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Textersetzung - „Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach“ durch „Markgraftum Brandenburg-Ansbach“
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== Definition ==
 
== Definition ==
Der Begriff "Dreiherrschaft" ist aufgrund der Komplexität der Sachlage eine nur unzureichende Beschreibung für die tatsächlichen Verhältnisse. Hintergrund sind die allgemein verworrenen Herrschaftsformen v. a. in der frühen Neuzeit. Unter Dreiherrschaft zu verstehen ist die Herrschaft der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], des [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgraftums Brandenburg-Ansbach]] sowie der Reichsstadt [[Nürnberg]] auf unterschiedlichen Ebenen ([[wikipedia:Lehnswesen|Lehnsrecht]], Grundherrschaft, Gerichtsrechte).
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Der Begriff "Dreiherrschaft" ist aufgrund der Komplexität der Sachlage eine nur unzureichende Beschreibung für die tatsächlichen Verhältnisse. Hintergrund sind die allgemein verworrenen Herrschaftsformen v. a. in der frühen Neuzeit. Unter Dreiherrschaft zu verstehen ist die Herrschaft der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], des [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach|Markgraftums Brandenburg-Ansbach]] sowie der Reichsstadt [[Nürnberg]] auf unterschiedlichen Ebenen ([[wikipedia:Lehnswesen|Lehnsrecht]], Grundherrschaft, Gerichtsrechte).
 
Nicht zutreffend ist die Bezeichnung [[wikipedia:Kondominium|"Kondominium"]], da es sich hierbei um ein gemeinschaftlich ausgeübtes Herrschaftsrecht handelt. Wobei von der Entstehung her werden Grenz- und Nachfolgekondominien unterschieden: Erstere lassen eine Grenzziehung zwischen zwei Mächten offen, das umstrittene Gebiet wird gemeinsam verwaltet. Letztere entstehen aus nicht aufgelösten Erbengemeinschaften adeliger Familien. Aber von einer gemeinschaftlichen Verwaltung kann im Falle der Stadt Fürth jedoch keine Rede sein.
 
Nicht zutreffend ist die Bezeichnung [[wikipedia:Kondominium|"Kondominium"]], da es sich hierbei um ein gemeinschaftlich ausgeübtes Herrschaftsrecht handelt. Wobei von der Entstehung her werden Grenz- und Nachfolgekondominien unterschieden: Erstere lassen eine Grenzziehung zwischen zwei Mächten offen, das umstrittene Gebiet wird gemeinsam verwaltet. Letztere entstehen aus nicht aufgelösten Erbengemeinschaften adeliger Familien. Aber von einer gemeinschaftlichen Verwaltung kann im Falle der Stadt Fürth jedoch keine Rede sein.
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1) Die  [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]]. (Sie bekam Fürth [[1007]] von römisch-deutschen Kaiser [[Heinrich II.]] zu ihrer Versorgung geschenkt und war damit zunächst "Alleineigentümerin".)
 
1) Die  [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]]. (Sie bekam Fürth [[1007]] von römisch-deutschen Kaiser [[Heinrich II.]] zu ihrer Versorgung geschenkt und war damit zunächst "Alleineigentümerin".)
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2) Dann ab [[1200]] die Burggrafen von Nürnberg bzw. [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] (Hohenzollern/Erben der Grafen von Abenberg) als [[Vogtei|Vögte]] von Fürth (Vertreter in Fürth: Geleitsherr; Ausübung der weltlichen Gerichtsbarkeit).
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2) Dann ab [[1200]] die Burggrafen von Nürnberg bzw. [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] (Hohenzollern/Erben der Grafen von Abenberg) als [[Vogtei|Vögte]] von Fürth (Vertreter in Fürth: Geleitsherr; Ausübung der weltlichen Gerichtsbarkeit).
    
3) Schließlich ab etwa [[1400]] auch die [[Nürnberg|Reichstadt Nürnberg]]. (Einfluss durch: Private Grundbesitzer/Patrizier; Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt; Reichsschultheißenamt.)
 
3) Schließlich ab etwa [[1400]] auch die [[Nürnberg|Reichstadt Nürnberg]]. (Einfluss durch: Private Grundbesitzer/Patrizier; Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt; Reichsschultheißenamt.)
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* [[Kleeblatt#Die drei Blätter des Kleeblatts|Die drei Blätter des Kleeblatts]]
 
* [[Kleeblatt#Die drei Blätter des Kleeblatts|Die drei Blätter des Kleeblatts]]
 
* [[Dreiherrschaftbrunnen]]
 
* [[Dreiherrschaftbrunnen]]
* [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach]]
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* [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach]]
 
* [[Bistum Bamberg]]
 
* [[Bistum Bamberg]]
 
* [[Bürgermeister (Dreiherrschaft)]]
 
* [[Bürgermeister (Dreiherrschaft)]]
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