichte.o4167.html Metallwarenfabrik von Kommerzienrat Georg Zimmermann]</ref><ref>Marita Krauss (Hrsg.): Die bayerischen Kommerzienräte – Eine deutsche Wirtschaftselite von 1880 – 1928. Volk Verlag München 2016, S. 724/725</ref> erwarb die Mühle aus der Konkursmasse des Georg Schwab. | ||
=== 1915 - heute: Besitz der Familie Wein === | === 1915 - heute: Besitz der Familie Wein === | ||
[[Datei:Burgfarrnbacher-Mühle-5.jpg| | [[Datei:Burgfarrnbacher-Mühle-5.jpg|mini|left|Alte Burgfarrnbacher Mühle vor dem Brand, 1920er Jahre]] | ||
[[Datei:Burgfarrnbacher-Mühle-10.jpg| | [[Datei:Burgfarrnbacher-Mühle-10.jpg|mini|right|Mühlengebäude in den 1950er Jahren]] | ||
Zum [[15. November]] [[1915]] erwarben die Eheleute Johann und Anna Wein die Burgfarrnbacher Mühle. Johann Wein (geb. 18. September 1867 in [[wikipedia:Deuerling|Deuerling/Oberpfalz]], gest. 8. August 1942 in Fürth-Burgfarrnbach) war zuvor ab 1895 Besitzer der Getreidemühle in Deuerling und seit 9. Juli 1894 verheiratet mit Anna Wein, geb. Fritsch (geb. 14. Januar 1873 in [[wikipedia:Steinberg am See|Steinberg bei Schwandorf]], gest. 4. August 1960 in Fürth-Burgfarrnbach). Die Deuerlinger Getreidemühle (Haus-Nr. 23) war im Besitz der Familie Wein seit 1836, wurde aber um 1912 von Johann Wein, wohl wegen erheblicher Hochwasserschäden durch die Schwarze Laber und auch wegen Geflügelcholera auf dem Mühlanwesen im Jahre 1909, verkauft.<ref>Sebastian Schmidmeier: Die Mühlengeschichte in Deuerling. Verlag Michael Laßleben, Kallmünz 2010, ISBN 978 3 7847 1222 2</ref> Nur kurze Zeit betrieben Anna und Johann Wein die Gastwirtschaft "Zur Post" (Haus-Nr. 23) in Kürn, heute ein Ortsteil von [[wikipedia:Bernhardswald|Berhardswald/Opf.]], ehe sie zur Müllerei zurückkehrten und die Mühle in Burgfarrnbach im Tausch mit dem Anwesen in Kürn übernahmen.<ref name="Albert K. Wein">Persönl. Mitteilung von Albert K. Wein vom 03.05.2018 u. a.</ref><ref>Tauschvertrag G. R. Nr. 1114 vom 8. November 1915 des Königlichen Notariats Fürth II zwischen Fabrikbesitzer und Kommerzienrat Georg Zimmermann mit Ehegattin Babette, geb. Wening in Zirndorf und den Gastwirtseheleuten Johann Wein und Anna Wein, geb. Fritsch in Kürn</ref> | Zum [[15. November]] [[1915]] erwarben die Eheleute Johann und Anna Wein die Burgfarrnbacher Mühle. Johann Wein (geb. 18. September 1867 in [[wikipedia:Deuerling|Deuerling/Oberpfalz]], gest. 8. August 1942 in Fürth-Burgfarrnbach) war zuvor ab 1895 Besitzer der Getreidemühle in Deuerling und seit 9. Juli 1894 verheiratet mit Anna Wein, geb. Fritsch (geb. 14. Januar 1873 in [[wikipedia:Steinberg am See|Steinberg bei Schwandorf]], gest. 4. August 1960 in Fürth-Burgfarrnbach). Die Deuerlinger Getreidemühle (Haus-Nr. 23) war im Besitz der Familie Wein seit 1836, wurde aber um 1912 von Johann Wein, wohl wegen erheblicher Hochwasserschäden durch die Schwarze Laber und auch wegen Geflügelcholera auf dem Mühlanwesen im Jahre 1909, verkauft.<ref>Sebastian Schmidmeier: Die Mühlengeschichte in Deuerling. Verlag Michael Laßleben, Kallmünz 2010, ISBN 978 3 7847 1222 2</ref> Nur kurze Zeit betrieben Anna und Johann Wein die Gastwirtschaft "Zur Post" (Haus-Nr. 23) in Kürn, heute ein Ortsteil von [[wikipedia:Bernhardswald|Berhardswald/Opf.]], ehe sie zur Müllerei zurückkehrten und die Mühle in Burgfarrnbach im Tausch mit dem Anwesen in Kürn übernahmen.<ref name="Albert K. Wein">Persönl. Mitteilung von Albert K. Wein vom 03.05.2018 u. a.</ref><ref>Tauschvertrag G. R. Nr. 1114 vom 8. November 1915 des Königlichen Notariats Fürth II zwischen Fabrikbesitzer und Kommerzienrat Georg Zimmermann mit Ehegattin Babette, geb. Wening in Zirndorf und den Gastwirtseheleuten Johann Wein und Anna Wein, geb. Fritsch in Kürn</ref> | ||
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== Besondere Ereignisse == | == Besondere Ereignisse == | ||
=== Brandkatastrophe im Oktober 1927 === | === Brandkatastrophe im Oktober 1927 === | ||
Am [[18. Oktober]] [[1927]] brannte die Kunstmühle Burgfarrnbach bis auf die Grundmauern ab. Im Pressebericht der Münchner „Allgemeinen Zeitung (AZ) am Abend” vom gleichen Tag stand: „''Heute früh 5 Uhr brach in der Weinschen Mühle in Burgfarrnbach aus bisher noch unaufgeklärter Ursache ein Brand aus. Mühlengebäude und Wohnhaus, die aus dem Jahre 1730 stammen, sind bis auf die Grundmauern vollkommen vernichtet. Die Mühleninhaber lagen bei Ausbruch des Feuers in tiefem Schlaf und mußten erst durch die Nachbarn geweckt werden. Das Feuer griff so schnell um sich, daß die Bewohner nur das nackte Leben retten konnten. Die Mühle war zurzeit voll beschäftigt, so daß der Schaden an verbranntem Mehl und Getreide sehr groß ist. Man rechnet mit 600 Zentner verbranntem Mehl und mindestens 800 Zentner verbranntem Getreide. Sämtliche Maschineneinrichtungen sind durch das Feuer zerstört.''”<ref>Großer Mühlenbrand, AZ am Abend (Allgemeine Zeitung) vom 18.10.1927, S. 6; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00085869_00137_u001/6?cq= online | Am [[18. Oktober]] [[1927]] brannte die Kunstmühle Burgfarrnbach bis auf die Grundmauern ab. Im Pressebericht der Münchner „Allgemeinen Zeitung (AZ) am Abend” vom gleichen Tag stand: „''Heute früh 5 Uhr brach in der Weinschen Mühle in Burgfarrnbach aus bisher noch unaufgeklärter Ursache ein Brand aus. Mühlengebäude und Wohnhaus, die aus dem Jahre 1730 stammen, sind bis auf die Grundmauern vollkommen vernichtet. Die Mühleninhaber lagen bei Ausbruch des Feuers in tiefem Schlaf und mußten erst durch die Nachbarn geweckt werden. Das Feuer griff so schnell um sich, daß die Bewohner nur das nackte Leben retten konnten. Die Mühle war zurzeit voll beschäftigt, so daß der Schaden an verbranntem Mehl und Getreide sehr groß ist. Man rechnet mit 600 Zentner verbranntem Mehl und mindestens 800 Zentner verbranntem Getreide. Sämtliche Maschineneinrichtungen sind durch das Feuer zerstört.''”<ref>Großer Mühlenbrand, AZ am Abend (Allgemeine Zeitung) vom 18.10.1927, S. 6; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00085869_00137_u001/6?cq= online]</ref> | ||
Der Mühlenbetrieb wurde völlig zerstört, von der alten mühltechnischen Einrichtung blieb nichts mehr erhalten. Ebenso brannten die Wohnung im ersten Stock und zum großen Teil auch die unteren Wohnräume einschließlich Büro ab. Bei den Löscharbeiten waren die Feuerwehren aus Burgfarrnbach, Fürth, Unter- und Oberfürberg sowie Seukendorf im Einsatz. Man berichtete, dass die Hitze der Flammenglut den Feuerwehrleuten viele Beschwerden bereitete. Zudem stellte sich ein Vereinheitlichungsbedarf an den technischen Einrichtungen, insbesondere bei Hydranten- und Schlauchanschlüssen, heraus; war von der Anpassung an das System der Stadt die Rede. Der Schaden aus Feuer und Löschwasser wurde auf über 100 000 Mark geschätzt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden; es wurde gemutmaßt, eine heiß gelaufene Welle o. ä. könnte das Unglück ausgelöst haben.<ref>Der Mühlenbrand in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 20.10.1927</ref> | Der Mühlenbetrieb wurde völlig zerstört, von der alten mühltechnischen Einrichtung blieb nichts mehr erhalten. Ebenso brannten die Wohnung im ersten Stock und zum großen Teil auch die unteren Wohnräume einschließlich Büro ab. Bei den Löscharbeiten waren die Feuerwehren aus Burgfarrnbach, Fürth, Unter- und Oberfürberg sowie Seukendorf im Einsatz. Man berichtete, dass die Hitze der Flammenglut den Feuerwehrleuten viele Beschwerden bereitete. Zudem stellte sich ein Vereinheitlichungsbedarf an den technischen Einrichtungen, insbesondere bei Hydranten- und Schlauchanschlüssen, heraus; war von der Anpassung an das System der Stadt die Rede. Der Schaden aus Feuer und Löschwasser wurde auf über 100 000 Mark geschätzt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden; es wurde gemutmaßt, eine heiß gelaufene Welle o. ä. könnte das Unglück ausgelöst haben.<ref>Der Mühlenbrand in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 20.10.1927</ref> | ||
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=== Wiederaufbau 1928 === | === Wiederaufbau 1928 === | ||
Danach wurde die Mühle allen ''"Hindernissen zum Trotz"'' von ''"Vater Wein und seinen wackeren Söhnen"'' <ref name="Einweihung">Mühleneinweihung in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 29.06.1928</ref> wieder aufgebaut. Nach dem Entwurf des Architekten Heinrich Hofmann aus Fürth hat der Baumeister Konrad Schmauß aus Burgfarrnbach<ref>Schmaus, Konrad; Maurermeister, Würzburger Straße 462,1. In: Adressbuch Fürth i. B. mit den einverleibten Orten 1931, S. 185</ref> das Mühlengebäude in verhältnismäßig kurzer Zeit errichtet. | Danach wurde die Mühle allen ''"Hindernissen zum Trotz"'' von ''"Vater Wein und seinen wackeren Söhnen"'' <ref name="Einweihung">Mühleneinweihung in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 29.06.1928</ref> wieder aufgebaut. Nach dem Entwurf des Architekten Heinrich Hofmann aus Fürth hat der Baumeister Konrad Schmauß aus Burgfarrnbach<ref>Schmaus, Konrad; Maurermeister, Würzburger Straße 462,1. In: Adressbuch Fürth i. B. mit den einverleibten Orten 1931, S. 185</ref> das Mühlengebäude in verhältnismäßig kurzer Zeit errichtet. | ||
Die neue Mühlentechnik wurde vom Nürnberger Oberingenieur Otto Köhler, einem Vertreter der Fa. Mühlenbauanstalt und Maschinenfabrik Grosse, Lohmen (Sachsen), nach modernem Stand geplant und von dieser Firma installiert.<ref name="Albert K. Wein"/> Die Wiederaufnahme des Mühlenbetriebs wurde am Dienstag, den [[26. Juni]] [[1928]] mit einer großen Einweihungs- und Eröffnungsfeier begangen, bei der zahlreiche Ehrengäste zugegen waren. Als Vertreter der Stadtverwaltung Fürth nahm Herr Oberinspektor Flierl teil, für die Fa. Grosse der Direktor Schuhmann, ebenso war Oberingenieur Köhler dabei; zudem waren mehrere Vertreter der Einkaufsgenossenschaft der Bäckerinnung Fürth erschienen. Die feierliche Weihe sämtlicher Räume nahm der katholische Stadtpfarrer Knapp aus Fürth vor. Danach übergab der Oberingenieur Köhler den von ihm eingerichteten Betrieb an Herrn Wein, der ihn sofort eröffnete; eine Führung durch die gesamte Anlage schloss sich an. Sie ''"ließ erkennen, daß hier die Fa. Gebr. Grosse, Sachsen, wohl das Vollkommenste und Modernste zur Anwendung brachte, was auf diesem Gebiet gegenwärtig geleistet werden kann."'' <ref name="Einweihung"/> | Die neue Mühlentechnik wurde vom Nürnberger Oberingenieur Otto Köhler, einem Vertreter der Fa. Mühlenbauanstalt und Maschinenfabrik Grosse, Lohmen (Sachsen), nach modernem Stand geplant und von dieser Firma installiert.<ref name="Albert K. Wein"/> Die Wiederaufnahme des Mühlenbetriebs wurde am Dienstag, den [[26. Juni]] [[1928]] mit einer großen Einweihungs- und Eröffnungsfeier begangen, bei der zahlreiche Ehrengäste zugegen waren. Als Vertreter der Stadtverwaltung Fürth nahm Herr Oberinspektor Flierl teil, für die Fa. Grosse der Direktor Schuhmann, ebenso war Oberingenieur Köhler dabei; zudem waren mehrere Vertreter der Einkaufsgenossenschaft der Bäckerinnung Fürth erschienen. Die feierliche Weihe sämtlicher Räume nahm der katholische Stadtpfarrer Knapp aus Fürth vor. Danach übergab der Oberingenieur Köhler den von ihm eingerichteten Betrieb an Herrn Wein, der ihn sofort eröffnete; eine Führung durch die gesamte Anlage schloss sich an. Sie ''"ließ erkennen, daß hier die Fa. Gebr. Grosse, Sachsen, wohl das Vollkommenste und Modernste zur Anwendung brachte, was auf diesem Gebiet gegenwärtig geleistet werden kann."'' <ref name="Einweihung"/> | ||
== Zeitzeugenbericht Albert Karl Wein, Jg. 1943<ref>Interview vom August 2020, geführt von Peter Frank</ref> == | |||
[[Datei:Wein Albert Karl 2020.JPG|mini|left|Albert K. Wein vor dem Eingang zur Mühle]] | |||
''Die Wein-Mühle in Burgfarrnbach ist eine Institution seit Generationen. Die heutige Bäckerei & Konditorei in der Mühle bei der Regelsbacher Brücke über die [[Farrnbach]] ist Treffpunkt von stets zufriedenen Kunden und auch Wanderern, die dort eine Rast einlegen. Selbst regelmäßige Archivbenutzer im nahen Schloss kehren dort gerne ein, und kommen ins Gespräch mit dem Seniorchef Albert K. Wein (geb. 16. Oktober 1943, gest. 28. Januar 2021), der freundlich – von der Imbiss-/Café- und Zeitungsleseecke aus – die Kunden begrüßt. Mit ihm kann man gute Gespräche führen, weil er aufgeschlossen und geschichtsbewusst ist.'' | |||
''Über dort im Krieg tätige, ausländische Kriegsgefangene weiß er noch vieles – aus Erzählungen seiner Mutter Christine, und als diese sich in den 1970er Jahren wieder in Burgfarrnbach umschauten. Zwei Franzosen – Michel und Denis – und ein Italiener – Nelo – arbeiteten in den 1940er Jahren bis Kriegsende 1945 für die Mühle. Untergebracht waren sie im [[Zum Bären|„Bären“]], dem Gasthaus an der Würzburger Straße. Aber das Mittagessen nahmen sie gemeinsam mit der Familie Wein ein. Eingesetzt wurden sie insbesondere, um Mehl in die Bäckereien anzuliefern. Es fehlten die deutschen Arbeitskräfte, weil sie in den Krieg ziehen mussten.'' | |||
''1970 besuchte Michel aus Frankreich mit seiner Ehefrau im Auto eines Fahrlehrers seine frühere "Wirkungsstätte" in Burgfarrnbach. Im Jahr darauf waren sie wieder da und machten mit der Wein-Familie Ausflüge nach Nürnberg und Rothenburg. 1972 legte dann die Wein-Familie die fast tausend Kilometer nach [[wikipedia:Clermont-Ferrand|Clermont-Ferrand]] zurück – auf Einladung des Sohnes, denn der Vater war tödlich verunglückt.'' | |||
''Rückblickend sieht Albert Wein das alles sehr positiv und freut sich, dass die beiden Staatsoberhäupter De Gaulle und Konrad Adenauer die europäische Verständigung so gut auf den Weg gebracht haben.'' | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
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* Weinmühle: Bäckerei & Konditorei - [http://www.wein-muehle.de Homepage] | * Weinmühle: Bäckerei & Konditorei - [http://www.wein-muehle.de Homepage] | ||
* Lage der Mühle nach historischer Karte<ref>Ortskarte Burgfarrnbach: Stand 1821, rote Korrekturangaben vom Dezember 1830 – siehe Bayerische Landesbibliothek Online: Ortsblätter des 19. Jahrhunderts - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/images/blo/ortsblaetter/karten/karten/Ort_Bur_1821_B118.jpg Burgfarrnbach (1821)]</ref> (alte Hausnummer 69) - [https://v.bayern.de/ZwdmL BayernAtlas] | * Lage der Mühle nach historischer Karte<ref>Ortskarte Burgfarrnbach: Stand 1821, rote Korrekturangaben vom Dezember 1830 – siehe Bayerische Landesbibliothek Online: Ortsblätter des 19. Jahrhunderts - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/images/blo/ortsblaetter/karten/karten/Ort_Bur_1821_B118.jpg Burgfarrnbach (1821)]</ref> (alte Hausnummer 69) - [https://v.bayern.de/ZwdmL BayernAtlas] | ||
* Besitzangabe zum Mühlanwesen Hs.-Nr. 69 zu Burgfarrnbach. Beilage II., Abschnitt VI. der Bekanntmachung, die Vorlage der gräflich von Pückler-Limpurg'schen Familien-Verträge betr., Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 40 vom 19. August 1864, S. 1039/40 - [https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10345277/bsb:4014812?page=588 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
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