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Ergänzung, dass Spaziergänge und Individualsport draußen weiterhin erlaubt sind.
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=== Woche 4 - 23. bis 29. März ===
 
=== Woche 4 - 23. bis 29. März ===
* [[20. März]]: Die Bay. Staatsregierung erläßt eine Ausgangsbeschränkung. Damit dürfen alle Fürtherinnen und Fürther ab 0 Uhr nur noch unter bestimmten Voraussetzungen das Haus verlassen, z.B. um in die Arbeit zu gelangen, Lebensmittel zu kaufen oder Arztbesuche zu tätigen.<ref>nn: Ausgangsbeschränkung wegen Corona: Die Verfügung im Wortlaut. In: nordbayern.de vom 20. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/1.9961050 online abrufbar]</ref> Zusätzlich werden weitere Geschäfte geschlossen, die bisher noch ihren Betrieb öffnen durften. Darunter fallen z.B. Friseure oder Baumärkte. Für die Gastronomie gilt ab sofort, dass sie nur noch für den Straßenverkauf bzw. für einen Lieferservice geöffnet haben dürfen. Ein regulärer Gaststättenbetrieb, wie er bisher bis 15 Uhr noch unter Auflagen erlaubt war, ist nun auch nicht mehr möglich. Viele Gaststätten hatten aber bereits im Vorfeld schon gänzlich ihren Betrieb eingestellt. Der Besuch von Patienten im [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]] wird nahezu vollständig untersagt, während das Klinikum alle geplanten Operationen und Aufnahmen absagt, um ca. 130 Betten für das kommende Corona-Aufkommen parat zu haben. Hier zu werden zwei normalbettenführenden Stationen zugunsten von neu geschaffenen Intensivbetten gesperrt. Alle Beschäftige des Klinikums werden zusätzlich nach ihren medizinischen und pflegerischen Qualifikationen erfasst, um ggfls. die zusätzlichen Intensivbetten betreiben zu können.<ref>Birgit Heidingsfelder: Das Fürther Klinikum macht 130 Betten frei. In: Fürther Nachrichten vom 20. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9960018 online abrufbar]</ref>
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* [[20. März]]: Die Bay. Staatsregierung erläßt eine Ausgangsbeschränkung. Damit dürfen alle Fürtherinnen und Fürther ab 0 Uhr grundsätzlich nur noch unter bestimmten Voraussetzungen das Haus verlassen, z.B. um in die Arbeit zu gelangen, Lebensmittel zu kaufen oder Arztbesuche zu tätigen.<ref>nn: Ausgangsbeschränkung wegen Corona: Die Verfügung im Wortlaut. In: nordbayern.de vom 20. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/1.9961050 online abrufbar]</ref> Individualsport, wie zum Beispiel Laufen, und Spaziergänge an der frischen Luft alleine, maximal zu Zweit oder in der Familie sind weiterhin erlaubt.<ref>[https://www.br.de/nachrichten/bayern/ausgangsbeschraenkung-was-in-bayern-noch-erlaubt-ist,RtmeCyH Ausgangsbeschränkung: Was in Bayern noch erlaubt ist, BR24 vom 20.03.2020]</ref><ref>[https://www.runnersworld.de/news-fotos/laufen-trotz-ausgangssperre-erlaubt/ Laufen trotz Ausgangssperre erlaubt, Runner's World vom 20.03.2020]</ref> Dabei sollten eben größere Gruppen gemieden und öffentliche (Sport-) Anlagen nicht betreten werden. Zusätzlich werden weitere Geschäfte geschlossen, die bisher noch ihren Betrieb öffnen durften. Darunter fallen z.B. Friseure oder Baumärkte. Für die Gastronomie gilt ab sofort, dass sie nur noch für den Straßenverkauf bzw. für einen Lieferservice geöffnet haben dürfen. Ein regulärer Gaststättenbetrieb, wie er bisher bis 15 Uhr noch unter Auflagen erlaubt war, ist nun auch nicht mehr möglich. Viele Gaststätten hatten aber bereits im Vorfeld schon gänzlich ihren Betrieb eingestellt. Der Besuch von Patienten im [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]] wird nahezu vollständig untersagt, während das Klinikum alle geplanten Operationen und Aufnahmen absagt, um ca. 130 Betten für das kommende Corona-Aufkommen parat zu haben. Hier zu werden zwei normalbettenführenden Stationen zugunsten von neu geschaffenen Intensivbetten gesperrt. Alle Beschäftige des Klinikums werden zusätzlich nach ihren medizinischen und pflegerischen Qualifikationen erfasst, um ggfls. die zusätzlichen Intensivbetten betreiben zu können.<ref>Birgit Heidingsfelder: Das Fürther Klinikum macht 130 Betten frei. In: Fürther Nachrichten vom 20. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9960018 online abrufbar]</ref>
    
=== Woche 5 - 30. März bis 5. April ===
 
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