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Steinkreuze
Zu den Flurdenkmalen des Landkreises Fürth und darüber hinaus des Gebie-
tes zwischen Bibert und Zenn zählen wir Steinkreuze, Martersäulen, Ge-
denksteine, Grenz- und Marksteine sowie Totenraststeine, den Runenstein
und den Siebengerichtsplatz.
S t e i n k r e u z e sind massive, heute allerdings z.T. mehr oder
weniger verwitterte oder beschädigte Flurdenkmale in Kreuzform, meist
aus einheimischem Sandstein, vor allem Blasensondstein, ausgehauen. Ihre
Form ist nicht immer regelmäßig, es gibt solche mit schrägen Kreuzbalken,
in der Form "verzogene" und "schiefe", so z.B. in Heinzierlein, Langen-
zenn und Oberasbach, und solche mit unterschiedlicher Dicke der Kreuztei-
le. Häufig sind die Konten auch gebrochen, d.h. abgefast.
In der Größe gehen sie Uber Mannshöhe fast nie hinaus, in der Regel sind
sie kleiner und bewegen sich zwischen 50 cm bis 120 cm Höhe. Allgemein
gilt jedoch: Je größer und massiger das Kreuz, desto frUher ist es zeit-
lich anzusetzen.
Ursprünglich steckten sie mit ihrem Schaft in einem genau nach der Schaft-
form ausgehauenen Steinsockel, dem "Schuh", der aber heute nur noch in
wenigen Fällen vorhanden ist, z.B. in Neuhof an der Zenn, in Oberreichen-
bach und Neuses.
Einige Steine tragen in Flachreliefform gemeißelte Zeichen, so z.B. in
Neuses, Großhabersdorf und Markt Erlbach, die wegen ihrer Messerform vom
Volksmund irrtumlich als Darstellung der Mordwaffe bezeichnet werden. In
Wirklichkeit ist aber meistens das Sech dargestellt, ein Messer, das vor
der Pflugschar den Boden aufreißt. Es gilt heute noch als Bauernwoppen.
Somit ist nicht ein Abbild der Mordwaffe auf dem Kreuz eingemeißelt, son-
dern das Berufszeichen des Erschlogenen, wie wir es auch in Oberreichen-
bach mit einem Krug und in Hirschneuses mit einem Hammer finden.
Es gibt selten ein Steinkreuz, Uber das nicht eine Sage erzählt wird. So
weisen vor allem die Namen "Russenkreuz" in Buchschwabach, "Schweden-
kreuz" in Hirschneuses und Oberasbach darauf hin, daß der Volksmund sie
als Grabkreuze bezeichnet, meist fUr Fremde und Fahrende, die nach mittel-
alterlichem Recht außerhalb des geweihten Friedhofes an der Hegscheide be-
graben wurden. In der Regel aber wird von einem blutig endenden Streit
zwischen zwei Mögden, Schnittern, Handwerksburschen, vor allem Hetzgern,
aber auch Schäfern und Soldaten berichtet, der sich dort zugetragen haben
soll.
Hier ist in der Sage ein echter Kern. Steinkreuze sind häufig als Gedenk-
steine für eine an dieser Stelle begangene Bluttat, d.h. für einen Tot-
schlag, anzusehen.
Die Sitte, einem Erschlogenen einen Stein zu setzen, vor allem bei Tot-
schlag, geht auf einen vorchristlichen, weit in die Vergangenheit rei-<noinclude><references/></noinclude>

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