Das als Fachbehörde zuständige Wasserwirtschaftsamt Nürnberg berechnete das Überschwemmungsgebiet der Regnitz nach aktuellen Anforderungen neu. Die Stadt Fürth hat das Überschwemmungsgebiet an der Regnitz im Stadtgebiet durch die eigenständige Überschwemmungsgebietsverordnung Regnitz – RegnitzÜV vom 23. August 2016 amtlich neu festgesetzt. Mit Erlass dieser Verordnung wurde die Regnitz aus der bestehenden ÜVO gestrichen.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 16 vom 14. September 2016, S. 41/42 - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2016/Amtsblatt_16_16.pdf siehe Internetportal der Stadt Fürth]</ref> | Das als Fachbehörde zuständige Wasserwirtschaftsamt Nürnberg berechnete das Überschwemmungsgebiet der Regnitz nach aktuellen Anforderungen neu. Die Stadt Fürth hat das Überschwemmungsgebiet an der Regnitz im Stadtgebiet durch die eigenständige Überschwemmungsgebietsverordnung Regnitz – RegnitzÜV vom 23. August 2016 amtlich neu festgesetzt. Mit Erlass dieser Verordnung wurde die Regnitz aus der bestehenden ÜVO gestrichen.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 16 vom 14. September 2016, S. 41/42 - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2016/Amtsblatt_16_16.pdf siehe Internetportal der Stadt Fürth]</ref> |