* [[16. März]]: Der Freistaat Bayern ruft den Katastrophenfall aus. Das öffentliche Leben wird erheblich eingeschränkt. Bis zunächst einschließlich [[19. April]] bleiben neben Schulen und Kitas sowie alle Freizeiteinrichtungen wie Stadthalle, Stadttheater, Fürthermare, Sporthallen wie Spielplätze geschlossen. Zusätzlich werden alle öffentlichen wie privaten Veranstaltungen untersagt. Zunächst durften die Fürther Kinos noch ihre Tore öffnen, allerdings mussten diese jeweils zwischen den Besuchern einen Platz freilassen, ab dem 17. März wurden die Kinos jedoch vollständig geschlossen.<ref>[https://www.br.de/nachrichten/bayern/katastrophenfall-in-bayern-diese-regeln-gelten-ab-sofort,RtNxMZq Katastrophenfall: Diese Regeln gelten in Bayern (BR24)]</ref> | * [[16. März]]: Der Freistaat Bayern ruft den Katastrophenfall aus. Das öffentliche Leben wird erheblich eingeschränkt. Bis zunächst einschließlich [[19. April]] bleiben neben Schulen und Kitas sowie alle Freizeiteinrichtungen wie Stadthalle, Stadttheater, Fürthermare, Sporthallen wie Spielplätze geschlossen. Zusätzlich werden alle öffentlichen wie privaten Veranstaltungen untersagt. Zunächst durften die Fürther Kinos noch ihre Tore öffnen, allerdings mussten diese jeweils zwischen den Besuchern einen Platz freilassen, ab dem 17. März wurden die Kinos jedoch vollständig geschlossen.<ref>[https://www.br.de/nachrichten/bayern/katastrophenfall-in-bayern-diese-regeln-gelten-ab-sofort,RtNxMZq Katastrophenfall: Diese Regeln gelten in Bayern (BR24)]</ref> |