COVID-19-Pandemie in Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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: - ''Maskenpflicht gilt durchgängig und zu jedem Zeitpunkt, also auch auf dem Steh- oder Sitzplatz für Besucher von sportlichen Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Messen, Theatern, Konzerthäusern, Kinos sowie sonstigen Bühnen und kulturellen Einrichtungen.''
: - ''Maskenpflicht gilt durchgängig und zu jedem Zeitpunkt, also auch auf dem Steh- oder Sitzplatz für Besucher von sportlichen Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Messen, Theatern, Konzerthäusern, Kinos sowie sonstigen Bühnen und kulturellen Einrichtungen.''
: - ''Maskenpflicht besteht darüber hinaus auf Begegnungsflächen in allen öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten  wie zum Beispiel in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen (außer beim Essen und Trinken) und Eingängen  und immer dann, wenn am Arbeitsplatz, der Mindestabstand von eineinhalb Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.''
: - ''Maskenpflicht besteht darüber hinaus auf Begegnungsflächen in allen öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten  wie zum Beispiel in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen (außer beim Essen und Trinken) und Eingängen  und immer dann, wenn am Arbeitsplatz, der Mindestabstand von eineinhalb Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.''
: - ''In weiterführenden Schulen ab der fünften Jahrgangsstufe und in Hochschulen gilt nun auch am Platz Maskenpflicht, das heißt auch während des Unterrrichts.''
: - ''In weiterführenden Schulen ab der fünften Jahrgangsstufe und in Hochschulen gilt nun auch am Platz Maskenpflicht, das heißt auch während des Unterrichts.''
: - ''Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und Grundstücken ist grundsätzlich auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt. Die gleiche Regelung betrifft auch Treffen in der Gastronomie.''
: - ''Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und Grundstücken ist grundsätzlich auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt. Die gleiche Regelung betrifft auch Treffen in der Gastronomie.''
: - ''Der Teilnehmerkreis für private Feiern wie Hochzeit, Geburtstag oder ähnliches ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung, das heißt auch dann, wenn private Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben stattfinden, auf Angehörige von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.''
: - ''Der Teilnehmerkreis für private Feiern wie Hochzeit, Geburtstag oder ähnliches ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung, das heißt auch dann, wenn private Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben stattfinden, auf Angehörige von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.''
: - ''Ab Donnerstag, 22. Oktober, 0 Uhr, gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr in der Gastronomie. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.''<ref>Stadt Fürth, Homepage online abgerufen am 21. Oktober 2020 | 12:41 Uhr</ref>
: - ''Ab Donnerstag, 22. Oktober, 0 Uhr, gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr in der Gastronomie. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.''<ref>Stadt Fürth, Homepage online abgerufen am 21. Oktober 2020 | 12:41 Uhr</ref>
=== Woche 35 - 26. Oktober bis 1. November ===
[[Datei:COVID 19 rote Ampel Okt 2020 1.jpg|mini|rechts|Maskenpflicht in der Innenstadt, Okt. 2020]]


== Verdachtsfälle und bestätigte Fälle ==
== Verdachtsfälle und bestätigte Fälle ==
90.291

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