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1405
Mai 18
Urkundenabschrift des Stadtgerichtes Nürnberg in der Streitsache eines
dem Kloster St. Klara in NUrnberg zinspflichtigen Bauern in Neuses.
Vor Götz Kratz, Ritter, Schultheiß, und den Schöffen der Stat czu NUrem-
berg erscheinen Heinrich Nenlaib und Cuntz Ledrer von Newseß mit einer
rechtsgültigen Urkunde des Gerichtes in Nürnberg und bitten wegen einer
Streitsache um Abschrift.
Inhalt der inserierten Urkunde:
Fridrich von Lawffenholtz, Schultheiß, und die Schöffen der Stat czu
Nüremberg bestätigen, daß Hans Vogt den Cuntz Ledrer von Newseß vor
Heintz dem Vberreiter verklagt hat, der in dieser Angelegenheit im Auf-
trag des St. Klorenordens Richter war. Vogt beschuldigt Ledrer, ihn bei
der Bewässerung seiner Wiese zu behindern. Dieses Recht stehe ihm seit
alters her zu, und eine Tagfahrt mit Zeugenbefragung habe es ihm be-
stätigt. Ledrer behauptet, ebenfalls im Recht zu sein. Beide unterwerfen
sich dem Spruch von Schiedsleuten, nämlich des Albrecht Wittich, des
Herman Höttelein, des Cuntz Prunner und des Cuntz Ledrer von Puttendorf.
Es wird festgelegt:
Beide sollen das Wasser zu allen Jahreszeiten gemeinsam zur Wiesenbe-
wässerung benützen. Vogt beginnt damit am Freitagabend und hat die unge-
stärte Nutzung bis zum Sonnenuntergang am Montag. Dann geht die Wasser-
entnahme auf Ledrer über, und zwar von Montag nachts bis Freitag früh.
Beide sind für die Reinhaltung der Hassergräben von einem Schuh Breite
und Tiefe gemeinsam verantwortlich, dazu jeder für sich für die Vertei-
lerrinnen auf seiner Wiese.- Dieser Spruch wird durch die Ausstellung
einer Urkunde durch das Gericht rechtskräftig.
Zeugen: her Lutz Steinlinger
her Hans Sachs
Gebn am Sampstag nach sont Egidientag nach Cristi gepurte viertzehen-
hundert Jar vnd darnach in dem Andern Jar (= 2. September 1402).
Das Gericht bestätigt die Richtigkeit der Abschrift der Urkunde vom
2.9.1402.
Zeugen: her Seitz Pfintzíng
her Jacob Groland
Geben am Montag vor sont Vrbans tag Noch Cristi gepürt viertzehenhundert
vnd in dem fünften Jar
StA Nürnberg St. Klara Urkunden 15
Or. Pgt. ca. 35.16X2O,4+2,ó cm
Stadtsiegel von Nürnberg<noinclude><references/></noinclude>

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