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''Vom Januar an wurde das Brod für die Armen um fünf Kreuzer das Pfund abgegeben, also um die Hälfte des damaligen '''Raitungssatzes''' (= tabellarisch festgelegter Geldbetrag für einen gesondert erbrachte Art der Leistung; hier: Getreidemix; vgl. dazu als Beispiel: [https://books.google.de/books?id=qeZOAAAAcAAJ&pg=PP9&dq=Raitung&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwieoKKb4OrpAhXjwMQBHW1jCiIQ6AEILzAB#v=onepage&q=Raitung&f=false - Raitung, Onolzbach von 1767] aber auch das [[wikipedia:Gedinge|Gedinge im Bergbau]]) Es war gemischt aus Waizen, Korn und Gerste. [...]</br>
 
''Vom Januar an wurde das Brod für die Armen um fünf Kreuzer das Pfund abgegeben, also um die Hälfte des damaligen '''Raitungssatzes''' (= tabellarisch festgelegter Geldbetrag für einen gesondert erbrachte Art der Leistung; hier: Getreidemix; vgl. dazu als Beispiel: [https://books.google.de/books?id=qeZOAAAAcAAJ&pg=PP9&dq=Raitung&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwieoKKb4OrpAhXjwMQBHW1jCiIQ6AEILzAB#v=onepage&q=Raitung&f=false - Raitung, Onolzbach von 1767] aber auch das [[wikipedia:Gedinge|Gedinge im Bergbau]]) Es war gemischt aus Waizen, Korn und Gerste. [...]</br>
 
''Den Brauern wurde Erlaubniß gegeben, Nachbier zu brauen und im Kleinen an das Publikum abzugeben. - </br>
 
''Den Brauern wurde Erlaubniß gegeben, Nachbier zu brauen und im Kleinen an das Publikum abzugeben. - </br>
Der "Lokal-Wohlfahrts-Ausschuß" mahlte das Getreide selbst, um den Privaten das Brodbacken zu erleichtern. - Die Regierung erließ ein Verbot, noch nicht ganz gereifte Kornfrüchte abzuschneiden. Die Theuerung verursachte der Gemeinde eine Schuldenlast von 54.091 fl. 38 kr., welche wesentlich dadurch entstand, daß die auf entfernten Seeplätzen angekauften Cerealien im Werthe von 500.00 fl. um billigere Preise zur Konsumtion gegeben werden mußten, damit dem Wucher ein haltbarer Damm entgegengesetzt würde. Um die Zinsen jener Schuld decken zu können, so genehmgte die Regierung am [[5. März]] [[1819]] einen außerordentlichen Getreideaufschlag in der Art, daß jeder Scheffel Waizen oder Korn 20 Kreuzer, von der Gerste 12, vom Haber 8erhoben und verrechnet werden durften. Am 1. Oktober 1830 war die Getreideschuld gedeckt. ...''</br>
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''Der "Lokal-Wohlfahrts-Ausschuß" mahlte das Getreide selbst, um den Privaten das Brodbacken zu erleichtern. - Die Regierung erließ ein Verbot, noch nicht ganz gereifte Kornfrüchte abzuschneiden. Die Theuerung verursachte der Gemeinde eine Schuldenlast von 54.091 fl. 38 kr., welche wesentlich dadurch entstand, daß die auf entfernten Seeplätzen angekauften Cerealien im Werthe von 500.00 fl. um billigere Preise zur Konsumtion gegeben werden mußten, damit dem Wucher ein haltbarer Damm entgegengesetzt würde. Um die Zinsen jener Schuld decken zu können, so genehmgte die Regierung am [[5. März]] [[1819]] einen außerordentlichen Getreideaufschlag in der Art, daß jeder Scheffel Waizen oder Korn 20 Kreuzer, von der Gerste 12, vom Haber 8erhoben und verrechnet werden durften. Am 1. Oktober 1830 war die Getreideschuld gedeckt. ...''</br>
 
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''Die reich gesegnete Ernte dieses Jahres'' (also [[1817]]) ''bewirkte ein rasches Fallen der hohen Getreidepreise. Das Korn trieb auf vielen Aeckern gegen 8 Schuh hohe Stengel und Aehren von 7 - 8 Zoll Länge. Häufig fand man zwei und mehr Aehren an einem Stengel.''</ref>===
 
''Die reich gesegnete Ernte dieses Jahres'' (also [[1817]]) ''bewirkte ein rasches Fallen der hohen Getreidepreise. Das Korn trieb auf vielen Aeckern gegen 8 Schuh hohe Stengel und Aehren von 7 - 8 Zoll Länge. Häufig fand man zwei und mehr Aehren an einem Stengel.''</ref>===
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