Drogerie Conrad Heinrichs Nachfolger (CHN): Unterschied zwischen den Versionen

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„''Bei dem Materialisten Conrad Heinrich dahier wurde eine Quantität Thee weggenommen, der infolge einer beigegebenen marktschreierischen Annonce als als sog. spanischer Kreuzthee verkauft und dem eine Heilkraft selbst für unzählige Krankheiten beigelegt wird während er nichts anderes als ein gewöhnlicher Brustthee ist, der in derselben Quantität, und welcher er unter obigem Namen für 12 Kreuzer verkauft wird, in jeder Apotheke für drei Kreuzer zu haben ist.
„''Bei dem Materialisten Conrad Heinrich dahier wurde eine Quantität Thee weggenommen, der infolge einer beigegebenen marktschreierischen Annonce als als sog. spanischer Kreuzthee verkauft und dem eine Heilkraft selbst für unzählige Krankheiten beigelegt wird während er nichts anderes als ein gewöhnlicher Brustthee ist, der in derselben Quantität, und welcher er unter obigem Namen für 12 Kreuzer verkauft wird, in jeder Apotheke für drei Kreuzer zu haben ist.
In Folge der beigegebenen Anpreisung fällt dieser Thee unter die Kategorie der Geheimmittel, und hat sich daher Heinrich nicht nur des unerlaubten Verkaufes von Geheimmitteln schuldig gemacht, sondern zu einer unleugbaren Prellerei die Hand geboten.''</br>
In Folge der beigegebenen Anpreisung fällt dieser Thee unter die Kategorie der Geheimmittel, und hat sich daher Heinrich nicht nur des unerlaubten Verkaufes von Geheimmitteln schuldig gemacht, sondern zu einer unleugbaren Prellerei die Hand geboten.''</br>
''Da jedoch bei dem guten Leumund des Heinrich mit Grund anzunehmen ist, daß ihm selbst die betrügerische Absicht des Verkaufens fraglicher Thees unbekannt war, so soll ihm lediglich unter Verurtheilung in die Kosten und (Wegnahme?) des vorgefundenen Thees der weitere Verkauf desselben untersagt werden.''“</ref>
''Da jedoch bei dem guten Leumund des Heinrich mit Grund anzunehmen ist, daß ihm selbst die betrügerische Absicht des Verkaufens fraglicher Thees unbekannt war, so soll ihm lediglich unter Verurtheilung in die Kosten und (Wegnahme?) des vorgefundenen Thees der weitere Verkauf desselben untersagt werden.''“</br>
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Am 13. Dezember 1854 wurde Gerichtsarzt Dr. Wolfring um Aufschluss gebeten, „''ob der dem Materialisten Heinrich weggenommen Thee zur Verwendung in der Krankenanstalt sich eignet, oder ob derselbe zu vernichten ist''“. Die Antwort vom 14. Dezember 1854: „''Da der fragliche Thee ähnlich wie der Brustthee … wirkt, so kann derselbe in der hiesigen Kranken-Anstalt zweckmäßige Verwendung finden.''“</br>
Am 13. Dezember 1854 wurde Gerichtsarzt Dr. Wolfring um Aufschluss gebeten, „''ob der dem Materialisten Heinrich weggenommen Thee zur Verwendung in der Krankenanstalt sich eignet, oder ob derselbe zu vernichten ist''“. Die Antwort vom 14. Dezember 1854: „''Da der fragliche Thee ähnlich wie der Brustthee … wirkt, so kann derselbe in der hiesigen Kranken-Anstalt zweckmäßige Verwendung finden.''“</br>
Im Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth erschien am 14. Dezember eine Bekanntmachung des Stadtmagistrats:
Im Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth erschien am 14. Dezember eine Bekanntmachung des Stadtmagistrats:
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