Unbeachtet von der Presse beschloss der Stadtrat am 28. März 2012: '' "... falls eine einvernehmliche Einigung nicht erzielt werden kann, Miet- und Pachtverträge an Gebäuden, die zur Schaffung des Einkaufsschwerpunktes erforderlich sind,unter den Voraussetzungen des § 182 BauGB aufzuheben, b) im Falle einer Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen im gesetzlich erforderlichen Umfang angemessene Ersatzräume sowie ggf. Mittel für Entschädigungsleistungen bereitzustellen." ''<ref> Stadtrat vom 28. März 2012, Tagesordnungspunkt 13, abrufbar über das [http://stadtrat.fuerth.de/bi/to0040.php?__ksinr=46652 Stadratsinfosystem]</ref> Dieser Punkt dürfte ein Risikofaktor für das Projekt darstellen, da es vor allem in den Anwesen Rudolf-Breitscheid-Straße 8 und 10 Widerstände und eventuell erhebliche Abschlagsforderungen geben wird. | Unbeachtet von der Presse beschloss der Stadtrat am 28. März 2012: '' "... falls eine einvernehmliche Einigung nicht erzielt werden kann, Miet- und Pachtverträge an Gebäuden, die zur Schaffung des Einkaufsschwerpunktes erforderlich sind,unter den Voraussetzungen des § 182 BauGB aufzuheben, b) im Falle einer Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen im gesetzlich erforderlichen Umfang angemessene Ersatzräume sowie ggf. Mittel für Entschädigungsleistungen bereitzustellen." ''<ref> Stadtrat vom 28. März 2012, Tagesordnungspunkt 13, abrufbar über das [http://stadtrat.fuerth.de/bi/to0040.php?__ksinr=46652 Stadratsinfosystem]</ref> Dieser Punkt dürfte ein Risikofaktor für das Projekt darstellen, da es vor allem in den Anwesen Rudolf-Breitscheid-Straße 8 und 10 Widerstände und eventuell erhebliche Abschlagsforderungen geben wird. |