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Vorsorglich teilte Bohn mit, dass er seinen Hilfspolier Konrad Bausch als Geschäftsführer eingesetzt habe. Zugleich führte er aus: ''„Als Geschäftsmann konnte ich im Jahre 1939 den Eintritt in die Partei nicht mehr umgehen, ohne meinem Geschäft bewusst erheblichen Schaden zuzufügen, da das Gewerbe zu dieser Zeit fast ausschließlich auf städtische und vor allem staatliche Aufträge angewiesen war.“'' Bekanntlich seien bei Auftragsvergaben der Nachweis der Parteizugehörigkeit zu erbringen gewesen. Er habe aber keinerlei Ämter in der NSDAP bekleidet oder sonst für die Partei aktive Tätigkeiten ausgeübt.
 
Vorsorglich teilte Bohn mit, dass er seinen Hilfspolier Konrad Bausch als Geschäftsführer eingesetzt habe. Zugleich führte er aus: ''„Als Geschäftsmann konnte ich im Jahre 1939 den Eintritt in die Partei nicht mehr umgehen, ohne meinem Geschäft bewusst erheblichen Schaden zuzufügen, da das Gewerbe zu dieser Zeit fast ausschließlich auf städtische und vor allem staatliche Aufträge angewiesen war.“'' Bekanntlich seien bei Auftragsvergaben der Nachweis der Parteizugehörigkeit zu erbringen gewesen. Er habe aber keinerlei Ämter in der NSDAP bekleidet oder sonst für die Partei aktive Tätigkeiten ausgeübt.
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Schließlich wurde er am 1. September 1939 als Polizeioffizier der Reserve zur Luftschutzpolizei dienstverpflichtet; Bohn wäre in diesem Bereich bis 31. Oktober 1943 eingesetzt gewesen, dann aber wegen eines Strafverfahrens des SS-Feldgerichts Nürnberg wegen Gehorsamsverweigerung fristlos entlassen worden. Weiterhin war er bei der [[wikipedia:Technische Nothilfe|Technischen Nothilfe]] eingesetzt, das war aber nur eine „rein technische Angelegenheit“. Schließlich gab er an, im Jahr 1934 dem [[wikipedia:Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps|NSKK]] angehört zu haben; seine Betätigung „lag rein auf motorsportlichem Gebiet“.  
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Schließlich wurde er am 1. September 1939 als Polizeioffizier der Reserve zur Luftschutzpolizei dienstverpflichtet; Bohn wäre in diesem Bereich bis 31. Oktober 1943 eingesetzt gewesen, dann aber wegen eines Strafverfahrens des SS-Feldgerichts Nürnberg wegen Gehorsamsverweigerung fristlos entlassen worden. Weiterhin war er bei der [[wikipedia:Technische Nothilfe|Technischen Nothilfe]] eingesetzt, das war aber nur eine „rein technische Angelegenheit“. Schließlich gab er an, im Jahr 1934 dem [[wikipedia:Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps|NSKK]] angehört zu haben; seine Betätigung „lag rein auf motorsportlichem Gebiet“.
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Bohn erhielt vom städtischen Hochbauamt, Unterschrift Bauoberamtmann Maurer, ein Bestätigungsschreiben vom 11. Dezember 1945, dass ihm eine unbedingt erforderliche Anwesenheit bei wichtigen und vordringlichen Aufträgen der amerikanischen Militärregierung und baulichen Sofortmaßnahmen der Stadt bescheinigte. So hatte sein Betrieb Bauarbeiten auf dem [[Flugplatz Fürth-Atzenhof|Flugplatz Fürth]] und für die Vertragswäscherei der Militärregierung, Fa. Schradin, Inhaber Benno Rosen, auszuführen.
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Daraufhin erteilte ihm am 13. Dezember der kommissarische Oberbürgermeister [[Johann Schmidt]] die vorläufige, jederzeit widerrufliche und bis zur endgültigen Verbescheidung des Vorstellungsverfahrens befristete, Genehmigung, die bisherige Tätigkeit gemäß den ersten Ausführungsbestimmungen des Gesetzes Nr. 8 Ziff. 4 d fortzusetzen.
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Weitere Aktivitäten im Rahmen des Vorstellungsverfahrens sind nicht aktenkundig. Nur zwei kurze Vermerke des Rechtsrats A. Kaltenhäuser vom 1. März bzw. 4. Mai 1948 stellen fest: ''„Vorstellungsverfahren wurde nicht durchgeführt, Gebühren sind nicht erhoben worden“'' bzw. ''„Weiteres ist nicht veranlaßt.“''
    
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
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