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Nachdem er und seine Familie bereits acht Jahre in Fürth lebten, er als Polier beim Maurermeister Jordan nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter – insbesondere durch Grabsteinhauen – durchgehend beschäftigt war, täglich im Durchschnitt 1 Gulden (f.) 6 Xr. Arbeitslohn erhielt, sogar seine Ehefrau als Tagelöhnerin bei Landwirten täglich 24 bis 30 Xr. verdiente, stellte er am 2. Februar 1850 unter Vorlage zahlreicher Atteste das Gesuch für die Erlaubnis zu förmlichen Übersiedlung. Aber Armenpflegschaftsrat und Gemeindebevollmächtigte waren dagegen, sodass der Magistrat am 4. März den Beschluss fällte, das Gesuch abzuweisen, hauptsächlich, weil Christgau sein Vermögen, welches zum wesentlichen Teil aus einem Darlehen von 700 f. an die Eheleute Johann und Margaretha Backof von Seukendorf bestand, nicht ausreichend nachweisen könne. Auch das erneute, ergänzte Gesuch vom 25. Mai 1850 wurde trotz deutlicher Fürsprache des Meisters Jordan in gleicher Weise abgelehnt.
 
Nachdem er und seine Familie bereits acht Jahre in Fürth lebten, er als Polier beim Maurermeister Jordan nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter – insbesondere durch Grabsteinhauen – durchgehend beschäftigt war, täglich im Durchschnitt 1 Gulden (f.) 6 Xr. Arbeitslohn erhielt, sogar seine Ehefrau als Tagelöhnerin bei Landwirten täglich 24 bis 30 Xr. verdiente, stellte er am 2. Februar 1850 unter Vorlage zahlreicher Atteste das Gesuch für die Erlaubnis zu förmlichen Übersiedlung. Aber Armenpflegschaftsrat und Gemeindebevollmächtigte waren dagegen, sodass der Magistrat am 4. März den Beschluss fällte, das Gesuch abzuweisen, hauptsächlich, weil Christgau sein Vermögen, welches zum wesentlichen Teil aus einem Darlehen von 700 f. an die Eheleute Johann und Margaretha Backof von Seukendorf bestand, nicht ausreichend nachweisen könne. Auch das erneute, ergänzte Gesuch vom 25. Mai 1850 wurde trotz deutlicher Fürsprache des Meisters Jordan in gleicher Weise abgelehnt.
 
Am 20. Juli 1852 unternahm Christgau einen wiederholten Versuch, diesmal mit einem Vermögensnachweis durch einen „Rekognitionsschein des k. Landgerichts Kadolzburg“. Nunmehr waren die genannten Gremien einverstanden, sodass der Magistrat am 12. August 1852 beschloss, ihn gegen eine Aufnahmegebühr I. Klasse von 5 f. 24 Xr. in den Gemeindeverband aufzunehmen. Zugleich hatte sich Christgau zu verpflichten, die üblichen gemeindlichen Abgaben zu leisten.
 
Am 20. Juli 1852 unternahm Christgau einen wiederholten Versuch, diesmal mit einem Vermögensnachweis durch einen „Rekognitionsschein des k. Landgerichts Kadolzburg“. Nunmehr waren die genannten Gremien einverstanden, sodass der Magistrat am 12. August 1852 beschloss, ihn gegen eine Aufnahmegebühr I. Klasse von 5 f. 24 Xr. in den Gemeindeverband aufzunehmen. Zugleich hatte sich Christgau zu verpflichten, die üblichen gemeindlichen Abgaben zu leisten.
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Wieder zwei Jahre später, am 11. Januar 1854, stellte er beim Stadtmagistrat unter Vorlage verschiedener Zeugnisse die Bitte, zur Prüfung der Bauhandwerker beim kgl. Kreisbauamt Ansbach zugelassen zu werden, um sich für das Meisterrecht bewerben zu können. Aus den Angaben und Zeugnissen geht u. a. hervor, dass Christgau als Polier am Neubau des städtischen Getreidemagazins, in Burgfarrnbach bei Neubauten der gräfl. Pückler-Limpurg’schen Kondominatsadministration und in Nürnberg beim Bau des neuen Krankenhauses in der Sandgasse tätig war. Zudem war er als Polier bei namhaften Bauten der Maurermeister Konrad Jordan und [[Caspar Gran]] im Einsatz. Bei der im gleichen Jahr abgehaltenen Prüfung an der kgl. Regierung von Mittelfranken bestand er diese mit dem Prädikat gut und war somit qualifiziert, sich um eine Maurermeisterkonzession in Städten I. und II. Klasse bewerben zu können.
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Am 13. Januar 1855 erschien Christgau im Rathaus und ließ seine Bewerbung um das Bürger- und Meisterrecht protokollieren. Der Magistrat befragte dazu die „Vorgeher des Maurergewerbes“  [[Johann Georg Hofmann]] und [[Johann Georg Ludwig Weithaas|Johann Weithaas]]; diese aber stellten, auch im Interesse ihrer Mitmeister, die Bitte um Abweisung des Christgau’schen Gesuchs, weil der Nahrungsstand des Gewerbes ein gar schlechter sei. Zur Begründung verwiesen sie der Kürze halber auf ihre ablehnenden Stellungnahmen vorhergehender Gesuche, u. a. des [[Philipp Krieger|Krieger]]. Dem pflichtete der Gewerberat (Vorsitzender Johann Georg Benz sowie Johann Paulus Haas) deshalb bei, da in letzter Zeit bereits zwei neue Konzessionen erteilt wurden. So wies der Magistrat mit Beschluss vom 12. März 1855 das Gesuch ab.<ref name="18 a/C 4"/>
    
Das Bürger- und Meisterrecht in Fürth erwarb Christoph Christgau erst im Jahr 1858.
 
Das Bürger- und Meisterrecht in Fürth erwarb Christoph Christgau erst im Jahr 1858.
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