Gemeindebevollmächtigter: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Als '''Gemeindebevollmächtigte''' wurden die Mitglieder des [[Gemeindekollegium]]s in Fürth zwischen [[1818]] und [[1919]] genannt. Dieses Gremium ist mit dem [[Stadtrat]] vergleichbar, der 1919 an die Stelle des Gemeindekollegiums trat.
Die Gemeindebürger (das Bürgerrecht war an Haus-, Grund-, oder Gewerbesteuer gebunden) wählten über Wahlmänner die Gemeindebevollmächtigten. Dieses Kollegium umfasste 36 Sitze, davon mussten sechs jüdische Vertreter sein. Die Gemeindebevollmächtigten wählten wiederum die [[Magistratsrat|Magistratsräte]].
{{Berufe}}
{{Berufe}}


Navigationsmenü