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Dies geschah durch F l u r- und G r e n z u m r i t t e der Ge-
schworenen, der S i e b e n e r, wobei in dieser Bezeichnung auch die
magische Zahl Sieben mit hereinspielt, nicht weniger jedoch auch die
Sorge, durch diese ungerade Zahl im Zweifelsfall zu eindeutigen Ab-
stimmungsergebnissen zu kommen.
Do die Flur- oder Landesgrenze sich immer zu einer in sich geschlossenen
Linie fUgt, zu einem Ring oder Kreis, somit einen umhegten Raum um-
schließt, der nach uralter Vorstellung in magischer Bindung Abwehr nach
außen bietet- Dr. Faust zieht einen Kreis, in den er sich stellt, ehe
er die Geister herbeizitiert- empfahl man die Grenze dem Schutz der
Gottheiten.
So wird die Grenze, der Zaun, der Hag zum Gegenstand kultische: Hand-
lungen. Die ursprünglich guten Zaungeister des Heidentums, die
H a g s i z z a, die auf dem Zaun Sitzenden, die T u n r i t e,
die Zounreiterin, werden in christlicher Zeit zur bösen Hexe, und dos
Konzil von Lestines 743 n.Chr. verbot auf Betreiben des Bonifatius in
einer Zusammenstellung heidnhher aberglaubischer Gebröuche ... das
Ziehen einer Ringfurche, um das Dorf vor Seuchen und Unholden zu
schützen ..., nicht weniger den Zauber, ... der getrieben wird, indem
man Bildstatuen um die Felder trögt...
Die Kirche verchristlichte dieses Brauchtum, das sie nicht ausrotten
konnte, und so entstanden unter der Mitwirkung der Geistlichen die
F l u r u m r i t t e, z.B. Stephani-, Georgi-, Leonhardi- und Pfingst-
ritte aus dieser Verschmelzung von jährlich notwendiger Grenzkontrolle
mit ehemals heidnischer Kulthandlung, und selbst die 1264 eingeführte
Fronleichnamsprozession wurde an vielen Orten mehr oder weniger zum
kultischen F l u r u m g a n g.
Vor allem wurde bei diesen Umritten Wert auf die Beteiligung der männ-
lichen Jugend gelegt, der durch Münzwurf und Haarraufen bei bestimmten
Landmarken, aber auch durch Backenstreiche die Fähigkeit gestärkt wurde,
sich der Grenzzeichen und des Grenzverlaufes an diesen Stellen ein
Lebenlang zu erinnern. Daß daneben auch der kultische Bereich ange-
sprochen ist, geht schon allein daraus hervor, daß Schlagrituale- mit
Haselzweigen beim Pfeffern, mit der Hand bei der Firmung, und mit dem
Schwert beim Rítterschlag- im religiösen Bereich zu House sind. Mit
diesen Handlungen wird die Bedeutung der Grenze fUr eine ackerbauende
Bevölkerung hervorgehoben und der Grelzverlauf gleichsam tabuisiert.
Seine Verletzung steht unter Strafe, und dies nicht nur in der heiligen
Schrift V.Mose 19/14, sondern auch im mittelalterlichen Recht, das ja
auf die germ. Volksrechte zuruckgeht, z.B. im "Sachsenspiegel" mit
30 Schillingen Bußgeld, und in der "Carolina" mit ... peinlicher Leibes-
strafe..., d.h. mit Strafen an Leben, Leib, Gliedern und Ehre.<noinclude><references/></noinclude>

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