Die Mitgliedschaft konnte durch Bezahlungf einer einmaligen Einschreibegebühr in Höhe von 2 Mk und einem jährlichen Betrag von 5 Mk erworben werden.
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Die Mitgliedschaft konnte durch Bezahlungf einer einmaligen Einschreibegebühr in Höhe von 2 Mk und einem jährlichen Betrag von 5 Mk erworben werden. Unterstützende Mitglieder, resp. Sponsoren gab es nicht<ref>[[Baugenossenschaft "Eigenes Heim" in Fürth (Buch)|Baugenossenschaft "Eigenes Heim" in Fürth]], 1913, Seite 19</ref>.