Caspar Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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→‎Leben: Pressemitt. Verehelichungserlaubnis erg.
(Gemeindebevollmächtigter erg.)
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In Adressbüchern ist als Wohnort von Caspar Gran in den Jahren 1846 bzw. 1859 Haus-Nr. 408 a (Obere Königstr.), später mit Königstraße 69 bezeichnet, registriert; an dieser Stelle befindet sich die heutige [[Nürnberger Straße 2]].
In Adressbüchern ist als Wohnort von Caspar Gran in den Jahren 1846 bzw. 1859 Haus-Nr. 408 a (Obere Königstr.), später mit Königstraße 69 bezeichnet, registriert; an dieser Stelle befindet sich die heutige [[Nürnberger Straße 2]].


Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem [[Städtischer Friedhof#Geschichte|Friedhof an der Nürnberger Straße]] beerdigt.<ref>Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde</ref> Minderjährige Kinder waren nicht vorhanden; Caspar Gran verheiratete sich aber wieder. Um das „Copulationsattest“ zu erhalten erschien er am 28. März 1866 zusammen mit der 23 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Nützel, eheliche Tochter des kgl. Forstwarts Wilhelm Nützel von Bruckberg, beim städtischen Polizeioffiziant Ott, übergab die erforderlichen Zeugnisse und bat um Erteilung. Die Wiederverehelichung wurde postwendend genehmigt, das Attest am 31. März mit Unterschrift des rechtskundigen Magistratsrat [[Sigmund von Haller|Haller]] ausgestellt. Da sich Gran wohl seit längerem zur [[wikipedia:Freireligiöse Bewegung|freireligiösen Bewegung]] bekannte, wollte er sich in Frankfurt am Main trauen lassen. Dazu wurde ihm vom Stadtmagistrat am 20. April noch ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Wegen Verhinderung des Frankfurter Predigers fand aber die Trauung am Sonntag, den 22. April 1866 in Heidelberg statt, die der freireligiöse Prediger von Mannheim und Heidelberg [[wikipedia:Carl Scholl|Carl Scholl]] vollzog und im Trauungsschein beurkundete.
Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem [[Städtischer Friedhof#Geschichte|Friedhof an der Nürnberger Straße]] beerdigt.<ref>Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde</ref> Minderjährige Kinder waren nicht vorhanden; Caspar Gran verheiratete sich aber wieder. Um das „Copulationsattest“ zu erhalten erschien er am 28. März 1866 zusammen mit der 23 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Nützel, eheliche Tochter des kgl. Forstwarts Wilhelm Nützel von Bruckberg, beim städtischen Polizeioffiziant Ott, übergab die erforderlichen Zeugnisse und bat um Erteilung. Die Wiederverehelichung wurde postwendend genehmigt, das Attest am 31. März mit Unterschrift des rechtskundigen Magistratsrat [[Sigmund von Haller|Haller]] ausgestellt.<ref>siehe auch Local-Chronik (Name der Braut fehlerhaft wiedergegeben) in „Der Fortschritt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens” (Fürther Abendzeitung) vom 31.03.1866, Nr. 89/1866, S. 3 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10485435_00329/pct:3.4,6.32124,31.2,4.2487/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Da sich Gran wohl seit längerem zur [[wikipedia:Freireligiöse Bewegung|freireligiösen Bewegung]] bekannte, wollte er sich in Frankfurt am Main trauen lassen. Dazu wurde ihm vom Stadtmagistrat am 20. April noch ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Wegen Verhinderung des Frankfurter Predigers fand aber die Trauung am Sonntag, den 22. April 1866 in Heidelberg statt, die der freireligiöse Prediger von Mannheim und Heidelberg [[wikipedia:Carl Scholl|Carl Scholl]] vollzog und im Trauungsschein beurkundete.


Bald danach war Caspar Gran wieder Witwer. Daher erklärte er am 3. Juni 1869, wiederum beim Polizeioffiziant Ott, zusammen mit seiner neuen Braut, der 26 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Frank, geboren in [[wikipedia:Frommetsfelden|Frommetsfelden]], Tochter der verstorbenen ledigen Sibylla Margaretha Frank, unter Übergabe ihres Taufzeugnisses, dass er wegen seiner Zugehörigkeit zur freien Gemeinde die Zivilehe nach dem Gesetz vom 2. Mai 1868<ref>„Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Personen" vom 2. Mai 1868, Gesetzblatt für das Königreich Bayern 1868, Nr. 26, S. 405 - 420 - [https://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10345306_00211.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> anstrebe und bat, das dazu nötige Zeugnis auszufertigen. Der Stadtmagistrat erließ am 9. Juni die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung. Einsprüche erfolgten nicht, so dass das Verehelichungszeugnis am 6. Juli 1869 ausgestellt wurde.
Bald danach war Caspar Gran wieder Witwer. Daher erklärte er am 3. Juni 1869, wiederum beim Polizeioffiziant Ott, zusammen mit seiner neuen Braut, der 26 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Frank, geboren in [[wikipedia:Frommetsfelden|Frommetsfelden]], Tochter der verstorbenen ledigen Sibylla Margaretha Frank, unter Übergabe ihres Taufzeugnisses, dass er wegen seiner Zugehörigkeit zur freien Gemeinde die Zivilehe nach dem Gesetz vom 2. Mai 1868<ref>„Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Personen" vom 2. Mai 1868, Gesetzblatt für das Königreich Bayern 1868, Nr. 26, S. 405 - 420 - [https://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10345306_00211.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> anstrebe und bat, das dazu nötige Zeugnis auszufertigen. Der Stadtmagistrat erließ am 9. Juni die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung. Einsprüche erfolgten nicht, so dass das Verehelichungszeugnis am 6. Juli 1869 ausgestellt wurde.
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