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Erdgeschossiger Putzbau mit Sandsteinsockel, Mansarddach, Fußwalm und halbrundem Bodenerker sowie einseitigem Pavillon mit Schopfwalmdach und Blendfachwerk, an Nordgiebel mit Uhr, [[Heimatstil]], von [[Otto Holzer]], bez. [[1904]].  
 
Erdgeschossiger Putzbau mit Sandsteinsockel, Mansarddach, Fußwalm und halbrundem Bodenerker sowie einseitigem Pavillon mit Schopfwalmdach und Blendfachwerk, an Nordgiebel mit Uhr, [[Heimatstil]], von [[Otto Holzer]], bez. [[1904]].  
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Die Bauausführung erfolgte durch die Fa. [[Johann Gran, geb. 1846|Johann Gran]]. Für das Sockelmauerwerk und die Natursteinpfeiler wurde gleichfarbiger Sandstein aus dem [[Steinbrüche im Stadtwald|Steinbruch Katzenstein]] verwendet.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: „Johann Humbser'sche Spielplatz-Stiftung : Bauausführung - Abrechnung mit Johann Gran, Maurerm.”, StadtAFÜ Sign.-Nr. 9/3750</ref>
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Die Bauausführung erfolgte durch die Fa. [[Johann Gran, geb. 1846|Johann Gran]]. Für das Sockelmauerwerk und die Natursteinpfeiler wurde gleichfarbiger Sandstein aus dem [[Steinbrüche im Stadtwald|Steinbruch Katzenstein]] verwendet.<ref name="9/3750">Akten des Stadtmagistrats Fürth: „Johann Humbser'sche Spielplatz-Stiftung : Bauausführung - Abrechnung mit Johann Gran, Maurerm.”, StadtAFÜ Sign.-Nr. 9/3750</ref>
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== Bauabrechnungsstreit ==
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Johann Gran legte seine Abrechnung vom 5. Dezember 1904 mit einer Gesamtsumme von 16.238,00 Mark vor. Das Stadtbauamt prüfte die Abrechnung und revidierte mit Datum  21. Dez. 1904 die Gesamtsumme auf 16.838,89 Mark. Mit Schreiben vom 20. Feb. 1905 meldete Gran Ansprüche für ausgeführte Mehrleistungen an:
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:1. Auffüllung des Platzes: veranschlagt 4&nbsp;500 m<sup>3</sup>, ausgeführt 5&nbsp;978 m<sup>3</sup>, Mehrung rd. 1&nbsp;400 m<sup>3</sup> à 0,777 M/m<sup>3</sup> = 1.087,80 M
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:2. Regiearbeiten: Handlohn 10,50 M, Erdanfuhr 8,00 M = 18,50 M
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:3. Beton als Unterpflaster für die Aborte = 82,70 M
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:4. Arbeiten am Wandbrunnen = 18,53 M
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:5. Anschüttung eines Damms (aus Billigkeitsgründen) = 55,16 M
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:Summe = 1.262,69 Mark
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Stadtbaurat Holzer kürzte am 6. März 1905 die revidierte Gesamtsumme vom 21. Dez. 1904 um 654,30 M (Anfuhr von Erde) auf die Gesamtsumme von 16.274,59 Mark, dieser Betrag wurde angewiesen.
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Am 26. Febr. 1905 legte Gran eine umfassende Beschwerde wegen Nichtzahlung geleisteter Arbeiten ein, dabei ist das Spielplatzgebäude nur eine von fünf Positionen; hierbei erläuterte er ausführlich seinen Standtpunkt. Daraufhin beschloss am 4. April 1905 die Kollatur (Verwaltungsrat) der Humbser’schen Stiftung (Vorsitzender Erster Bürgermeister [[Theodor Kutzer|Kutzer]]), dass die o. g. Positionen 1. , 4. und 5. abgewiesen, dagegen 2. und 3. anerkannt werden. Stadtbaurat Holzer teilte im Auftrag der Kollatur am 12. Mai an Gran das Sitzungsergebnis mit und gab Begründungen an. Die Forderung von 1.161,49 M wurde abgewiesen, der Betrag von 101,20 M zur Zahlung angewiesen.
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Gran bestand jedoch mit Schreiben vom 20. Mai 1905 auf seine abgewiesenen Forderungen und beklagte, dass die Kollatur nur den Baurat Holzer hörte.  Für die unrichtige Massenberechnung trage die Bauverwaltung die Verantwortung, die Folgen solle nun aber der Unternehmer übernehmen. Gran stellte für die Antwort einen Termin auf den 27. Mai. Doch Kutzer war nicht gewillt, sich von Gran einen Termin vorschreiben zu lassen, und Holzer erklärte: ''„Eine Änderung des Beschlusses empfiehlt sich nicht.“''
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Am 25. Mai lud der Kollaturvorstand Kutzer die Stiftungskollatur für den 30. Mai 17:30 Uhr ein. Am Tag des Fristablaufs teilte Joh. Gran dem Beauftragten der Kollatur, Otto Holzer mit, dass er nun den Rechtsweg beschreite. Die Kollatur fasste am 30. Mai 1905 wegen Abwesenheit von [[Hans Humbser]] und des Gemeindebevollmächtigten Gottfried Löhner aber keinen Beschluss, da nur Vertreter der städt. Verwaltung (Rechtsrat [[Adam Kaufmann|Kaufmann]], Schulrat Dr. Bauer, Baurat Holzer) anwesend waren. Noch am gleichen Tag schrieb Holzer an Gran, teilte diesen Umstand und seine Absicht mit, dass er einen Vermittlungsvorschlag machen wolle. Dafür schlug er eine bilaterale Besprechung in seinem Büro vor, die am 5. Mai stattfand.
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Holzer und Gran einigten sich, dass die Mehrleistung der Erdarbeiten nachbezahlt wird, wobei Gran 10 % der Mehrleistung gratis (Nachlass) erbrachte, weil er die Sache zu Ende bringen wollte. Holzer sah nun auch die Pauschalposition für den Erdaushub als unzureichend an, was in erster Linie daher rühre, dass  der Garteninspektor wesentlich mehr an Dünger- und Humushaufen abgefahren habe als ursprünglich geschätzt worden sei.
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Zur Bedingung hatte Holzer gemacht, dass Gran auf die weiteren Forderungen (Entschädigung Damm, Nacharbeiten Wandbrunnen) verzichtet.  Demzufolge seien noch zu zahlen: 738,20 M. Das sah Gran aber anders, als er am 7. Juni 1905 die getroffene Vereinbarung schriftlich mitteilte. Er verlangte auch die Bezahlung der beiden anderen Positionen.
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Bürgermeister Kutzer erklärte schließlich am 13. Juni definitiv, dass nur 738,20 M bezahlt werden und bat Gran um schriftlichen Verzicht auf weitere Ansprüche. Dieser gab schließlich am 18. Juni 1905 die schriftliche Erklärung ab, dass er mit Zahlung der Summe von 738,20 M auf die restlichen Positionen verzichtet und seine Ansprüche an die Stiftung gedeckt sind. Mit dieser Restforderung erklärten sich alle Verantwortlichen einverstanden, Kommerzienrat Hans Humbser wegen Reise als Letzter am 29. Juni. Das städtische Rechnungsbüro erteilte am 4. Juli das Mandat zur Zahlung; die abgerechnete Schlusssumme für das Vorhaben betrug somit 17.113,99 Mark.<ref name="9/3750"/>
 
==Literatur==
 
==Literatur==
 
* ''Einiges aus der gemeindlichen Bautätigkeit in Fürth i. B. - Spielplatzanlage''. In: Süddeutsche Bauzeitung, Nr. 31, 1905, S. 246 - 248
 
* ''Einiges aus der gemeindlichen Bautätigkeit in Fürth i. B. - Spielplatzanlage''. In: Süddeutsche Bauzeitung, Nr. 31, 1905, S. 246 - 248
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